Durch primamobile endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 694 Views | 06.01.2013 | 15:18 Uhr
geschrieben von Eckhardt Hann

primamobile GmbH (Berlin)

Mahnungen ohne gültigen Vertrag nach 3 Monaten Probezeit

Bestell-/Kundennummer: 240656453

Im März 2012 wurde mir ein Angebot für ein 3 Monate kostenloses Mobilfunkpaket von Primamobile zugeschickt. Ohne Aktivierung der Sim-Card und PIN/PUK am 04.06.2012 zurückgesandt und mitgeteilt, dass ein Handyvertrag nicht gewünscht wird.

Mit Schreiben vom 05.11.2012, also 5 Monate später erhalte ich erstmals eine Rechnung über 19,85€ für die Grundgebühr eines Mobilfunkvertrages der frühestens zum 30.06.2014 kündbar wäre. Tarif active special flat 3GS

Meiner Meinung nach besteht kein Vertrag und die Forderung auf Zahlung der Grundgebühr ohne jegliche Leistungserbringung ist illegal.

Nun werde ich ständig mit Mahnschreiben und SMS, interessanterweise auf ein Handy der TELEKOM, bedrängt. Was kann man noch tun?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an primamobile GmbH: Einstellung des Mahnverfahrens und Aufhebung der Geschäftsbeziehung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.01.2013 | 12:58
Firmen-Antwort von: primamobile GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Hann,

Ihre Beschwerde haben wir zur Kenntnis genommen, können diese jedoch nicht nachvollziehen.

Wie bereits mehrfach erläutert, haben Sie die Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung und auch die SIM-Karte nebst dazugehöriger PIN/PUK-Nummer am 28.03.2012 von uns erhalten. Von Ihrem Widerrufsrecht haben Sie keinen Gebrauch gemacht. Ein fristgerechter Widerruf hätte innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen abgesandt werden müssen. Damit konnte Ihr Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist eingerichtet und der Dienst für Sie aktiviert werden.

Als Sonderkündigung konnten wir die Retoursendung der SIM-Karte nicht erfassen, da eine Kündigung ohne Unterschrift nicht der vereinbarten Schriftform entspricht. Wir verweisen Sie diesbezüglich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zudem haben Sie erst am 04.06.2012 einen SIM-Karten-Retour veranlasst, also zu einem Zeitpunkt, an dem die Sonderkündigungsfrist bereits abgelaufen war. Wie Sie Ihrer Auftragsbestätigung vom 28.03.2012 entnehmen können, hätte Ihre schriftliche Sonderkündigung spätestens 4 Wochen vor Ablauf der ersten 3 Monate (Frist beginnt mit Erhalt der SIM-Karte) gekündigt werden müssen.

Das Vertragsverhältnis ist damit wirksam zustande gekommen und kann erst zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit am 30.06.2014 beendet werden.

Unsere Dienste stehen nach wie vor für Sie zur Verfügung. Gern würden wir Ihnen eine Erstz-SIM-Karte zukommen lassen, damit Sie unsere Dienste auch nutzen können. Hierfür bitten jedoch um eine kurze Rückmeldung, damit der Versand für Sie veranlasst werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Primamobile-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (11)


06.01.2013 | 15:37
von Will's wissen | Regelverstoß melden
Und wie kamen die an Ihre Adresse usw.?

06.01.2013 | 16:18
von Jaja Oje | Regelverstoß melden
Bekanntes Problem. lt. AGB muss die Sonderkündigung 2 Monate vor Ablauf der drei Probemonate vorliegen. Dann wäre Juni zu spät.

06.01.2013 | 16:41
von ReclaBoxler-5822941 | Regelverstoß melden
Er hat doch die SIM überhaupt nicht aktiviert, was soll er denn kündigen?
Der Laden ist doch schon bekannt für Nepp.
Einfach abwarten und locker zurücklehnen, klagen werden die nicht.

06.01.2013 | 17:59
von ReclaBoxler-6424110 | Regelverstoß melden
Die frage hier ist, wer hat das Angebot bestellt?

Wurde es einfach ohne Vertragsbeziehung so zu geschickt, dann wäre sogar die Rücksendung überflüssig gewesen.

Hat er aber das Angebot angefordert, aber erst im Juni festgestellt, das er es doch nicht haben möchte, dann ist der Vertrag wohl gültig. Unabhängig davon, ob die Karte aktiviert oder überhaupt genutzt wird.

Wichtig wäre auch noch, ob die Rücksendung nachweisbar ist. Also zum Beispiel per Paket oder Einschreiben erfolgt ist. Ohne so einen Nachweis, könnte man nicht mal die verspätete Rücksendung beweisen.

06.01.2013 | 18:12
von Viele Fragen | Regelverstoß melden
Schon die Überschrift der Beschwerde, da kann man auch rauslesen, daß irgendwas „ohne Vertrag" gemacht wurde. Vielleicht werden wir noch durch den BF aufgeklärt,

06.01.2013 | 19:25
von De ja Vieu | Regelverstoß melden
Aber wenn der BF es nachweisen sollte, wann es zugegangen ist (die Kündigung), dann sollte doch das Unternehmen auch nachweisen, wann dem BF das Unterfangen zugegangen ist. Kam es per Briefpost oder per Paket gegen Unterschrift?

06.01.2013 | 21:51
von ReclaBoxler-6424110 | Regelverstoß melden
Den Nachweis, das die Unterlagen im März 2012 angekommen sind, hat die Firma ja nun spätestens seit 15:18 Uhr des heutigen Tages.

Herr Hann hat dies ja, mehr oder weniger freiwillig, in seiner Beschwerde von heute so bestätigt.

09.01.2013 | 10:17
von Eckhardt Hann | Regelverstoß melden
Zu den Kommentaren:
Erhalt SIM Card 28.03.12
Rücksendung bestätigt von der Firma 04.06.12
sogenanntes Qualitätsmanagment frau Jana Vogel und
Mahnabteilung machen Druck ohne auf schriftliche Einwände zu
reagieren (Drohung Klageweg, Schufa-Eintrag usw.)

13.01.2013 | 17:51
von Eckhardt Hann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat primamobile bisher weder auf direkte Schreiben noch auf die Beschwerde auf
Reclabox reagiert.


15.01.2013 | 11:46
von Eckhardt Hann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.01.2013 | 13:58
von Eckhardt Hann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mahnverfahren läuft weiter trotz Widerspruch;
eventuell gerichtliche Auseinandersetzung




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!