FlexStrom AG (Berlin)
Nach fast 2 Jahren falsche Endabrechnung erhalten!
Bestell-/Kundennummer: Vertrag-Nr: 900000776000
Sehr geehrte Damen und Herren der Fa. Flexstrom,
ich habe gestern Ihre Rechnungen "Jahresrechnung" und "Schlussrechnung", beide datiert 21.02.2011 per Post erhalten und bin doch schon sehr erstaunt.
Zunächst erstaunt, dass Sie erst im Februar 2011, für eine Versorgung, die im April 2009 endete, Rechnungen schreiben. Dann erstaunt, dass Sie auch noch eine Nachzahlungsforderung von rund 35,- Euro errechnen.
Ich hatte im Februar 2008 einen Festpreisvertrag "3600er Family - Aktionstarif 2007" mit Ihnen abgeschlossen. Da ich nur wenig mehr als die im Paket enthaltenen 3.600 kWh verbraucht hatte und mir außerdem eine Gutschrift von 50,- Euro zustand, vermutete ich, dass Sie einfach nicht abrechnen, weil ich noch Geld zurück zu bekommen habe.
Zu den Fakten
- Jahresabrechnung (10.04.08 bis 09.04.09)
Verbrauch: 3.602,1 kWh (gemäß Ihrer Abrechnung)
Im Vertrag enthalten 3.650 kWh (incl. 50 kWh Aktionsbonus)
Nachzahlung daher: nix!
Der von Ihnen in der Abrechnung vorgenommenen Tarifänderung (bzw. natürlich Tariferhöhung) mitten während der Laufzeit widerspreche ich ausdrücklich! Ich habe in 2008/2009 keine Mitteilung über eine Tarifänderung von Ihnen erhalten. Hätte ich eine solche Info erhalten, hätte ich sofort Widerspruch eingelegt. - Schlussrechnung (10.04.09 bis 30.04.09)
Sie haben mit einem Tarif 1834 abgerechnet, der wesentlich teurer ist als der Tarif des ersten Jahres. Da es sich aber um die Abrechnung des zweiten Jahres handelt, muss ich das wohl akzeptieren. Daher stimme ich Ihrer Abrechnung "Rückzahlung von 3,23 Euro" zu.
In Summe der beiden Abrechnungen ergibt sich also eine Rückzahlung von 3,23 Euro an mich. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 15. März 2011, mir eine korrigierte Jahresabrechnung zukommen zu lassen.
Falls ich bis zum genannten Datum keine geänderte Abrechnung von Ihnen erhalten habe, sehe ich die Angelegenheit als erledigt an, da es sich wohl kaum lohnt über drei Euro zu streiten.
Falls Sie allerdings unvernünftigerweise auf Ihrer falschen Abrechnung beharren sollten, so werde ich mich bei der Bundesnetzagentur über Sie beschweren und außerdem die mir zustehenden 3,23 Euro mit anwaltlicher Hilfe bei Ihnen eintreiben.
Mit freundlichem Gruß
Fr. R.
E-Mail: verbraucherservice-energiebnetza.de
Also fleißig ´ne E-Mail senden. ; )
"Versteckte Preiserhöhungen von Flexstrom: Nur mit Zustimmung"
vom 02.12.2010 auf der Internetseite der Stiftung Warentest.
Ist es aber nicht, da die vertraglich vereinbarten 50-Frei-kWh, die ja sogar in der ersten Abrechnung enthalten waren, in der neuen Abrechnung fehlen. So kommt Fa. Flexstrom wieder auf eine Nachzahlungsforderung, die zwar geringer ausfällt, als die Forderung der ersten Abrechnung, aber dennoch unbegründet ist.
Ich bin am Rätseln: Ist es Unvermögen der Flexstrom-Buchhaltung oder einfach dumm dreist, in der Hoffnung, dass der Kunde sich mit einer geringeren unbegründbaren Nachzahlung zufrieden gibt.
Ich habe natürlich wieder Widerspruch bei Flexstrom eingelegt und will diesmal meine rund 3 Euro Guthaben ausbezahlt bekommen.
Fr.R.
Entweder ist die Flexstrom-Buchhaltung überfordert (glaube ich nicht), oder man baut "versehentlich" Fehler zu eigenen Gunsten ein, und schaut dann mal, was passiert.
Wenn eine Mehrheit nicht kontrolliert oder resigniert aufgibt, dann rechnen "Fehler" sich bestimmt.
Gruß
Fr. R.
Flexstrom hat im Gegenzug bei der Jahresrechnung ein Minus von rund 9,- Euro errechnet, so dass sich im Saldo ein Minus von 5,- Euro ergibt.
Am 4. April kam dann ein 1. Mahnschreiben mit der Forderung über 5,- Euro.
Ich habe das per E-Mail reklamiert und bekam die Antwort vom Serviceteam, man entschuldige sich und werde das entsprechend korrigieren.
Also alles gut!
Am 16. Mai kam dann wieder ein erstes Mahnschreiben mit der Forderung über 5,- Euro.
Das fand ich aus zwei Gründen verwunderlich:
a. Das Serviceteam hatte doch gesagt, die Rechnung würde korrigiert.
b. Nach Mahnung 1 kommt Mahnung 2 und nicht wieder Mahnung 1.
Ich habe daraufhin Flexstrom mitgeteilt, dass ich nun letztmalig mitteile, dass ich ein Guthaben von 4,- Euro bei Flexstrom habe und falls sie weiterhin der Meinung seien, sie hätten eine Forderung von 5,- Euro, dann sollten sie sie doch bitte gerichtlich bei mir eintreiben.
Am meisten staune ich darüber, dass ich jetzt schon mehrere Briefe von Flexstrom mit dem ganzen hin und her bekommen habe. Denn selbst, wenn die 5,- Euro Forderung berechtigt wäre, dann wäre das Schreiben so vieler Briefe und Korrekturen ja wirtschaftlicher Blödsinn, da Flexstrom mehr Geld an Porto und Arbeitszeit verbrät, als sie mit den 5,- Euro einnehmen.
-> Aber das ist wohl zu weit gedacht!
Darum: Munter bleiben!
Gruß
A. R.