Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 4382 Views | 05.04.2011 | 18:55 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1425079

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio Insolvenz?

Bestell-/Kundennummer: 1280680

Da ich seit Dezember 2010, als die erste Stromio-Strompreiserhöhung von Mitte Dezember 2010 (hatte ich abgelehnt, weil die sechs Wochenfrist von Stromio "vergessen" wurde) einging, noch keinerlei Reaktion trotz diverser Beschwerden beim Vermittler VERIVOX erhalten habe, starte ich heute diesen neuen Versuch.

SCHLAGWORTE

Ich erhielt von Stromio am 17.01.2011 einen bunten Werbeprospekt ohne Datum, beschriftet "günstige Angebote", welches ich gerade als unliebsame Reklame wegwerfen wollte. Doch siehe da, in den Innenseiten des Prospektes war eine saftige Strompreiserhöhung von 28,5 % ab 1.3. 2011 versteckt (m. E. rechtswidriger Prospekt; unlautere Werbung).

Ich habe die Strompreiserhöhung abgelehnt und mein Sonderkündigungsrecht sofort zum 28.02.2011 Stromio mitgeteilt. Das hat die aber nicht interessiert, denn meinem neuen Stromversorger wurde von Stromio der 30.06.2011 als Vertragsende benannt.

Sofort habe ich Beschwerde, auch bei der Aufsichtsbehörde eingelegt, aber Stromio reagiert einfach nicht, sogar von der kostenpflichtigen "SERVICE"-Line von Stromio wird man von einem automatischen Ansagetext abgespeist. Meine Lastschriftermächtigung habe ich widerrufen und dieses Stromio mitgeteilt. Vielleicht wachen die nach der Rückbuchung auf, denn meine Kündigungen hat Stromio bis heute (5. April 2011) trotz Beschwerden nicht beantwortet.

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Ich kann nur betonen: Hände weg von Stromio, denn für mich sieht das (Zahlungsverzögerungen, überhöhte Abschläge kassieren, keine Antworten) wie eine kommende Insolvenz von Stromio aus, da die Firma nicht in der Lage ist, die gesetzlich vorgegebenen Standards zu einer ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung zu erbringen.

Allen Leidensgenossen rate ich, ihre Lastschriftermächtigungen bei falschen, zu hohen Abbuchungen oder von Stromio nicht zurückgezahlten Guthaben zu widerrufen und die noch möglichen Abbuchungen per Widerruf (geht auch im Onlinebanking) zurück buchen zu lassen.

Scheinbar ist die Trägheit von Stromio nur so zu besiegen!

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Stellungnahme


Firma hat geantwortet nach 3 Monate nach 3 Monate
08.07.2011 | 13:06
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.

Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation spider monkey stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (7)


05.04.2011 | 19:48
von Heinz | Regelverstoß melden
Hallo,
falls Sie über Verivox den Vertrag geordert haben, möchten wir Sie bitten, sich unter Angabe ihrer Identnummer unter folgender Mailadresse zu melden und Ihren Fall zu schildern.
peter. reese (at) verivox.de
oder
kundenbeschwerden (at) verivox.com
Wir haben die Zusage, dass alle Beschwerden, die zurecht eingegangen sind, von Verivox bearbeitet werden.

stromio.stop spider monkey emailn.de

06.04.2011 | 09:49
von Karsten | Regelverstoß melden
Ja, auch auf Stromio reingefallen. Zu hoher Abschlag und absolut keine Kommunikation. Jetzt mittlerweile 40 € Mahnkosten und Kündigung, obwohl ich nicht einen Cent im Rückstand bin. Unglaublich!

Was mich aber am allermeisten ärgert:

Schaut Euch mal die ganzen Auszeichnungen von Stromio auf der Homepage an. U. a. ein TÜV-Siegel! Die Wirtschaftswoche hat in der vorletzten Ausgabe auch wieder Stromio als günstig herausgearbeitet.

Wann fängt eigentlich mal einer an, diese ganzen Zertifikate und Testurteile-Aussteller (Ökotest, Stiftung Warentest, TÜV, Focus Money, u. v. a. m.) zu hinterfragen?

06.04.2011 | 18:58
von EX Stromio | Regelverstoß melden
 spider monkey Heinz

Vielen Dank für den Tipp! Ich habe den kompletten Vorgang an den Vermittler Verivox/Herrn Reese geschickt und werde weiter berichten, sobald es Neuigkeiten gibt.

06.04.2011 | 19:28
von ReclaBoxler-3520128 | Regelverstoß melden
Preiserhöhungen in Mails oder Schreiben mitzuteilen, die auf den ersten Blick / bei nicht sehr genauem Hinschauen aussehen wie die übliche Werbung / Werbeflyer sind bei den Energielieferanten jetzt wohl die große Mode: bei Reclabox findet man Beschwerden über Stromio, Flexstrom, Hitstrom usw, die sich Ihrem Bericht sehr ähneln.

Die Verbraucher müssen darauf achten, sich auch die - vermeintliche - Werbung ihrer Vertragspartner sehr, sehr genau anzusehen - es könnte eine wichtige "Überraschung" bzw. Mitteilung, so z. B. eine Preiserhöhung, enthalten sein!

Beachte auch die Artikel der Stiftung Warentest (googeln)

"Getarnte Preiserhöhung: Klage gegen Flexstrom",

"Versteckte Preiserhöhungen von Flexstrom: Nur mit Zustimmung"
und

"test.de warnt vor Flexstrom und Teldafax: Leser geben rote Karte"

Kennen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 14.03.2011 "Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?"
(googeln)?

Hier ist aufgeführt, was man bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung beachten muss und wie man sich verhalten sollte / kann:

Zitat:

"Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:

Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.

Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.

Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.

Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.

Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.

Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.

"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit!", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.

Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.

"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.

Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.

Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.

Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,

- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,

- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und

- die Schlussrechnung zu erstellen.

Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.

Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter

www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax

ein formloses Musterschreiben bereit.

Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.

Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.

"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.

Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt." (Ende des Zitats)

Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist bei den Pressemitteilungen bezügl. der aktuellen Ereignisse bei Teldafax ein Musterschreiben "Anforderung der Schlussrechnung nach Widerruf/Kündigung".

14.07.2011 | 14:32
von ReclaBoxler-1425079 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hier meine letzte Beschwerde an Stromio vom 27.06.2011; keine Antwort!

Per Telefax: 0180-10 700 20
Stromio GmbH
Postfach 1463
39004 Magdeburg

27.06.2011

B E S C H W E R D E

Vertragskonto: 1280680
Zählernummer ******

Sehr geehrte Damen und Herren,

da Sie meine Kündigung aufgrund Ihrer 28,5 % Strompreiserhöhung ignoriert haben, endet der Vertrag endlich nach einem Jahr zum 30.06.2011.

Die Summe meiner geleisteten Zahlungen und der Neukundenbonus in Höhe von 160 Euro (Verbrauch liegt voraussichtlich knapp über 5000 kWh) übersteigen die Kosten der zum 30.06.2011 von Ihnen zu erstellenden Schlussabrechnung. Daher werde ich bis zum Erhalt dieser Abrechnung keine weiteren Zahlungen leisten, sondern erkläre hiermit die Aufrechnung der genannten Beträge. Eine Überzahlung lehne ich ab, da Stromio laut den vielen Internetbeschwerden Probleme hat, Rückzahlungen zu leisten.

Den Zählerstand zum 30.06.2011 teile ich dem Netzbetreiber und Ihnen noch mit.

Da Stromio nicht oder erst nach Monaten auf massivem Druck antwortet, bin ich gespannt, ob und wann ich eine Antwort erhalte.

Hochachtungsvoll


26.07.2011 | 19:51
von ReclaBoxler-1425079 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio belügt meiner Meinung nach mindestens seit Vertragsabläufen März 2011 die Kunden mit der Behauptung, dass Stromio (wenn Kundenguthaben / RÜCKZAHLUNGEN fällig sind) angeblich keine Abrechnungen erstellen kann. Vermutlich ist Stromio pleite und kann nicht zurückzahlen; Teldafax lässt grüßen. Ich werde nun brutalst möglich u. rechtlich korrekt vorgehen: 1. Stromio kurze Zahlungsfrist (7-10 Tage) über das (ggf. selbst errechnete) Kundenguthaben per Einschreiben/Rückschein mit Androhung MB setzen. 2. Nach fruchtlosem Fristablauf sofort Mahnbescheid beim AG Düsseldorf erwirken bzw. über RA Gläubigerantrag auf Stromio-Insolvenz stellen.
****************************************
Mich hat leider auch diese Geschichte erreicht. Von Stromio erhielt ich am 26.07.2011 folgende Mail:

Vertragskontonummer: 1280680

Sehr geehrter Herr ***,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Gern haben wir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt geprüft.

Leider ist es uns aktuell nicht möglich Ihre Schlussrechnung zu erstellen. Dies ist auf einen systemtechnischen Fehler zurückzuführen.

Wir haben die entstandenen Rückläufer- und Mahnkosten storniert.

Sobald es uns wieder möglich ist Rechnungen zu erstellen, werden wir Ihre Schlussrechnung bevorzugt versenden.

Wir entschuldigen uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen ...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam


26.07.2011 | 20:14
von EX Stromio | Regelverstoß melden
Achtung!

Für den Mahnbescheid ist der Sitz und der Geschäftsführer von Stromio, nicht die Kundenbetreuung in Magdeburg zu verwenden:

Anbieter

Stromio GmbH
Leopoldstr. 16
40211 Düsseldorf
Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf
HRB 64133
Geschäftsführer: Ömer Varol
Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf



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