Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 693 Views | 02.04.2012 | 10:21 Uhr
geschrieben von Karlheinz Adam

E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)

Falsch erstellte Schlußrechnung

Bestell-/Kundennummer: 282 027 481 338

Mit Schreiben vom 28. September 2011 hat mir E.ON die Kündigung für meinen Erdgasliefervertrag zum 31.10.2011 bestätigt.

SCHLAGWORTE

Die Ablesekarte habe ich am 31.10.2011 mit dem aktuellen Zählerstand versehen und am 31.10.2011 an die angegebene Faxnummer geschickt.

Ich habe dann im Dezember 2011, Januar und Februar 2012 telefonisch angefragt wo meine Schlußrechnung bleibt, habe immer nur von den betreffenden Personen an der Hotline gehört, dass man sich darum kümmert. Natürlich ist nichts passiert.

Am 14.03.2012 kam dann meine Schlußrechnung mit einem Guthaben von 685,86 €.

Nach Durchsicht der Rechnung stellte ich fest, dass E.ON nicht meinen abgelesenen Zählerstand zur Rechnungserstellung herangezogen hat, sondern einen sogenannten "Rechnerisch ermittelten Zählerstand zum Ende des Rechnungszeitraums" genommen hat, der natürlich deutlich höher vom Verbrauch war als mein abgelesener Zählerstand.

Ich habe dann am 15.03.2012 per E-Mail der Schlußrechnung widersprochen und um eine entsprechende Korrektur der Rechnung gebeten.

Am 17.03.2012 kam dann eine E-Mail von E.ON mit dem üblichen schönen Worten:

" Es liegt uns viel daran, Ihre Anfrage zeitnah zu klären" ha ha ha

"Da wir Ihr Anliegen mit der entsprechenden Sorgfalt bearbeiten möchten, bitten wir Sie um etwas Geduld. " (Seit dem 1. November 2011 warte ich auf meine richtige Schlußrechnung. Ich meine 5 Monate zeugen von sehr viel Geduld.)

Wenn ich so die ganzen Beschwerden über E.ON lese, ist doch eines immer wieder feststellbar, nur wenn E.ON Geld bezahlen muss zögern Sie mit allen Mitteln eine Korrekte Abrechnung hinaus. Alleine bei mir bis jetzt 3 x geschehen.

Sehr geehrte Verantwortliche bei E.ON, ich nenne das Betrug am Kunden.

Ich werde meine drei Fälle kopieren und an die Bundesnetzagentur zur Kenntnis weiterleiten, dem sollten sich möglichst viele weitere Geschädigte anschließen, auch wenn es etwas mit Arbeit verbunden ist.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erstellung einer richtigen Schlußrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.04.2012 | 15:23
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Adam,

es tut uns leid, dass Sie sich erneut über uns ändern. Sie haben scheinbar vom Netzbetreiber eine Ablesekarte oder ein Ableseblatt erhalten. Ihr damit mitgeteilter Zählerstand wurde uns - Ihrem ehemaligen Energieversorger - leider nicht übermittelt. Stattdessen hat der Netzbetreiber einen maschinell errechneten Zählerstand geschickt. Bei einer Schlussrechnung ist es besonders wichtig, dass die Zählerstände beim Netzbetreiber und dem Lieferanten übereinstimmen. Das hängt mit der korrekten Abrechnung und Prüfung der Netzentgelte zusammen. Auch wenn ein Lieferant einen Zählerstand übermittelt, muss dieser vom Netzbetreiber bestätigt werden.

Aufgrund Ihrer Mitteilung haben wir jetzt noch einmal beim Netzbetreiber den abgelesenen Zählerstand angefragt. Sobald er uns vorliegt, werden wir Ihre Schlussrechnung korrigieren und Ihnen zuschicken.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (1)


21.11.2013 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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