Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 647 Views | 22.07.2011 | 16:08 Uhr
geschrieben von Ralf Jänsch

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Ignoranz, Missbrauch der Kontodaten?

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 1217222

Ich bin seit 01.02.2010 Kunde von Stromio GmbH. Am 19.02.2011 erhielt ich die Jahresendabrechnung. Dort wurde mir mitgeteilt, dass zum 1.8.2010 der Grundpreis erhöht wurde. Vorher wurde ich nicht informiert, auch erhielt ich kein Sonderkündigungsrecht.

SCHLAGWORTE


Darauf habe ich via Kontaktformular am 15.03.2011 den Vertrag, bezugnehmend auf Versäumnisse u. Preiserhöhung, außerhalb der Frist rechtmäßig gekündigt. Direkt im Anschluss erhielt ich eine Eingangsbestätigung. Es erfolgte sonst keine Reaktion. Sicherheitshalber entzog ich stromio noch am 21.03.2011 die Einzugsermächtigung via Kontaktformular. Der Eingang wurde mir auch umgehend bestätigt.

Am 04.04.2011 buchte Stromio wieder 37€ ab.

Weitere Termine
03.05.2011
01.06.2011
je 37 €

Den letzten Betrag ließ ich zurück buchen.

Am 30.05.2011 schickte ich nochmals den gesamten Text, nur via Einschreiben. Dieses wurde erst am 08.06.2011 angenommen. Keine Reaktion sonst.

Endlich konnte ich die zu einem Rückruf bewegen, als sie die Gefahr sahen, kein Geld mehr von mir zu bekommen. Dort erklärte mir die Dame, sie könnten fast alle Mails/ Einschreiben u. a. von mir nicht mehr finden. Eingangsbestätigungen habe ich noch.

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Seit meiner rechtmäßigen Kündigung am 15.03.2011 hat stromio kein Recht mehr, auf mein Konto zuzugreifen o. meine Kontodaten irgendwie zu nutzen. Das ist klarer Missbrauch! Auch das nicht Entlassen aus dem Vertrag ist gesetzwidrig.

Des weiteren weigert sich stromio, mir die Kontodaten mitzuteilen, um das Geld zu überweisen. Na ja, wenn man keine Briefe liest, kann man auch nicht wissen, dass das fehlt. Wobei normale Firmen diese Daten automatisch schicken. Na ja, stromio nicht.

Stattdessen schicken die mir Mahnungen. Diese habe ich natürlich zurückgewiesen. Die Kommunikation von stromio ist echt nur schlecht. Kundenservice, Verhalten, Rechtsbewusstsein, Betriebsführung auch.

Dieser Text ist auch identisch mit dem, mit dem ich Anzeige gegen stromio erstattet habe (rechtswidriger Zugriff auf Konto).

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Entlassung aus dem Vertrag, Unterlassung d. Missbrauchs meiner Daten, Mitteilung Kontodaten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.07.2011 | 17:22
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie in Kürze kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (7)


22.07.2011 | 18:56
von Jänsch Berater
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

22.07.2011 | 19:25
von Stromio Opfer | Regelverstoß melden
Ja, Anzeige - das ist die Sprache, die Stromio versteht.

Die Masche, ohne Einzugsermächtigung abzubuchen, scheint da zu Geschäftssystem zu gehören - das hat fast jeder Kunde mal mitgemacht.

28.07.2011 | 13:07
von Ralf Jänsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Reaktion von stromio:
Mahnungen, widersprüchliche Angaben und Rücknahme aller Mahnungen u. ungerechtfertigter Gebühren, nachdem ich ihnen erklärt hatte, dass ich einer rechtlichen Auseinandersetzung positiv entgegensehe.


28.07.2011 | 18:22
von Ralf Jänsch | Regelverstoß melden
 spider monkey Jänsch Berater:

Die Namenswahl sagt ja schon alles. ;)

Aber wenn man so auftritt, sollte das auch fundiert sein und man sollte wissen, worüber man schreibt.

In der Tat, im Impressum und in den Schreiben stehen ganz klein, ganz unten mehrere Adressen, Bankdaten u. ä.

Die von mir ausgesuchte Methode, stromio zu kontaktieren, habe ich auch selbst gesucht. Da sind Sie jetzt bestimmt ganz stolz auf mich. :)

1. Kontakformular.
2. E-Mail.
3. Einschreiben mit Rückschein.

Fast alle Schreiben konnte Stromio angeblich nicht mehr finden. Und dann soll ich auch noch auf gut Glück denen Geld schicken, in der Hoffnung, dass es eventuell ankommt und die es auch noch finden. Da frage ich die doch lieber nach den Kontodaten, da tragen die dann zumindest beim Zielkonto 100% die Schuld.

Und, sie "Berater": Wo genau liegt das Problem? Alle Firmen schicken ihre Daten automatisch in einem solchen Fall. Stromio habe ich extra gefragt, da ich weiß, dass die nicht so alles hinkriegen (wollen). Und das ignorieren die permanent. Natürlich steht es Ihnen frei, stromio trotzdem toll zu finden. Ich finde es ignorant, inkompetent und absolut unseriös. Wenn ich Ihnen jedoch mal wieder helfen kann, lieber "Berater", melden Sie sich einfach wieder. :)
So, scheinbar bin ich doch zu selbstständigem Arbeiten fähig. Toll, ne?

29.07.2011 | 20:46
von Ralf Jänsch | Regelverstoß melden
 spider monkey Berater:

Das Problem ist Ihr Auftreten, Ihr Umgangston und Ihr Mangel an Problembewusstsein.

04.08.2011 | 14:30
von Ralf Jänsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


21.11.2011 | 17:45
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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