344 Views | 08.04.2011 | 18:11 Uhr
geschrieben von Brigitte Howe

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Betrag der Schulssrechnung wird nicht überwiesen

Bestell-/Kundennummer: 2457226

Die Schlussrechnung wurde am 4.2.2011 erstellt. Es war nicht möglich, die angeforderten Bankdaten telefonisch oder per E-Mail zu übermitteln. Auch ein Einschreiben mit Rückschein erbrachte keinerlei Reaktion.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Zahlung des Abschlussbetrages von 199,03 €


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Kommentare und Trackbacks (3)


08.04.2011 | 19:23
von Wihelm Oetker | Regelverstoß melden
Bayer 04 Leverkusen und der RUDI werden´s vielleicht richten!

www.rundschau-online.de/html/artikel/1301838024275.shtml

08.04.2011 | 19:46
von ReclaBoxler-7401287 | Regelverstoß melden
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit sehr nützlichen Handlungsempfehlungen und Musterschreiben beachten:

www.vz-bawue.de/UNIQ130216114230662/teldafax

GANZ WICHTIG:

Wenn noch nicht geschehen: schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist (! ) setzen zur Überweisung des Guthabens.

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 1 Woche, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.

Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen (! ) und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden (! ), wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Artikel der Stiftung Warentest vom 06.04.2011:

www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

Hier in der Reclabox haben vorgestern zwei Teldafax-Kunden mitgeteilt, ihre ausstehenden Forderungen am 07.04.2011 erhalten zu haben - die Hoffnung also nicht aufgeben, aber umgehend handeln!

06.05.2011 | 16:21
von ReclaBoxler-7621287 | Regelverstoß melden
Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html



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