310 Views | 31.08.2011 | 00:08 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2102231

Vodafone GmbH (Düsseldorf)

Vertrag - Sonderkündigungsabschlag 150 €

Ich bin umgezogen, wo Vodafone nicht verfügbar ist und so musste ich meinen Vertrag kündigen und zu Telekom wechseln. Also schickte ich Oktober 2011 meine Kündigung und wusste, November läuft der eh ab und dann sagten diese Menschen, meine Kündigung käme nicht an und nun nochmal Juli 2011 sagen sie, Kündigung sei da und riefen mich zehn Mal an oder so, um zu wissen wieso.

Nun sagte der nette Herr am Telefon, ich bin aus Vertrag raus und die nächsten Tage Bestätigung. Zwei Tage später bekomme ich eine Rechnung von Abschlagszahlung, da ich aus Vertrag möchte, von 150 Euro. Ist das rechtens? 10 min. Streit am Telefon, wo ich übelst angegriffen würde, ich könnte eh nichts machen und muss das zahlen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Vodafone GmbH: 150 Euro nicht zahlen zu müssen


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


31.08.2011 | 07:57
von ReclaBoxler-8353122 | Regelverstoß melden
Das hier dürfte die Antwort auf die Frage sein:

www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html%20%28Az.%20III%20ZR%2057/10%29



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!