579 Views | 14.01.2012 | 13:03 Uhr
geschrieben von Christiane Schiermeyer

2WAction (Den Haag)

Seit fünf Wochen keine Gutscheineinlösung erfolgt, trotz Zusage!

Bestell-/Kundennummer: Gutschein-Code 55D4F6E832

Ich sehe, diese Firma ist hier im Forum leider schon häufiger unangenehm aufgefallen!

Ich habe bezahlt und warte danach vergeblich darauf, die versprochene Ware auch zu erhalten! Einmal ganz abgesehen von dem Ärger und den zahlreichen Mails, die auch nicht zu einer Lieferung führten!

Vor eineinhalb Wochen wurde mir sogar als fester Termin der 7.1.2012 zugesagt, ohne dass jedoch Entsprechendes geschah.

Es ist also meiner Meinung nach keinerlei Verlass auf 2Waction.

Kein Problem, wenn mal Lieferschwierigkeiten eine zügige Abwicklung verhindern, aber ein dickes Problem ist es, wenn Kunden reihenweise nicht informiert und somit verschaukelt werden!

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Meine Forderung an 2WAction: Erstattung meines Geldes, Erklärung und Entschuldigung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (6)


14.01.2012 | 14:49
von ReclaBoxler- 7649874 | Regelverstoß melden
Ich verstehe nicht ganz um welche Firma es sich handelt bzw. Internetanbieter, aber gefallen lassen würd ich mir sowas au ned.

14.01.2012 | 15:37
von The Truth | Regelverstoß melden
Steht doch da, es handelt sich um die Firma 2Waction. Es sind hier bereits mehrere Beschwerden verfasst worden.

21.01.2012 | 14:44
von Christiane Schiermeyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider nein. Danke für Ihre Unterstützung!

Christiane Schiermeyer


29.01.2012 | 07:26
von Christiane Schiermeyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute, 29.1.2012 (meine Bestellung habe ich am 9.12.2011 der Firma2 WAction zukommen lassen!) erhielt ich die Ware nicht und auch keinerlei weitere Reaktion auf meine - bzw. Ihre Anfragen.

Es scheint zumindest offensichtlich, dass seitens der besagten Firma nicht der Wunsch besteht, eine Leistung für das bereits erhaltene Geld zu erbringen.

Ab wann darf man in einem solchen Zusammenhang eigentlich von Betrug sprechen?

Chr. Schiermeyer


31.01.2012 | 13:33
von ReclaBoxler-2426420 | Regelverstoß melden
Haben Sie einen Gutschein über Groupon erworben. Und wenn ja, hat Ihnen Groupon den Betrag eingezogen? Wenn auch ja, Groupon anschreiben und Frist zur Rückzahlung setzen. Denn allein Groupon ist Ihr Vertragspartner. Nach Fristablauf Strafanzeige gegen Groupon erstatten sowie Mahnbescheid erlassen.
Von Bet. rug zu sprechen, würde ich nicht wagen.

12.02.2012 | 18:30
von Christiane Schiermeyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider nichts passiert.
Nun werde ich mich also an Groupon wenden zwecks Rückerstattung, da ich den Gutschein ja dort erworben habe.
Danke für Ihren Einsatz! C. S.




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