405 Views | 01.04.2011 | 16:10 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7513501

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Abschlagzahlung

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 4165427 und 3659297

Ich möchte meine Abschlagszahlung für April und den Sonderabschlag zurück bekommen, da die Stadtwerke Linden Ihnen zum 01.04.2011 gekündigt hat.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Erstattung


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Kommentare und Trackbacks (7)


01.04.2011 | 17:15
von Wilhelm Oetker | Regelverstoß melden
Verbraucherzentrale Brandenburg / Pressemitteilung vom 29.03.2011:

www.vzb.de/UNIQ130167082125166/link858841A.html

01.04.2011 | 18:18
von ReclaBoxler-7715128 | Regelverstoß melden
Beachte die Artikel der Verbraucherzentrale Berlin und der Verbraucherzentrale NRW!

1)
Zitat:

„TelDaFax fliegt aus dem Netz Rund 8.400 Gaskunden aus Berlin und Brandenburg sind betroffen

Die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB), zuständig für das Gasrohrnetz, hat den Lieferrahmenvertrag mit TelDaFax zum 31. März 2011 wegen nicht bezahlter Rechnungen gekündigt. Dies hat zur Folge, dass die Berliner Kunden ab 1. April 2011 automatisch durch die Gasag grundversorgt werden. Was bedeutet dies für die betroffenen Verbraucher?

Durch die Kündigung des Netznutzungsvertrages ist faktisch auch das Vertragsverhältnis der Kunden mit TelDaFax beendet, auch wenn TelDaxFax dies nicht wahrhaben will oder gegenüber ihren Kunden behaupten sollte, die Kunden würden auch über den 31. März 2011 hinaus mit Gas versorgt.

Um eine Verbrauchsschätzung durch TelDaFax zu vermeiden, sollte gleich am 1. April 2011 der Gaszählerstand – am besten im Beisein eines Zeugen – abgelesen und TelDaFax per Einwurfeinschreiben mitgeteilt werden. Aus diesem Zählerstand sollten die Kunden dann in Verbindung mit ihrem Tarif die Summe für das bis 31. März 2011 verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Hierbei gilt: 1 Kubikmeter Gas entspricht 10 kWh.

Kunden, die das Vorausentgelt selbst überwiesen haben, sollten TelDaFax per Einwurfeinschreiben und unter Fristsetzung auffordern, das Guthaben für den Zeitraum ab 1. April 2011 zurückzuzahlen, sicherheitshalber sollte auch die fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages erklärt werden.

Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Kunden, denen die Vorausentgelte vor weniger als sechs Wochen abgebucht wurden, sollten sofort von ihrem Geldinstitut die Rückbuchung fordern und nur den bis 31. März 2011 verbrauchten Anteil per Überweisung bezahlen.

Musterbrief:

Sehr geehrte Damen und Herren,
da unser Vertragsverhältnis ab 1. April 2011 beendet ist, teile ich Ihnen den Zählerstand vom 1. April 2011 mit: … Kubikmeter.
Aus diesem in kWh umgerechneten Zählerstand habe ich ein von mir zu zahlendes Entgelt in Höhe von … Euro errechnet. Ich fordere Sie auf, mir den Guthabenbetrag von … Euro bis spätestens (Datum: 14 Tage später) auf mein oben angegebenes Konto zu überweisen, ansonsten werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen“ (Zitatende)

2)

„Neuer Ärger mit Teldafax: Kündigen oder nicht?

Wegen hoher Zahlungsrückstände verweigern Netzbetreiber der Firma Teldafax die weitere Durchleitung von Strom bzw. Gas oder kündigen sogar den Lieferantenrahmenvertrag. Kunden erhalten zwar trotzdem Strom oder Gas, aber sie werden dann vom jeweiligen Grundversorger zu in der Regel höheren Preisen beliefert. Verbraucher sind in hohem Maße verunsichert und fragen sich, ob sie kündigen sollen oder nicht.

Grundsätzlich haben Kunden nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW ein besonderes Kündigungsrecht, weil Teldafax seine vertragliche Lieferpflicht verletzt, wenn das Unternehmen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr liefern kann. Doch nicht für jeden Kunden ist eine Kündigung gleichermaßen ratsam, denn unter Umständen können bereits geleistete Vorauszahlungen damit verloren gehen. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt daher je nach vertraglichen Voraussetzungen eine unterschiedliche Vorgehensweise:

1. Es wurden bereits finanzielle Vorleistungen erbracht: Hier kann eine Kündigung zu Problemen führen, wenn nämlich Teldafax die im Voraus gezahlten Gelder nicht freiwillig zurückzahlt. Im Falle einer Insolvenz wäre das Geld wohl verloren. Es könnte taktisch geschickt sein, erst einmal abzuwarten. Kann Teldafax doch noch die Netzentgelte nachträglich zahlen, könnte man von Teldafax weiter beliefert werden.

2. Der Vertrag hat nur noch eine kurze Restlaufzeit: Verbraucher sollten eher abwarten und den Vertrag weiterlaufen lassen, um dann gegebenenfalls zum Ablauf der Grundlaufzeit zu kündigen. Auf jeden Fall sollte man prüfen, welche Kündigungsfristen der Vertrag vorsieht.

3. Der Vertrag wurde erst vor kurzem abgeschlossen und / oder es wurden noch keine finanziellen Vorleistungen erbracht: Hier ist eine Kündigung sinnvoll. Das gilt auch dann, wenn der Jahresbetrag bzw. eine Kaution vor weniger als sechs Wochen abgebucht wurden. Man kann dann das Geld von der Bank zurückbuchen lassen. Haben Sie jedoch selbst überwiesen, bekommen Sie das Geld nicht über Ihre Bank zurück. In diesem Fall besteht bei einer Kündigung das Risiko, dass Teldafax Ihnen ein Guthaben nicht freiwillig erstattet.

4. Der Vertrag sieht monatliche Abschlagszahlungen vor: Auch hier geht man bei einer Kündigung kein großes finanzielles Risiko ein. Sie ist aber auch nicht erforderlich, da man unter diesen Voraussetzungen im Falle einer Insolvenz von Teldafax die Zahlungen sofort einstellen bzw. die Einzugsermächtigung widerrufen kann.

Musterbrief für Kündigung

Für den Fall einer Kündigung sollte Teldafax auf jeden Fall eine Frist eingeräumt werden, innerhalb derer die weitere Belieferung schriftlich bestätigt werden soll.

Dazu kann man unseren Musterbrief verwenden, der darüber hinaus aber auch bereits eine Kündigungserklärung enthält.

Erhält man innerhalb der gesetzten Frist keine Bestätigung, ist der Vertrag gekündigt und man kann sich einen neuen Anbieter suchen.

Durch die Kündigung wird das Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt beendet, ab dem Teldafax nicht mehr liefern kann.

Kunden fallen dann zunächst in die Ersatzversorgung beim örtlichen Grundversorger, können aber - bis zu sechs Wochen rückwirkend - einen neuen Lieferanten mit der Lieferung beauftragen.

Teldafax muss umgehend, spätestens binnen vier Wochen, eine Abrechnung schicken und nicht verbrauchtes Guthaben erstatten.

Geschieht das nicht, muss man notfalls gerichtlich gegen Teldafax vorgehen, d. h. einen Mahnbescheid beantragen.

Aber: Diese zusätzlichen Prozesskosten dürften im Falle einer Insolvenz von Teldafax ebenfalls verloren sein.

Zählerstand auf jeden Fall dokumentieren!

Ob man nun kündigt oder nicht:

Auf jeden Fall sollte zum Zeitpunkt der vom Netzbetreiber angekündigten Lieferunterbrechung der Zählerstand abgelesen und die Daten dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und Teldafax mitgeteilt werden. Damit ist gewährleistet, dass später korrekt abgerechnet werden kann.“ (Zitatende)

06.04.2011 | 10:57
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 05.04.2011 beachten
www.vz-bawue.de/UNIQ130207924006799/teldafax

Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.

08.04.2011 | 18:57
von ReclaBoxler-7513501 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich bis jetzt keiner gemeldet.


22.04.2011 | 22:29
von ReclaBoxler-7513501 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich keiner von Teldafax gemeldet.


06.05.2011 | 16:33
von ReclaBoxler-7621287 | Regelverstoß melden
Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

14.05.2011 | 05:45
von ReclaBoxler-7513501 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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