1831 Views | 08.08.2011 | 23:24 Uhr
geschrieben von Gitti Guju

Vattenfall Europe Sales GmbH (Berlin)

Vattenfall, keine Reaktion bei Widerspruch und rückw. Kündigung

Bestell-/Kundennummer: Bestr.Nr.: 210026126523/ Geschäftspartner-Nr. 10124599954

Am 07.06.2011 legte ich Widerspruch gegen die Rechnungen 713000055315 vom 26.04.2011 und 823400498563 vom 24.08.2010 ein, da diese unberechtigt sind. Bei einer Versorgungsunterbrechung entstehen keine typischen Kosten der Stromrechnungslegung, des Zahlungsverkehrs, des Messstellenbetriebes und der Abrechnung der Netznutzung, die eine Grundgebühr rechtfertigen würde. Deshalb lehne ich die Kosten der o. g. Rechnungen wegen Tatverdachts auf ungerechtfertigte Bereicherung ab.

SCHLAGWORTE

Auch wenn im Grunde jede wirtschaftliche Tätigkeit darauf abzielt, aus fremden Geld eigenes zu machen, darf dies nicht widerrechtlich geschehen. Sie haben genug Mittel und Wege gefunden, Ihre Außenstände zu verzinsen, indem Sie die Mahnfristen kürzten und dadurch extrem hohe Mahngebühren in Rechnung stellten. Diese unerlaubten Gebührenaufschläge fügten Sie bei den Mahnverfahren den Abrechnungsforderungen hinzu.

Außerordentliche Kündigung, rückwirkend zum 30.11.2009, beantragt nach unberechtigten Forderungen am 07.06.2011. Hiermit mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und kündige auf Grund der Stromunterbrechung vom 12.11.2009 per sofort. Obwohl Sie auf Grund meiner Zahlungsunfähigkeit laut Vertrag berechtigt waren, den Vertrag mit mir fristlos zu kündigen, haben Sie es vorgezogen, diesen Vertrag weiter zu führen, um auch weiterhin unberechtigte Forderungen an mich zu stellen. Die gerichtlich geltend gemachten Forderungen bleiben von der Kündigung unberührt.

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Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich auf Grund mehrere Schuldtitel auf absehbarer Zeit nicht in der Lage sein werde, die Forderungen bei Ihnen zu begleichen. Deshalb bitte ich Sie, die Einziehung der Forderungen keinem Inkassobüro zu übertragen. Sie sind hiermit und aus der Vergangenheit über meine Zahlungsunfähigkeit informiert und haben Kenntnis davon, dass außergerichtliche Bemühungen eines Inkassobüros ohne Erfolg sein würde. Ich wäre deshalb nicht verpflichtet, etwaige Inkassokosten zu übernehmen.

Trotz meines Schreibens vom 07.06.2011 wurde die Forderung dem EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH übergeben, die nun glauben, von mir zuzüglich zu den Forderungen auch noch die Inkassokosten fordern zu können. Aber der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen. (AG Zossen: AZ. : 2C 229/06 vom 13.12.2006)

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Kommentare und Trackbacks (4)


16.08.2011 | 14:43
von Gitti Guju noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Gitti Guju Vattenfall hat ja nicht mal die Leute, um normale Anschreiben von "Nichtschuldnern" zu beantworten und wenn man dann hier auf der Seite die Beschwerden sieht, dann besteht wohl kaum Hoffnung auf Antwort.


30.08.2011 | 16:34
von Gitti Guju noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Gitti Guju Vattenfall hat es wohl nicht nötig zu antworten, aber das kennt man ja inzwischen. Dafür meldet sich aber das beauftragte Inkasso fast regelmäßig.


06.09.2011 | 09:06
von Gitti Guju noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Gitti Guju Das habe ich heute bei RSS-Nachrichten.de gefunden.

ReclaBox die Seite für Beschwerden und Reklamationen Die von den Nutzern auf der Seite eingetragen Beschwerden berichten von Ärger und Problemen mit Unternehmen und Behörden. Ein großer Teil der Beschwerden richtet sich gegen das Verhalten von Mobilfunkbetreibern und die Produkte von Discountern. Unternehmen und Behörden werden immer automatisch über die Veröffentlichung einer Beschwerde informiert. Der Beantwortung erfolgt öffentlich, dabei bemühen sich die meisten Unternehmen die Beschwerde schnell und einvernehmlich zu lösen. Zu den Unternehmen, die sofort auf eingehende Beschwerden reagiert haben, gehören bekannte Namen wie McDonalds und Vattenfall. Die Reaktionen zeigen, wie kundenorientiert die betroffenen Unternehmen tatsächlich sind. Verbraucher, die sich beschweren wollen, können dies auf de.ReclaBox.com kostenlos und sogar anonym und ohne Anmeldung tun. Jede Beschwerde endet mit einer Forderung an das Unternehmen. Andere Nutzer können die Beschwerden diskutieren, bewerten oder sich einzelnen Beschwerden anschließen.

Vattenfall hat bei 28 Beschwerden sieben Mal geantwortet, da kann doch bestimmt keine Rede davon sein, dass Vattenfall sofort reagiert, zumal von 13 Beschwerden in diesem Jahr auf keine reagiert wurde.


17.06.2012 | 14:22
von Gitti Guju
Profile-Bild von Gitti Guju Vattenfall hat im Dezember 2011 einen Mahnbescheid erlassen, den wir widersprochen haben. Dann kam noch einmal eine Erinnerung und seitdem nichts mehr. Ansonsten hat zumindest das Inkasso Unternehmen fast regelmäßigen Kontakt mit mir. Denen fällt auch immer wieder was neues ein, machen mir die Abzahlung so richtig schmackhaft, lach. Aber wo nichts ist, kann einem nackten Menschen auch nicht in die Tasche gefasst werden.




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