564 Views | 26.07.2012 | 13:31 Uhr
geschrieben von Peer Mietusch

FlexStrom AG (Berlin)

Deutlich mehr Strom abgerechnet als verbraucht

Bestell-/Kundennummer: Ihr FlexStrom-Vertrag 900001596837

- ein Bonus wurde vereinbart, wenn Flexstrom uns ein Jahr beliefert. Flexstrom lieferte ein Jahr. Wir kündigten im ersten Jahr zum Ende des ersten Lieferjahres. Jetzt beruft sich Flexstrom auf Ihre AGBs 7.3. Aus unserer Sicht ist dies unzulässig.

- Verbraucht haben wir ca. 2995 und 980 euro für 4500 kWh vorausbezahlt. Flexstrom weist erneut auf ihre AGBs 7.4 hin. Dies sei ein Pakettarif - wer mehr verbraucht bezahlt deutlich mehr, wer weniger verbraucht zahlt in jedem Fall für 4500 kWh einschließlich aller Abgaben für 4500 kWh (Flexstrom zahlt doch nur die Konzessionsabgaben für den Verbrauchten Strom des Kundens?)

Wir erwarten eine korrekte Abrechnung, beinhaltet zu vereinbarten Bonus, sowie die Abrechnung für den korrekten Verbrauch.

Mit Besten Grüßen

Peer Mietusch

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Korrekte Abrechnung wie verbraucht, Gutschrift der vereinbarten und beworbenen Bonis


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


26.07.2012 | 18:48
von NullNull Sieben | Regelverstoß melden
Ich bin ein Kunde im zweiten Belieferungsjahr und Flexstrom verweigert auch mir den Bonus. Das mit der angeblich zu frühen Kündigung ist unsinnig. Anscheinend bekommt niemand den vertraglich vereinbarten Bonus. Ich werde jetzt klagen. Etwas anderes bleibt mir nicht übrig.

Hier ist meine Beschwerde:
de.reclabox.com/beschwerde/51838-flexstrom-berlin-zweiter-vertragsjahr-flexstrom-verweigert-trotzdem-bonuszahlung

28.07.2012 | 14:20
von Hic Abdera | Regelverstoß melden
Ich war vom Mitte 2010 bis Mitte 2011 auch bei diesem Verein. Kündigung zum Ende des ersten Lieferjahres. Dann das übliche Spiel:

1. Akt: Abschlussrechnung ohne Bonus -> also Abschlussrechnung beanstandet und Bonus angemahnt

2. Akt: Versuch von FlexStrom, mich von der Richtigkeit der bonusfreien Abrechnung zu überzeugen. Vorgetragen wurde die wissentlich falsche Auskunft, das bei Kündigung im ersten Vertragsjahr der Anspruch auf den Bonus verfällt und dies auch auf meinen Fall zutreffen würde. Habe daraufhin geantwortet, dass ich schließlich nicht zu einem Datum innerhalb des ersten Lieferjahres gekündigt habe sondern zum Ende (und darauf kommt es einzig an, zu wann die Kündigung wirksam wird - nicht, wann sie abgegeben oder eingegangen ist - letzteres ist nur wichtig in Sachen Einhaltung der Kündigungsfrist).

3. Akt: Versuch von FlexStrom, mich von ihrer wissentlich falschen Auskunft zu überzeugen. Dann sollte ich Unterlagen einreichen, um den Fall noch einmal prüfen zu können etc. pp. Sogar einen ihrer (so "tollen") Reisekostengutscheine haben die mir zugesandt, nur um mich von der Korrektur der Abschlussrechnung abzubringen.

4. Akt: Androhung einer Betrugsanzeige bzw. Anzeige wg. gewerbsmäßigem Betruges bei der Staatsanwaltschaft, Androhung der Einschaltung der Verbraucherzentrale, Androhung einer Beschwerde bei der Bundesnetzagentur und letzte Fristsetzung von 2 Wochen zur Korrektur der Abschlussrechnung per E-Mail.

Was soll ich sagen? Nach zwei Wochen hatte ich meine korrigierte Abschlussrechnung und ein paar Tage später war das Bonus-Guthaben auf meinem Konto. Kann sich jeder selber aussuchen, welches der drei Zauberwörter - Betrugsanzeige, Verbaucherzentrale, Bundesnetzagentur - (oder vielleicht alle drei zusammen?) zum gewünschten Ergebnis geführt haben.

Ich kann jedem Geschädigten die im 4. Akt beschriebene Vorgehensweise ans Herz legen. Viel Erlfolg!

29.07.2012 | 20:13
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Hinsichtlich der Bonusforderung gibt es zwar eine verbraucherfreundliche Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie, aber Flexstrom wehrt sich dagegen. Es bleibt nur die gerichtliche Klärung. Bevor man jedoch selber klagt, sollte man auf jeden Fall die Musterprozesse der Verbraucherzentralen abwarten.

Wenn Sie einen Pakettarif abgeschlossen haben, besteht leider kein Anspruch auf Rückzahlung der Mindermenge. Da hätten Sie in den letzten Liefermonaten den Verbrauch kontrollieren, die Heizung ausschalten und einen Elektrofen anschließen sollen.

Und nun zu Flexstrom selbst: Diese "Firma" legt es nur darauf an, die Kunden durch Nichteinhaltung von Versprechen (z. B. Bonus), dubiosen Auslegungen der Geschäftsbedingungen, die keiner versteht, unberechtigte Forderungen und unbegründeten Preiserhöhungen um ihr Geld zu bringen. Die Lehre daraus:
- keine Verträge mit solchen unseriösen Stromanbietern abschließen
- bestehende Verträge schnellstmöglich kündigen
- alle, die man erreichen kann (Freunde, Verwandte, Arbeitskollegen usw.) über die Geschäftspraktiken von Flexstrom (und Löwenzahn) informieren und dringend davon abraten.
Nur so kann sich der Verbraucher wehren und denen die Geschäftsgrundlage entziehen. Schade für die Betroffenen im Falle eines Konkurses, aber wer bei dieser Vielzahl an Negativ-Publicity immer noch einen Vertrag mit Flexstrom abschließt, ist im Prinzip selbst Schuld.

02.08.2012 | 14:41
von Peer Mietusch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich FlexStrom mit Hinweis auf Ihre dubiosen AGB's durch stets andere Ansprechpartner nicht auf meine Darstellung eingelassen. Egal wie hoch der Verbrauch bis zum Paketverbrauch ist, der volle Paketverbrauch und nicht der reale Verbrauch wird abgerechnet. Bei Mehrverbrauch als die Paketabnahmemenge, dann wir nachgefordert. Dies betrifft auch den Passus, wer innerhalb eines Jahres kündigt, egal ob er damit doch ein Jahr beliefert wurde. Dies ist Verbraucher täuschen, weil dadurch nie ein Jahr sonder immer zwei Jahre in Betracht kommen - und das zweite Jahr war an Stelle von ca. 900 Euro/4500 kWh dann 1450 Euro/4500 kWh! Hier wäre eigentlich der Verbraucher gefragt - FlexStrom zu meiden.
mfg
Peer Mietusch


02.08.2012 | 19:38
von NullNull Sieben | Regelverstoß melden
Hallo,

Flexstrom hat grundsätzlich zwei Arten von Tarifen. Die verbrauchsabhängigen heißen entweder Flex24 oder Deutschlandsbest. Die Pakettarife haben eine Nummer, meistens die gebuchte kWh Menge. Wenn Ihr Tarif verbrauchsabhängig ist, dann haben Sie Anspruch auf die Erstattung de Guthabens. Bei einem Pakettarif sieht es leider schlecht aus. Schauen Sie in Ihre Unterlagen welche Tarifart Sie haben.

Viele Grüße

06.09.2012 | 15:29
von Peer Mietusch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist das problem aus meiner Sicht nicht gelöst. FLEXSTROM beruft sich auf Ihre allg. Geschäftsbedingungen, für Online Abschlüsse und rechnet damit, daß der Verbraucher ohne detaillierte Vertragsgrundkenntnisse, diese akzeptiert. Auch egal, ich kann nur empfehlen diesen Stromanbieter zu meiden! Fazit: Mit günstigen Tarifen, undurchsichtigen Angeboten, wird der Kunde gelockt. Nach einem Jahr gibt es Hinweise auf AGB's, drastisch höhere Strompreise und mangelnder Kundenservice.
mfg
Peer Mietusch




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