Durch I-CASES gelöste Beschwerde. | 562 Views | 07.02.2013 | 13:27 Uhr
geschrieben von Sebastian B.

I-CASES (Königstein)

Rückabwicklung bei I-Cases eine Katastrophe

Bestell-/Kundennummer: Bestell-Nr.: 13638

Folgende Situation: Da ich schon mal bei I-Cases bestellte und dort alles glatt lief, bestellte ich erneut. Am 1.1. bestellte ich eine Canon Powershot S110. Diese erhielt ich auch schnell - am 08.01. wurde geliefert. Nach einem Tag Testen war für mich klar, diese Kamera wird ihren Erwartungen nicht gerecht - also wurde am 09.01. vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht .

SCHLAGWORTE

Ich habe mich per Mail erkundigt, wie dies abläuft (Retourenlabel etc.). Eine Antwort per Mail kam NICHT. Am 12.1. nutze ich also die Möglichkeit des Online-Chats. Dort versicherte mir Frau R. (sehr freundlich), dass ein Retourenlabel per Mail unterwegs sei. Als am 14.1. immer noch kein Label ankam, rief ich an. Dort wurde mir ebenfalls versichert, dass ich es umgehend erhalten werde. Am 17.1. folgte ein erneuter Anruf, da immer noch kein Label per Mail zugesendet wurde. Am 17.1. wurde dann aber gleich live am Telefon dieses Label ausgestellt und ich erhielt es innerhalb von 10 Minuten. WARUM NICHT GLEICH SO? WARUM MUSS MAN BETTELN?

Am 18.1. erhielt die Firma lt. SendungsID die Rücksendung. SEITDEM warte ich auf meine Rückzahlung. Mehrere Telefonate & Online-Chats brachten nichts. Immer wurde mir versichert, das Geld sei raus und bereits verbucht worden und man wolle der Kollegin Frau K. von der Buchhaltung erneut von dem Problem berichten.

Heute ist der 7.2. und kein Geldeingang. Seit 18.1. - nunmehr fast drei Wochen warte ich auf die Rückerstattung. Unfassbar. Leider hilft sämtliche Freundlichkeit und alles Vertrösten nichts, wenn Zusagen nicht gehalten werden. Zurecht zweifelt damit jeder an der Seriosität dieses Unternehmens.

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Meine Forderung an I-CASES: Den Kaufbetrag i. H.v. 379,35€ umgehend zurück auf meinem Konto


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Kommentare und Trackbacks (4)


07.02.2013 | 14:33
von ReclaBoxler-6411219 | Regelverstoß melden
Über diesen Shop findet man ja genug hier und im Netz.

Im Moment befindet die Rückzahlung noch im gesetzlichen Rahmen, da der VK 30 Tage Zeit hat für die Rückabwicklung. Somit wäre das bei Ihnen der 17.02.

Sicherlich ist es nicht OK zu behaupten, das Geld wäre raus, oder ähnliche Lügen.

Nach dem 17.02. ist der VK in Verzug. Beantragen Sie dann doch einen Mahnbescheid/ -> Vollstreckungsbescheid. Somit haben Sie dann wenigstens erst mal Ihre Ansprüche gesichert. Denn ob Sie bei diesen VK überhaupt das Geld zurückbekommen? Ich wäre da Skeptisch.

07.02.2013 | 14:55
von Sebastian B. | Regelverstoß melden
Okay, also muss ich noch bis zum 17.02. warten. Der Mahnbescheid folgt taggleich am 18.02.!
Ich finde es trotzdem das unseriöseste Verhalten ever. Ich bin kein privates Pfandleihhaus. Ich zahlte schnell, schickte die Ware schnell zurück - nur die Bremse namens I-Cases verhindert einen fairen Umgang.
Ich werde, wem ich nur kann, abraten bei I-Cases zu kaufen.

07.02.2013 | 15:05
von ReclaBoxler-6411219 | Regelverstoß melden
Sehe ich nicht viel anders. Bezahlen darf/ soll man gleich, aber!

Eventuell kann man ja noch einen Einschreiben mit Rückschein zusenden, und als letzte Frist den 17. setzen und dem VK auf die rechtlichen Folgen hinweisen. Welche ja mit erhöhten Kosten für den VK verbunden sind.

13.02.2013 | 10:41
von Sebastian B. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem die Beschwerde hier über ReclaBox veröffentlicht wurde, bekam ich eine Mail mit der erneuten Bitte um meine Bankdaten. Gestern habe ich die Bankdaten übermittelt und heute wurde der Kaufbetrag zurückerstattet.
SCHADE, dass man erst den Umweg über ReclaBox gehen muss. Würde man nicht ständig vertröstet, sondern mit klaren Fakten informiert werden würde (Bsp. NICHT SAGEN, das Geld sei unterwegs, obwohl das nicht der Fall ist - SONDERN einem ein klares Datum genannt werden würde und DAS DANN AUCH EINGEHALTEN wird) - würde die Seriösität des Unternehmens auch nicht in Mitleidenschaft geraten. 50% meiner Bestellungen ging vollkommen in Ordnung - bis eben auf dieses letzten Fall.




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