Durch tobias-mayer.de gelöste Beschwerde. | 553 Views | 24.11.2012 | 11:06 Uhr
geschrieben von Silke Thürmann

tobias-mayer.de (Kaiserslautern)

Ware nicht lieferbar, keine Rückzahlung der Vorkasse

Bestell-/Kundennummer: TM-183810-EU

Die Ware war, obwohl als lieferbar im Online Shop gekennzeichnet, weder am Lager noch beim Hersteller nachbestelbar. Bis heute keine Gutschrift der Vorkasse feststellbar, obwohl in den AGB's von unverzügliche Rückerstattung die Rede ist. Vielmehr wurde mir auf Anfrage mitgeteilt, dass dies bis zu 30 Tage dauern kann.

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Kommentare und Trackbacks (5)


24.11.2012 | 13:55
von ReclaBoxler-2939819 | Regelverstoß melden
Ich habe soeben die AGB der Firma Mayer gelesen. Von "unverzüglicher Rückerstattung" steht da nichts drin.

24.11.2012 | 15:26
von ReclaBoxler-1015228 | Regelverstoß melden
Sorry aber wenn Sie nicht solange warten wollen, hätten Sie keine Vorkasse leisten dürfen. Artikel können doch ständig ausverkauft sein, selbst bei sorgfältigster Bestellung ist das in nahezu jedem Shop oder Geschäft der Fall. Vorkasse ist und bleibt für jeden Kunden ein Risiko, man denke mal an die ganzen Firmenpleiten- Sie gehen ein Risiko ein. Dann dürfen Sie sich hinterher auch nicht beschweren, das Sie nicht an Ihr Geld kommen.

01.12.2012 | 11:57
von Silke Thürmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Rückerstattung erfolgt, aufgrund einer Beschwerdemail wurde mir jedoch mitgeteilt, dass man bis zum 16.12.12 erstatten will.
Hinweis an die Kommentar gebenen User: In den AGB's ist sehr wohl unter Paragraph 4, Absatz 5 folgendes zu lesen: Bei einer Stornierung werden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet. Und im Übrigen war diie Bestellung entgegen der angegebenen Zahlungsalternativen nur per Vorkasse möglich. Aufgrund der anderen hier nachzulesenden Kritiken, bin ich ja wohl auch nicht der Erste mit dieser Erfahrung.


05.01.2013 | 17:43
von Silke Thürmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe jetzt den Fall an die Online Schlichtungsstelle des Europäischen Verbraucherschutzes gegeben.


09.01.2013 | 21:48
von Silke Thürmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die geforderte Rückzahlung ist heute erfolgt. Fast 2 Monate hat es nun gedauert. Keine Entschuldigung, kein Wort des Bedauerns.




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