primamobile GmbH (Berlin)
Mahnungen ohne gültigen Vertrag nach 3 Monaten Probezeit
Bestell-/Kundennummer: 240656453
Im März 2012 wurde mir ein Angebot für ein 3 Monate kostenloses Mobilfunkpaket von Primamobile zugeschickt. Ohne Aktivierung der Sim-Card und PIN/PUK am 04.06.2012 zurückgesandt und mitgeteilt, dass ein Handyvertrag nicht gewünscht wird.
Mit Schreiben vom 05.11.2012, also 5 Monate später erhalte ich erstmals eine Rechnung über 19,85€ für die Grundgebühr eines Mobilfunkvertrages der frühestens zum 30.06.2014 kündbar wäre. Tarif active special flat 3GS
Meiner Meinung nach besteht kein Vertrag und die Forderung auf Zahlung der Grundgebühr ohne jegliche Leistungserbringung ist illegal.
Nun werde ich ständig mit Mahnschreiben und SMS, interessanterweise auf ein Handy der TELEKOM, bedrängt. Was kann man noch tun?
15.01.2013 | 12:58
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Hann,
Ihre Beschwerde haben wir zur Kenntnis genommen, können diese jedoch nicht nachvollziehen.
Wie bereits mehrfach erläutert, haben Sie die Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung und auch die SIM-Karte nebst dazugehöriger PIN/PUK-Nummer am 28.03.2012 von uns erhalten. Von Ihrem Widerrufsrecht haben Sie keinen Gebrauch gemacht. Ein fristgerechter Widerruf hätte innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen abgesandt werden müssen. Damit konnte Ihr Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist eingerichtet und der Dienst für Sie aktiviert werden.
Als Sonderkündigung konnten wir die Retoursendung der SIM-Karte nicht erfassen, da eine Kündigung ohne Unterschrift nicht der vereinbarten Schriftform entspricht. Wir verweisen Sie diesbezüglich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zudem haben Sie erst am 04.06.2012 einen SIM-Karten-Retour veranlasst, also zu einem Zeitpunkt, an dem die Sonderkündigungsfrist bereits abgelaufen war. Wie Sie Ihrer Auftragsbestätigung vom 28.03.2012 entnehmen können, hätte Ihre schriftliche Sonderkündigung spätestens 4 Wochen vor Ablauf der ersten 3 Monate (Frist beginnt mit Erhalt der SIM-Karte) gekündigt werden müssen.
Das Vertragsverhältnis ist damit wirksam zustande gekommen und kann erst zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit am 30.06.2014 beendet werden.
Unsere Dienste stehen nach wie vor für Sie zur Verfügung. Gern würden wir Ihnen eine Erstz-SIM-Karte zukommen lassen, damit Sie unsere Dienste auch nutzen können. Hierfür bitten jedoch um eine kurze Rückmeldung, damit der Versand für Sie veranlasst werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Primamobile-Team
Der Laden ist doch schon bekannt für Nepp.
Einfach abwarten und locker zurücklehnen, klagen werden die nicht.
Wurde es einfach ohne Vertragsbeziehung so zu geschickt, dann wäre sogar die Rücksendung überflüssig gewesen.
Hat er aber das Angebot angefordert, aber erst im Juni festgestellt, das er es doch nicht haben möchte, dann ist der Vertrag wohl gültig. Unabhängig davon, ob die Karte aktiviert oder überhaupt genutzt wird.
Wichtig wäre auch noch, ob die Rücksendung nachweisbar ist. Also zum Beispiel per Paket oder Einschreiben erfolgt ist. Ohne so einen Nachweis, könnte man nicht mal die verspätete Rücksendung beweisen.
Herr Hann hat dies ja, mehr oder weniger freiwillig, in seiner Beschwerde von heute so bestätigt.
Erhalt SIM Card 28.03.12
Rücksendung bestätigt von der Firma 04.06.12
sogenanntes Qualitätsmanagment frau Jana Vogel und
Mahnabteilung machen Druck ohne auf schriftliche Einwände zu
reagieren (Drohung Klageweg, Schufa-Eintrag usw.)
Reclabox reagiert.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
eventuell gerichtliche Auseinandersetzung