488 Views | 05.01.2013 | 10:05 Uhr
geschrieben von Martin K.

pearl.de (Buggingen)

Schlechter Kundenservice - Mehrmalige Falschbearbeitung!

Bestell-/Kundennummer: 1709569-2

Am 31.12.2012 habe ich eine Bestellung (Auftrag Nr. P-31390958) getätigt.

SCHLAGWORTE

Am 01.01.13 habe ich 2 weitere Bestellungen (Auftrag Nr. P-31396297 + Auftrag Nr. P-31396346) getätigt.

Zudem habe ich in einer Mail an den Kundenservice (aus Login-Portal heraus) gebeten, dem Auftrag Nr. P-31390958 einen kostenpflichtigen Artikel (Bestell-Nr. PK-4693-912) hinzuzufügen.

Am 02.01.13 kam von der "Bestellauskunft" die Antwort, dass kein 2. Gratisartikel mehr hinzugefügt werden kann. Zum einen wollte ich aber keinen Gratisartikel und zum anderen hatte der Auftrag P-31390958 gar keinen Gratisartikel.

Als ich dies reklamierte hat die "Bestellauskunft" mir geantwortet, dass meine Bestellung nach "meinen" Wünschen geändert wurde.

Hier die Änderungen des Mitarbeiters:

  • Stornierung von Auftrag Nr. P-31390958
  • Stornierung von Auftrag Nr. P-31396297
  • Neuer Auftrag P-31412388 mit einem Artikel, den ich nicht bestellt habe

Eine erneute Reklamation mit Korrektur wurde nicht beantwortet.

Nochmals reklamiert und mitgeteilt, dass ich alles storniere, wenn der Auftrag Nr. P-31390958 nicht ausgeführt wird.

Am 05.01.13 kommt die Antwort, dass die Bestellung (welche?) bereits versandt wurde und keine Änderung möglich ist.

Ich habe nun in meiner heutigen Mail um Korrektur meines Kundenkontos und Ausführung meiner Aufträge P-31390958 + Artikel PK-4693-912 sowie Auftrag P-31396297 gebeten.

Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass es sich bei Auftrag P-31412388 um eine unverlangte Lieferung handelt. Ich habe mehrmals, ohne das ich dazu verpflichtet gewesen wäre aufgefordert, dies zu stornieren. Dem ist Pearl nicht nachgekommen.

Nachdem ich bereits Stunden damit verbracht habe, Pearl davon zu überzeugen meine Bestellungen auszuführen, habe ich kein Verständnis dafür, weitere Zeit für einen nicht gewünschten Auftrag P-31412388 zu opfern.

Lt. Gesetz bin ich nicht dazu verpflichtet, unverlangt zugesandte Ware zurückzusenden. Ich bin nur dazu verpflichtet, die Artikel eine angemessene Zeit aufzubewahren um dem Verkäufer die Gelegenheit zu geben, die Sendung bei mir abzuholen. Eine Abbuchung der unverlangten Lieferung ist nicht zulässig.

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Meine Forderung an pearl.de: Ausführung der Aufträge P-31390958 + P-31396297, Stornierung von Auftrag P-31412388, sowie eine Aufwandsentschädigung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (5)


05.01.2013 | 11:09
von ReclaBoxler-7513338
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

05.01.2013 | 11:34
von ReclaBoxler-2521526
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

05.01.2013 | 12:18
von Martin K. | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die "hilfreichen" Kommentare:

Die aufgeführte Reklamation war und ist einzig und allein dafür gedacht, die Firma Pearl zum Handeln zu bewegen, da ich auf herkömmlichen Wege nicht mehr weiterkomme.

Deshalb werde ich auch diese äußerst nutzlose Diskussion beenden.

Vorher werde ich aber noch kurz auf die Kommentare eingehen:

1. Sicher weiß ich was ich bestellt habe. Insgesamt mehrere Waren in 3 Bestellungen. Sicher fehlt der 2. Teil der Geschichte, da Pearl die Aufträge nicht korrekt bearbeitet hat.

2. Wie geschrieben wollte ich keine Zusammenlegung. Das korrekte Lesen eines Textes wie der Beschwerde sowie meiner Mails an den Kundenservice ist auch hier das "A" und "O".
Alles was ich wollte waren 3 Bestellungen sowie das Hinzufügen eines kostenpflichtigen Artikels bei einer der 3 Bestellungen.

zu 2. Ich will den Artikel der unverlangten Sendung gar nicht behalten weil ich keine Verwendung hierfür habe. Jedoch habe ich keine Lust ständig Pearl hinterher zu laufen. Die Ware kann jederzeit abgeholt werden. Ich kann nicht einfach die Annahme verweigern. Denn dann habe ich keinen Nachweis, das die (Brief) sendung zurück gegangen ist.
Alles weitere lohnt sich nicht mehr zu kommentieren. Es spricht für sich.

05.01.2013 | 12:18
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


13.01.2013 | 21:44
von Martin K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.02.2013 | 18:37
von Martin K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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