Durch maxchoice-premium gelöste Beschwerde. | 946 Views | 17.12.2012 | 11:39 Uhr
geschrieben von Frank Thomas

maxchoice-premium gmbh (Brühl)

Maxchoice liefert Gutscheine nicht aus

Bestell-/Kundennummer: 330340

Ich habe am 23. Juni 2012 bei der maxchoice-premium GmbH / premium-gutschein.de amazon-Gutscheine im Wert von 30€ bestellt.

Bis heute (17.12.12) wurden keine Gutscheine geliefert. Nachfragen wurden ausweichend beantwortet (Amazon kann nicht liefern; ihre Bestellung wird priorisiert); mittlerweile wird gar nicht mehr reagiert.

Laut amazon-Forum sind außer mir viele andere Kunden betroffen:

www.amazon.de/forum/high-definition/ref=cm_cd_tfp_ef_tft_tp?_encoding=UTF8&cdForum=FxSOKDBW8R6543&cdThread=TxQK9B0ACUFL4P

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an maxchoice-premium gmbh: Sofortige Lieferung der Gutscheine


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


17.12.2012 | 11:59
von ReclaBoxler-4138702 | Regelverstoß melden
Willkommen im Club!

Bei mir sind es Douglas-Gutscheine.

Ich habe es von einer Firma (Umfrageportal) schriftlich bekommen, das die Zusammenarbeit mit dieser Firma gekündigt wurde. Aufgrund von Häufungen der Beschw_erden über dieses Unternehmen. Auch im Netz sind immer mehr Besc_hwerden über diese Firma zu finden.
Wahrscheinlich hilft nur eine An_zei_ge. Das wird die Gutscheine nicht bringen, aber es werden die Behörden auf Maxchoice aufmerksam.

24.12.2012 | 12:53
von Frank Thomas noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.01.2013 | 13:39
von Frank Thomas noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.01.2013 | 13:42
von Frank Thomas noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.02.2013 | 09:04
von Frank Thomas gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Naja, was heisst gelöst.
ich hatte die Schn. voll und hab Gutscheine eines anderen Anbieters genommen.
Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf'm Dach


22.02.2013 | 14:12
von Dani Fra | Regelverstoß melden
Wahnsinn! Ich habe genau das gleiche Problem! Seit 28.12.2012 habe ich 2 x 50 EUR Maxchoice Gutscheine meines Arbeitgebers einlösen wollen gegen Douglas Gutscheine! Ich habe nicht einmal eine Bestätigungs-e-mail erhalten! Bis jetzt schon 4 oder 5 mal angerufen, immer ausweichende Antworten (neue Vertragsverhandlungen mit Douglas, etc.) erhalten und schon 2 mal böse Nachrichten auf dem AB hinterlassen. Als ich heute nochmal über 02232-93 92-0 anrufen wollte, geht SOFORT ein AB dran, dass Hilfe nur noch über den Online-Service auf maxchoice.de angeboten wird! Ich werde nun meinen Arbeitgeber informieren, dass wir dort nie mehr für unsere Angestellten Multi-Choice-Gutscheine bestellen - wie MOTIVIEREND ist das denn bitte für uns Angestellte, wir bekommen wertloses Papier in die Hand, für das wir nichts bekommen und ärgern uns ein Loch in den Bauch! Schrecklich, dass solche Firmen unbeschadet davon kommen!



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!