318 Views | 12.06.2011 | 21:40 Uhr
geschrieben von Wolfgang Haase

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Keine Guthabenerstattung für Strom- und Gaslieferung

Bestell-/Kundennummer: 123011244599 und 1232011277031

Vertragsgemäß wurden die Verträge per 31.1.11 gekündigt. Am 24.2.11 erhielt ich die Endabrechnung für den Stromvertrag mit einem Guthaben zu meinen Gunsten in Höhe von 239,56 € mit Aufforderung, die Bankverbindung zwecks Erstattung mitzuteilen. Dies geschah mit meinen Faxen vom 1.3. und 19.3.11. Eine Zahlung durch Teldafax erfolgt nicht.

SCHLAGWORTE

Am 15.3.11 erhielt ich die Schlussrechnung für die Gaslieferung mit einer Restforderung in Höhe von 66,57 €. Diese Forderung hat Teldafax mit Mahnung vom 26.4.11 eingefordert. Mit Schreiben vom 22.4.11 forderte ich die Geschäftsführung auf, bis zum 30.4.11 unter Angabe der Bankverbindung den Saldo aus beiden Abrechnung in Höhe von 172,89 € zu überweisen. Eine Zahlung erfolgte nicht.

Am 16.5.11 stellte ich Strafanzeige wegen Betruges und aller in Betracht kommenden Delikte bei der Staatsanwaltschaft Bonn. Mit dem Bescheid vom 8.6.11 wurde die Strafanzeige abgelehnt mit der Begründung: "Für die nicht erfolgte Rückzahlung sind verschiedene Gründe denkbar und hier bereits in anderen Verfahren bekannt geworden, wie zum Beispiel die Umstellung des Buchhaltungsprogrammes. Die Einleitung von Ermittlungen kommt deshalb nicht in Betracht."

Wie naiv ist die Staatsanwaltschaft und schenkt diesen Ausreden der Teldafax glauben?

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: 179,89 aus Strom- und Gasvertrag


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Kommentare und Trackbacks (8)


13.06.2011 | 00:12
von Ein verwunderter Leser | Regelverstoß melden
Hier zu erzählen, dass man TelDaFax mit solchen abgelehnten Strafanzeigen quasi noch bestätigt, ist, als ob man Wasser in eine Mühle tragen würden.
Denn Ihre Beschwerde wird ja wohl an die Firma versandt, TelDaFax wird sich freuen, solche "Unterstützung" für ihre offensichtlich schlechte Zahlungsmoral zu erhalten, und der geprellte Kunde teilt denen das auch noch persönlich mit - wie naiv sind Sie eigentlich, Herr Haase?

13.06.2011 | 17:07
von ReclaBoxler-9220128 | Regelverstoß melden
1) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

2) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Guthabenerstattung gefordert wird.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

3) Wenn Lastschrift erfolgte, bei der Bank den Lastschrifteinzug eventuell noch rückgängig machen (Stichwort: 6-Wochen-Märchen) - genaueres hier:

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

4) Eine Kundin hat am 21.05.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:

de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf

14.06.2011 | 15:27
von Max Mustermann | Regelverstoß melden
www.derwesten.de/nachrichten/TelDaFax-stellt-Insolvenzantrag-id4763373.html

14.06.2011 | 17:04
von ReclaBoxler-6710228 | Regelverstoß melden
1) www.focus.de/immobilien/energiesparen/stromanbieter-teldafax-ist-pleite_aid_636834.html

Zitat:

"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.

Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.

Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist. "

2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)

bzw. den Hinweis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 14.06.2011: „Wir aktualisieren unsere Verbraucherinformationen und unterrichten Sie in Kürze darüber, was Sie als Kunde von Teldafax unternehmen können und/oder müssen. “

14.06.2011 | 20:39
von Rudi Stasi | Regelverstoß melden
TelDaFax schreddert:

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/mitarbeiter-schreddern-massenhaft-unterlagen/4284232.html

15.06.2011 | 18:59
von ReclaBoxler-4125128 | Regelverstoß melden
Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php

04.07.2011 | 10:45
von Wolfgang Haase noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Teldafax ist in der Insolvenz. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Insolvenzverschleppung und gewerbsmäßigen Betrug.


05.07.2011 | 15:08
von Lothar Walter | Regelverstoß melden
Noch einen Tipp! Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienstelle Anzeige gegen den Vorstand wegen Insolvenzverschleppung. Der Vorstand hat die Rückzahlungen verzögert, und damit auch die Insolvenz. Dabei ging es dem Vorstand nur darum, die Manager-Gehälter weiter zahlen zu können.



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