ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Warte seit 10/2011 auf korrekte Jahresrechnung und Guthaben
Bestell-/Kundennummer: 63845
Ich habe ein 24monatigen Vertrag abgeschlossen. Das erste Vertragsjahr endete am 30.09.2011, aber bis heute habe ich keine korrekte Jahresrechnung auf Basis der von mir und dem Verteilnetzbetreiber übermittelten Werte erhalten, obwohl mir ein Guthaben von 1340,13 EUR zusteht.
Im Januar 2012 schaltete ich nach unzähligen erfolglosen Schreiben und Telefonaten mit dem Hitenergie-Callcenter die Schlichtungsstelle ein, die kürzlich eine Empfehlung aussprach, der ich unverzüglich zustimmte. Hitenergie äußerte sich bislang noch nicht zu der Empfehlung, ließ mir jedoch am 15.08.2012 eine Mahnung über einen Betrag von 670,87 EUR zukommen. Ich erklärte mich schon bei Erhalt der Abschlagsrechnung nicht mit der Abschlagshöhe einverstanden und bat um eine transparente Rechnung sowie einer Anpassung des Abschlags an den tatsächlichen Verbrauch (unseren Verbrauch konnten wir durch mehrere Maßnahmen deutlich reduzieren). Diesen Forderungen kam Hitenergie nie nach.
Hitstrom unternimmt keinerlei Anstrengung, meiner Beschwerden abzuhelfen und meinen berechtigten Forderungen nachzukommen, die sich aus dem Energiegesetz ergeben. Im Gegenteil, heute hat mir der Kundenservice aufgelegt, nachdem die Kundendaten abgeglichen wurden und der Mitarbeiter Kenntnis erlangte, dass sich die Schlichtungsstelle eingeschaltet hat. Obwohl ich Kunde bin und Zahlungen leisten soll, wird jede Kontaktaufnahme und Klärungsversuch abgeschmettert. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Ich melde mittlerweile jeden Monat die Zählerstände. Ich erwarte eine korrekte Jahresrechnung für das Jahr 2010/11, eine angepasste und transparente Abschlagsrechnung und die Anerkennung meines Guthabens, welches bis Vertragsende noch nicht ausgeschöpft ist.
22.08.2012 | 17:29
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Der Grund für die abweichenden Verbrauchsangaben von Ihren Zählerdaten besteht (voraussichtlich) in fehlenden oder widersprüchlichen Verbrauchsdaten. So liegt uns teilweise bei manchen Kunden nur der vertraglich angekündigte Verbrauch, bei anderen wiederum liegen Ablesewerte von Kunden und vom Verteilnetzbetreiber vor, die sich aber auch nicht immer decken. Aufgrund dessen gibt es teils Abweichungen in den Jahresrechnungen.
Falls Sie Ihre Abrechnung nicht nachvollziehen können, kontaktieren Sie uns bitte über pressehitenergie.de mit dem Betreff „Verbraucherforum“ und teilen uns Ihren aktuellen Zählerstand mit. Meist kann somit die Abrechnung zufriedenstellend korrigiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HitEnergie
Aufrechnung Guthaben Wolf scha. reclabox
Zu der Höhe der Abschläge: Nach § 41 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz MUSS sich der Abschlag nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten.
Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, SO IST DIES ANGEMESSEN ZU BERÜCKSICHTIGEN.
Wenn der Verbraucher z. B. erstmalig eine eigene Wohnung bezieht u. keine vorhergehende Abrechnungsperiode als Basis berücksichtigt werden kann, kann ein durchschnittlicher Verbrauch vergleichbarer Kunden als Kalkulationsgrundlage dienen.
Vom Energieversorger IST zu berücksichtigen, dass der Verbraucher Abschlagszahlungen nach unten korrigieren möchte, wenn er das nachvollziehbar begründet, beispielsweise wenn sich der Haushalt verkleinert hat, durch eine effizientere Heizungsanlage usw.
Fazit: Vorauszahlungen und Abschläge sind entsprechend des Verbrauchs der vorherigen Abrechnungsperiode zu berechnen, wobei der vereinbarte Preis die Grundlage bildet.
vgl. auch Verbraucherzentrale NRW "Rechnungen für Strom und Gas: Was die Energieversorger mitteilen müssen" (Stand 19.01.12)
www.vz-nrw.de/UNIQ133918381125982/Rechnungen-fuer-Strom-und-Gas-Was-die-Energieversorger-mitteilen-muessen
Auf seiner Internetseite (Servicenter, Berechnung der Abschlagszahlungen) erklärt Ihr Vertragspartner sehr gut, wie er den Abschlag berechnet bzw. berechnen möchte. ..
Zitat: "Im Idealfall basiert diese Berechnung auf Ihrer individuellen Verbrauchsmenge im letzten Abrechnungszeitraum. "
Und wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
E-Mail von Hitenergie vom 29.09.12:
"Bezug nehmend auf Ihre Beschwerde in der Reclabox möchten wir Ihnen mitteilen, dass Ihre erstellte Jahresrechnung nochmals korrigiert wurde. Aus dieser Korrektur ergibt sich ein Guthaben in Höhe von 1.339,93 Euro. Die angefallen Abschlagsbeträge ab Februar 2012 – September 2012 mit je 284,00 Euro ergeben insgesamt 2.272,00 Euro. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
Guthaben: 1.339,93 Euro
Zu zahlen 2.272,00 Euro
Restzahlbetrag 932,07 Euro
Die korrigierte Jahresrechnung können Sie online einsehen. Ein auszuzahlendes Guthaben liegt nach Einbeziehung aktueller Zählerstände nicht vor. Ebenso liegt aufgrund aktueller Zählerstände auch keine Senkung des Abschlagsbetrages vor.
Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Für die aufgetretenen Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Service Center, erreichbar unter 0800 - 20 30 507 oder servicestromhitenergie.de.
Mit freundlichen Grüßen
HitStrom
eine Marke der ExtraEnergie GmbH"
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Bei Google folgende Wörter eingeben:
WDR Mediathek Nachgefragt: Zu teure Stromrechnungen falscher Abrechnungen, überhöhter Abschläge und schlechter Vertragsbedingungen
WDR Servicezeit 09.10.12 überhöhte Abschlagszahlungen
www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw41/1009/00_abschlagszahlungen.jsp?mid=701269
So wie ich die Sache sehe, müssen Sie sich Hilfe holen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der das alles für Sie klärt. Die Kosten für den Anwalt holen Sie sich dann von EE zurück - auch mit Hilfe dieses Anwalts. Weiterhin: Strafanzeige, Schlichtungsstelle, Staatsanwaltschaft, Sie MÜSSEN was unternehmen!
Gruß Wolf
Trotzdem erhalte ich heute per E-Mail diese 2. Mahnung, in der sogar angedroht wird, meine Kreditwürdigkeit zu beschädigen:
Sehr geehrtX XXXXX,
trotz unserer schriftlichen Erinnerung vom 26.09.2012 konnten wir bis zum heutigen Tag keinen Zahlungseingang
feststellen. Wir fordern Sie daher hiermit letztmalig auf, den fälligen Betrag bis zum 26.10.2012 unter Verwendung
der Kundennummer und der Vertragsnummer auf unser unten genanntes Konto einzuzahlen. Sollte auch dieser
Termin ohne Geldeingang auf unserem Konto verstreichen, sehen wir uns gezwungen, unsere Ansprüche ohne
erneute Aufforderung gerichtlich zu machen sowie den mit Ihnen bestehenden Energieliefervertrag zu kündigen und
die Belieferung einzustellen. Sie würden somit in die teure Ersatzversorgung fallen. Erst mit Ausgleich aller fälligen
Beträge nehmen Sie wieder am regulären Lastschriftenverfahren teil.
Wir möchten Ihnen des Weiteren mitteilen, dass wir die zu Ihrer Person aufgrund nichtvertragsmäßigem
Zahlungsverhalten gespeicherten Daten nach Fristablauf an die Deltavista GmbH, Freislinger Landstr. 74, 80939
München melden werden, welche als Wirtschaftsauskunftei Daten speichert und an ihre Vertragspartner zum Zweck
der Beurteilung der Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern und Schuldnern übermittelt. Eine
Übermittlung erfolgt nicht, sofern Ihre Forderung vor Fristablauf ausgeglichen oder rechtliche oder tatsächliche
Einwände hiergegen vorgebracht wurden.
Beleg- Beleg- fällig Rechnungs- Rücklastschrift- Zahlungs- Restzahl- Verzugs- Mahndatum
nummer am betrag -gebühr eingang betrag zinsen stufe
10.09.2012 08930526 10.09.2012 2.272,00 EUR 0,00 EUR 1.339,93 EUR 932,07 EUR 0,00 EUR 2
Zwischensumme: 932,07 EUR
zuzüglich Mahngebühr: 3,00 EUR
ausstehende Forderungen gesamt: 935,07 EUR
Wir haben einen höheren Stromverbrauch durch den Betrieb einer elektrischen Heizung, Boiler und Durchlauferhitzer zur Warmwasserversorgung, den wir jedoch durch mehrere Maßnahmen wie Solaranlage, Heizofen etc. erheblich senken konnten. Unser Anwalt war bereits aktiv, Hitenergie weigert sich jedoch die Anwaltskosten zu zahlen und erkennt nicht an, dass die Jahresrechnung im Verzug gewesen sei. Für die Schlichtungsstelle scheint die Angelegenheit offenbar mit dem Schlichtungsvorschlag erledigt zu sein. Hitenergie hat jedenfalls nach meinem Kenntnisstand nicht auf die Empfehlung der Schlichtungsstelle reagiert, was ohne Konsequenz blieb.
das klingt ja schon fast wie aufgeben. So ein Anwalt müßte eigentlich wissen, wie es langgeht, um sich das Geld zurückzuholen. Somit wäre das für Sie Nebensache.
Hat er denn schon konkrete Zahlen? Und etwas unternommen? Haben Sie selbst schon mal die beiden Jahre exakt (mit Bonus) durchgerechnet? Und bei der Schlichtungsstelle würde ich kein bißchen lockerlassen. Dauert sicher, die haben ja massig Fälle. Ansonsten sollten Sie die o. g. weiteren Schritte unternehmen.
(wenn Sie noch Kd. wären, würd ich glatt helfen, bräuchte bloß alle Unterlagen per Mail)
Stromversorger müssen Guthaben in einer Summe erstatten
www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten-4001.html
Zitat: ". .. Wird weniger Strom verbraucht, so muss der Stromversorger den zuviel gezahlten Betrag zurückerstatten.
Dieser Betrag muss dann in einer Summe erstattet werden.
Eine Aufsplittung in mehrere monatliche Abschläge oder eine Verrechnung, die dem Unternehmen zusätzliches Kapital und damit verbundene Kapitalerträge beschert, ist verboten.
Dies hat das Düsseldorfer Landgericht im Falle der EE GmbH aus Chemnitz entschieden. .. "
www.umwelt-monitor.de/2012/11/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten/
... und noch der Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 06.11.12 "Guthaben auf einen Schlag zurückzahlen"
www.vz-nrw.de/extra-energie-gmbh--guthaben-auf-einen-schlag-zurueckzahlen-1