ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Firma verhindert Stromtarifwechsel und antwortet nicht
Bestell-/Kundennummer: 00860561
Die Firma ExtraEnergie mit Ihrer Marke Hitstrom hat schon das 2. Mal meinen Stromtarifwechsel ohne Rechtsgrundlage verhindert.
Gemäß Vertrag endet die Laufzeit am 28.02.2013 und der neue Versorger sollte kündigen. Die Kündigung wurde aber von ExtraEnergie abgelehnt mit der Begründung, der Vertrag läuft bis 28.02.2014, was gemäß Vertragsunterlagen unwahr ist. Mindestvertragslaufzeit seit 01.03.2012 sind zwölf Monate!
Daraufhin habe ich selbst am 13.02.2012 per Fax mit Sendebericht gekündigt mit der Bitte um Bestätigung. Leider bekomme ich keine Bestätigung und auf eine Email wurde bisher nicht reagiert und telefonisch ist auch niemand zu erreichen.
Der 2. Versorger bekam ebenfalls die Absage mit der Begründung, der Vertrag läuft noch länger, was wiederum unwahr ist.
07.01.2013 | 11:54
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclaboxhitenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HitEnergie
die Antworten von EE hier sind vorgefertigte Texte und völlig ohne Bedeutung.
Wie oben beschrieben sollten Sie nach Ablauf der 12 Monate keinen Cent mehr zahlen, dann löst sich das Problem bestimmt von allein.
Die Sorge, dass es mir genauso geht, hatte ich lange (weil ich von den Problemen vorher wußte). Deshalb kündigte ich seeeehr zeitig per Einschreiben. Da hatte ich noch keinen Neuanbieter, wollte diesem nicht die Kündigung überlassen.
Viel Erfolg!
Gruß Wolf
In Wirklichkeit ist es wohl ein Automat, der die zahllosen Beschwerden vollautomatisch und stereotyp beantwortet. Hinter der Fassade sieht es jedoch ungleich unfreundlicher aus. Sein Recht bekommt man bei dieser Firma nur vor Gericht.
Oder anders formuliert: vom Verbraucher wird mehr gefordert - nämlich die strengere Schriftform (= Brief mit eigenhändiger Unterschrift) z. B. bei einer Kündigung, während das Unternehmen sich der einfachen Textform (= Mail, Fax, SMS-Nachricht, Computerfax oder Brief) z. B. bei einer Preiserhöhung oder Vertragskündigung bedienen dürfen soll.
An die Textform werden von allen gesetzlich geregelten Formen die geringsten Anforderungen gestellt. Daher lässt sie sich durch strengere Formen wie die Schriftform oder die notarielle Beurkundung ersetzen.
Diese Unterscheidung - der Verbraucher hat gefälligst die strengere Schriftform (z. B. bei einer Kündigung) zu beachten, während das Unternehmen vertragsrelevante Mitteilungen mit einfacher Textform, also wahlweise per Mail, Fax, SMS-Nachricht, Computerfax oder Brief mitteilen dürfen soll, ist meines Erachtens unverhältnismäßig und benachteiligt den Verbraucher.
Wenn es in den AGB zum Beispiel heißt,
Zitat: ". .. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr ab dem Zeitpunkt des Antrags auf Vertragsabschluss ununterbrochen während der Vertragsdauer sowie bis zum Erhalt der Schlussrechnung des Lieferanten, eine dem Kunden zugeordnete und gültige E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, durch die jederzeit gewährleistet ist, dass, soweit der Kunde darauf Einfluss nehmen kann, dem Kunden auch bei Verwendung von Sicherheitsprogrammen – insbesondere Spamfiltern oder Firewalls – durch ihn oder seinen Serviceprovider eine vom Lieferanten abgegebene Erklärung zugehen kann. (....)
Der Kunde wird den Lieferanten unverzüglich bei einer Änderung, einem Wegfall oder einer dem Kunden bekannten
und von ihm zu vertretenden Übermittlungsstörung der von ihm benannten E-Mail-Adresse sowie seiner sonstigen Kontakt- und oder Adressdaten informieren. .. ",
dann frage ich mich, warum haben die "Macher" der AGB diese hinsichtlich der vom Verbraucher zu beachtenden Vorschriften derart formuliert / gestaltet, dass der Kunde seine Kündigung nicht mit einfacher Textform, also wahlweise per Mail, Fax, Computerfax oder Brief mitteilen dürfen soll - das Unternehmen hingegen sehr wohl?
Wird darauf gesetzt / gehofft, dass der Verbraucher wegen eines Formfehlers für ein weiteres Jahr an einen Vertrag gebunden werden kann?
Schlichtungsempfehlung der Schlichtungsstelle Energie:
www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/images_webseite/pdf/23.03.2012_Empfehlung_zur_Wirksamkeit_einer_Kuendigung_per_E-Mail.pdf
Lesen / beachten Sie Nummer (4) dieser Beschwerde:
de.reclabox.com/beschwerde/56631-stromio-duesseldorf-erhoehung-der-eeg-umlage-agb-klauseln-ungueltig