324 Views | 24.03.2011 | 16:24 Uhr
geschrieben von Erwin Smajic

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Teldafax Guthaben wird nicht zurückerstattet

Bestell-/Kundennummer: 3292357

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ihre Schlussrechnung vom 07.02.2011 erhalten.

In dieser Schlussrechnung ergibt sich ein Guthaben von 552,34 €. Dazu habe ich am 07.02.2011 eine Überweisung von 194,00 €, sowie am 13.12.2010 eine Überweisung von 97,00 € als Abschlagszahlung auf ihr Konto getätigt.

Da zu diesem Zeitpunkt der Zuliefervertrag nicht mehr galt, fordere ich sie hiermit auf, das Guthaben von insgesamt 843,34 € auf mein Konto zurückzuüberweisen.

Mir wurde vor zehn Tagen seitens des Kundensupports telefonisch zugesagt, dass das Guthaben kurzfristig überwiesen wird. Da dies immer noch nicht geschehen ist und es absolut unmöglich ist, telefonisch Kontakt zu ihnen herzustellen (Service?), sende ich ihnen diese Aufforderung nun auf diesem Wege.

Freundliche Grüße

Smajic

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Überweisung des Guthabens


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Kommentare und Trackbacks (9)


24.03.2011 | 16:52
von Sven Miller | Regelverstoß melden
"LETZTE MAHNUNG" mit Frist zehn Tage per Einschreiben mit Rückschein, anschließend gerichtlicher Mahnbescheid. Ist nicht schwer!
www.facebook.com/TelDaFail

24.03.2011 | 17:30
von ReclaBoxler-3327862 | Regelverstoß melden
Auf Druck von TelDaFax? werden die Telefonnummern der Presseabteilung unkenntlich gemacht. Über den Link zur Presseabteilung www.teldafax.de/presse/ gibt es die Telefonnummern und alle können weiter den Herrn M. und Frau F. anrufen. Einige interessante Links, die viel über diesen Laden aussagen

www.derwesten.de/staedte/velbert/Teldafax-Kunden-kriegen-Strom-von-den-Stadtwerken-id4434013.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/bayer-leverkusen-prueft-trennung-von-teldafax/3963516.html

Über TelDaFax wird zur Zeit fast jede Woche in irgendeiner Form über die finanzielle Schieflage berichtet. Das ist hier nur eine Frage der Zeit, bis der Laden endlich dicht macht.
Das Interview vom Pressesprecher Herrn M. sagt sehr viel über die Kompetenz dieser Firma. Aber unbedingt bis Ende schauen. Das ist einfach nur Klasse.
www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw08/0222/03_deldafax.jsp

Seit Tagen ist aber zu beobachten, dass Kommentare zensiert werden. Oder wie ist es zu erklären, dass die Kommentare bei TelDaFax- Beschwerden nicht mehr stattinden. Es geht nicht darum, Leute zu beleidigen, es sollte darum gehen, die Verbraucher vor solchen Firmen zu warnen.

26.03.2011 | 17:01
von ReclaBoxler-1217128 | Regelverstoß melden
Die Artikel auf der Internetseite von Welt Online beachten!

Zitate:

TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen

Was TelDaFax-Kunden tun können

An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.

Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.

Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.

29.03.2011 | 17:48
von ReclaBoxler-4151287 | Regelverstoß melden
1) Zitat der Verbraucherzentrale Berlin (zu lesen auf deren Internetseite):

"Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de."

2) Den heutigen Artikel von der Internetseite des Handelsblatts schon gelesen?

"Rätselraten um Teldafax-Investor"

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/raetselraten-um-teldafax-investor/4000846.html

31.03.2011 | 18:21
von Erwin Smajic noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher leider nur Hinhalte-Taktik.
Der Fall wurde angeblich an die entsprechende Abteilung weitergeleitet, um den Sachverhalt zu prüfen.
Mir wurde aber versprochen, dass sie sich auf jeden Fall melden werden.


05.04.2011 | 18:08
von ReclaBoxler-4012228 | Regelverstoß melden
Am besten – wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens. GANZ WICHTIG: mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

17.04.2011 | 20:26
von Erwin Smajic noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


06.05.2011 | 16:44
von ReclaBoxler-7621287 | Regelverstoß melden
Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

09.05.2011 | 22:43
von Erwin Smajic noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Werde immer nur vertröstet, seit Wochen wird mir versichert, dass mein Fall mit Priorität behandelt wird, passieren tut jedoch nichts.




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