Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1227 Views | 03.03.2011 | 21:42 Uhr
geschrieben von A. R .

FlexStrom AG (Berlin)

Nach fast 2 Jahren falsche Endabrechnung erhalten!

Bestell-/Kundennummer: Vertrag-Nr: 900000776000

Sehr geehrte Damen und Herren der Fa. Flexstrom,

SCHLAGWORTE

ich habe gestern Ihre Rechnungen "Jahresrechnung" und "Schlussrechnung", beide datiert 21.02.2011 per Post erhalten und bin doch schon sehr erstaunt.

Zunächst erstaunt, dass Sie erst im Februar 2011, für eine Versorgung, die im April 2009 endete, Rechnungen schreiben. Dann erstaunt, dass Sie auch noch eine Nachzahlungsforderung von rund 35,- Euro errechnen.

Ich hatte im Februar 2008 einen Festpreisvertrag "3600er Family - Aktionstarif 2007" mit Ihnen abgeschlossen. Da ich nur wenig mehr als die im Paket enthaltenen 3.600 kWh verbraucht hatte und mir außerdem eine Gutschrift von 50,- Euro zustand, vermutete ich, dass Sie einfach nicht abrechnen, weil ich noch Geld zurück zu bekommen habe.

Zu den Fakten

  1. Jahresabrechnung (10.04.08 bis 09.04.09)
    Verbrauch: 3.602,1 kWh (gemäß Ihrer Abrechnung)
    Im Vertrag enthalten 3.650 kWh (incl. 50 kWh Aktionsbonus)
    Nachzahlung daher: nix!

    Der von Ihnen in der Abrechnung vorgenommenen Tarifänderung (bzw. natürlich Tariferhöhung) mitten während der Laufzeit widerspreche ich ausdrücklich! Ich habe in 2008/2009 keine Mitteilung über eine Tarifänderung von Ihnen erhalten. Hätte ich eine solche Info erhalten, hätte ich sofort Widerspruch eingelegt.
  2. Schlussrechnung (10.04.09 bis 30.04.09)
    Sie haben mit einem Tarif 1834 abgerechnet, der wesentlich teurer ist als der Tarif des ersten Jahres. Da es sich aber um die Abrechnung des zweiten Jahres handelt, muss ich das wohl akzeptieren. Daher stimme ich Ihrer Abrechnung "Rückzahlung von 3,23 Euro" zu.

In Summe der beiden Abrechnungen ergibt sich also eine Rückzahlung von 3,23 Euro an mich. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 15. März 2011, mir eine korrigierte Jahresabrechnung zukommen zu lassen.

Falls ich bis zum genannten Datum keine geänderte Abrechnung von Ihnen erhalten habe, sehe ich die Angelegenheit als erledigt an, da es sich wohl kaum lohnt über drei Euro zu streiten.

Falls Sie allerdings unvernünftigerweise auf Ihrer falschen Abrechnung beharren sollten, so werde ich mich bei der Bundesnetzagentur über Sie beschweren und außerdem die mir zustehenden 3,23 Euro mit anwaltlicher Hilfe bei Ihnen eintreiben.

Mit freundlichem Gruß

Fr. R.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Umgehende Korrektur der fehlerhaften Endabrechnung und Auszahlung meines Guthabens!


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Kommentare und Trackbacks (8)


03.03.2011 | 21:59
von ReclaBoxler-4128213 | Regelverstoß melden
Ist es Flexstrom, ist es TelDaFax, ist es Stromio, ist es? Der Wettbewerb unter den Stromlieferanten "Wer besitzt die meiste kriminelle Energie" ist seit Jahren im Gange. Umgehend sämtliche Beschwerden per copy/paste (ala Guttenberg) an die Bundesnetzagentur als oberste Aufsichtsbehörde: www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/DE/Verbraucher/VerbraucherServiceEnergie/KontaktZumVerbraucherservice/KontaktVerbraucherservice_node.html
E-Mail: verbraucherservice-energie spider monkey bnetza.de

04.03.2011 | 23:40
von ReclaBoxler-5071431 | Regelverstoß melden
Kann ich auch nur empfehlen, eine E-Mail dahin zu senden. Die haben die Möglichkeit, den unseriösen Stromanbietern die Lizenz zu entziehen.
Also fleißig ´ne E-Mail senden. ; )

06.03.2011 | 11:01
von Manfred S. | Regelverstoß melden
Da sind Sie nicht allein - uns geht es fast genauso - auch das 3600 family bei Flextrom im zweiten Jahr gekauft. Dann aber nach dem zweiten Jahr gekündigt (Anbieterwechsel). Vom September 2009 bis Ende Februar dieses Jahres keine Endabrechnung erfolgt. Dann nach 1 1/4 Jahr nach Vertragsende eine Abrechnung, die umhaute. Rund 1500 kwH mehr sollen wir verbraucht haben, 370 € will die Firma! Und das, obwohl denen ein Vergleich des vorigen Jahres vorlag. Es ist eine geschätzte Verbrauchssumme eingeflossen. Abgelesen wurde der Zählerstand nur von uns - keinem Netzbetreiber oder Vertragspartner. Komisch ist nur, dass wir nach dem ersten Jahr selbst ablesen mussten, aber bei der Kündigung man sich auf die Angaben des Netzbetreibers beruft. Rücksprache wurde mit diesem gehalten, unsere Datenmeldung ist von Flexstrom niemals gemeldet worden. Aber auch der Netzbetreiber hätte erkennen können, dass der Verbrauch in den Jahren ähnlich konstant war. Wir haben nicht bezahlt, sondern Widerspruch eingelegt und gehen hier notfalls mit Anwalt und auch mit Beschwerde bei der Netzagentur oder Verbraucherministerium (ich denke Frau Aigner) weiter. Der Netzbetreiber will sich um Korrektur bemühen, will hoffen, dass das klappt.

10.03.2011 | 08:09
von ReclaBoxler-4026128 | Regelverstoß melden
Beachten Sie den Artikel

"Versteckte Preiserhöhungen von Flexstrom: Nur mit Zustimmung"

vom 02.12.2010 auf der Internetseite der Stiftung Warentest.

11.03.2011 | 09:17
von A. R . noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ob's an dem Wink mit der Bundesnetzagentur lag oder auch nicht. Ich habe tatsächlich eine geänderte Abrechnung von Fa. Flexstrom erhalten. Die Tarifänderung während der Laufzeit wurde kommentarlos zurück genommen und so müsste eigentlich alles klar sein.

Ist es aber nicht, da die vertraglich vereinbarten 50-Frei-kWh, die ja sogar in der ersten Abrechnung enthalten waren, in der neuen Abrechnung fehlen. So kommt Fa. Flexstrom wieder auf eine Nachzahlungsforderung, die zwar geringer ausfällt, als die Forderung der ersten Abrechnung, aber dennoch unbegründet ist.

Ich bin am Rätseln: Ist es Unvermögen der Flexstrom-Buchhaltung oder einfach dumm dreist, in der Hoffnung, dass der Kunde sich mit einer geringeren unbegründbaren Nachzahlung zufrieden gibt.
Ich habe natürlich wieder Widerspruch bei Flexstrom eingelegt und will diesmal meine rund 3 Euro Guthaben ausbezahlt bekommen.

Fr.R.


21.03.2011 | 20:22
von A. R . gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe heute eine erneute, geänderte Schlussrechnung von Fa. Flexstrom erhalten. Diesmal ist alles richtig, es wurde ein Guthaben von rund 4 Euro ausgewiesen, das ausgezahlt werden soll. Warum nicht gleich so?

Entweder ist die Flexstrom-Buchhaltung überfordert (glaube ich nicht), oder man baut "versehentlich" Fehler zu eigenen Gunsten ein, und schaut dann mal, was passiert.

Wenn eine Mehrheit nicht kontrolliert oder resigniert aufgibt, dann rechnen "Fehler" sich bestimmt.

Gruß

Fr. R.


20.05.2011 | 22:28
von A. R. | Regelverstoß melden
Hatte mich wohl zu früh gefreut, mit dem Guthaben von 4,- Euro aus der Schlussrechnung.
Flexstrom hat im Gegenzug bei der Jahresrechnung ein Minus von rund 9,- Euro errechnet, so dass sich im Saldo ein Minus von 5,- Euro ergibt.
Am 4. April kam dann ein 1. Mahnschreiben mit der Forderung über 5,- Euro.
Ich habe das per E-Mail reklamiert und bekam die Antwort vom Serviceteam, man entschuldige sich und werde das entsprechend korrigieren.
Also alles gut!
Am 16. Mai kam dann wieder ein erstes Mahnschreiben mit der Forderung über 5,- Euro.
Das fand ich aus zwei Gründen verwunderlich:
a. Das Serviceteam hatte doch gesagt, die Rechnung würde korrigiert.
b. Nach Mahnung 1 kommt Mahnung 2 und nicht wieder Mahnung 1.
Ich habe daraufhin Flexstrom mitgeteilt, dass ich nun letztmalig mitteile, dass ich ein Guthaben von 4,- Euro bei Flexstrom habe und falls sie weiterhin der Meinung seien, sie hätten eine Forderung von 5,- Euro, dann sollten sie sie doch bitte gerichtlich bei mir eintreiben.

Am meisten staune ich darüber, dass ich jetzt schon mehrere Briefe von Flexstrom mit dem ganzen hin und her bekommen habe. Denn selbst, wenn die 5,- Euro Forderung berechtigt wäre, dann wäre das Schreiben so vieler Briefe und Korrekturen ja wirtschaftlicher Blödsinn, da Flexstrom mehr Geld an Porto und Arbeitszeit verbrät, als sie mit den 5,- Euro einnehmen.

-> Aber das ist wohl zu weit gedacht!

Darum: Munter bleiben!

Gruß
A. R.

09.06.2012 | 13:10
von Dennis Schmidt | Regelverstoß melden
Heute habe ich von Flexstrom eine Schlussrechnung für 2009 bekommen. Allein dies finde ich schon unerhört - wir schreiben schließlich das Jahr 2012. Als ob das nicht genug wäre - der Anfangszählerstand, den Flexstrom angibt, ist viel niedriger als er tatsächlich war. Glücklicherweise bin ich recht akribisch, was das Aufschreiben der Zählerstände angeht :) Ich persönlich vermute, dass so etwas bei Flexstrom System hat, und bewusst falsche Rechnungen verschickt werden, weil viele die Zählerstände von vor 3 Jahren halt nicht mehr wissen.



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