Durch DER TOP DOG HUNDESHOP gelöste Beschwerde. | 820 Views | 14.05.2013 | 12:56 Uhr
geschrieben von Eine enttäuschte Kundin

DER TOP DOG HUNDESHOP (Essen)

Geld bezahlt - Ware nicht erhalten – Rückzahlung nicht erhalten

Auch ich bin leider auf diesen Anbieter hereingefallen.

SCHLAGWORTE

Ich habe vor Ostern eine hochwertige Autohundebox samt Zubehör in diesem Shop bestellt. Auf meine E-mail-Anfrage im Vorfeld hatte ich sehr schnell Antwort und den Eindruck erhalten, es mit einem seriösen Verkäufer zu tun zu haben. Demnach hatte ich, da es keine andere Möglichkeit für mich gab, auch den stolzen Betrag von kanpp 400 Euro per Vorkasse bezahlt.

Nachdem ich über eine Woche nach der Bestellung noch keine Versandbestätigung erhalten hatte, wurde ich stuzig und versuchte vergeblich mit dem Shop in Kontakt zu treten. Erst auf eine E-Mail, die ich direkt an den Herstellter der Box richtete, der lt. Shop die bestellten Artikel direkt versenden würde (ist auch bei anderen Anbietern dieser Boxen so!), erhielt ich SEHR kurzfristig Antwort vom "Top-Dog-Hundeshop", mit der Aussage, dass es angeblich Probleme bei der Abwicklung meiner Bestellung gegeben hätte. Ich erhielt das Angebot zur Stornierung und die schriftliche Zusage für die Rückerstattung des Kaufbetrags.

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Daraufhin stornierte ich meine Bestellung und bat um kurzfristige Rückzahlung des vorab geleisteten Warenwertes unter Nennung meiner Bankverbindung. Das war Mitte April. Nachdem weitere 10 Tage später das Geld noch immer nicht zurückgezahlt war, wandte ich mich wieder via E-Mail an den Shop und drohte mit einer Anzeige. Am selben Tag erhielt ich eine E-Mail mit angehängtem Gutschrifts-Schreiben. Das war am 23.04.

Bis heute ist noch keine Erstattung erfolgt, auch nicht nach mehrmaliger Mail-Rückfrage und Mitteilung meiner Bankverbindung. Am 06.05. habe ich die Rückzahlung zum letzten Mal angemahnt.

Am 12.05. lief die, lt. der in den AGBs enthaltenen Widerufsklausel, offizielle Rückzahlungsfrist ab. Ich warte nun noch bis zum 15.05. die obligatorischen Tage für den Bankverkehr ab.

Wenn bis dahin keine Rückzahlung auf mein Konto erfolgt ist, werde ich ohne weitere Warnung Anzeige gegen den Shopbetreiber Ralf Honnef erstatten und meine Forderung gerichtlich durchsetzen.

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Meine Forderung an DER TOP DOG HUNDESHOP: Sofortige Rückzahlung des gesamten Geldbetrags.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.05.2013 | 08:21
Firmen-Antwort von: DER TOP DOG HUNDESHOP
Abteilung: null

Sehr geehrte Kundin,

bitte nennen Se uns Ihre Bestellnummer, damit wir den Vorgang prüfen können.

Vielen Dank

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Kommentare und Trackbacks (4)


16.05.2013 | 09:32
von Eine enttäuschte Kundin | Regelverstoß melden
Ich habe per Mail auf diese Firmen-Antwort wie folgt reagiert:

=======

Herr Honnef,

Bezug nehmend auf Ihre Antwort auf meine Beschwerde auf der Plattform "ReclaBox" nehme ich wie folgt Stellung:

Die auf reclabox.com geschilderte Sachlage dürfte Ihnen sehr gut bekannt sein, weshalb die nochmalige Nachfrage der Bestellnummer zu diesem Zeitpunkt absolut unverständlich ist! Es handelt Sie um die Bestellung Nr. 130328-6174286, die ich aufgrund eines angeblichen Abwicklungsfehler am 14.04. storniert habe. Am 23.04. erhielt ich daraufhin Ihre Stornierungsbestätigung in Form einer "Gutschrifts-Rechnung". Seit diesem Tag ist die Rückzahlung des per Vorkasse an Sie geleisteten Geldbetrags überfällig, obwohl ich Ihnen mehrfach meine Bankverbindung mitgeteilt habe.

Ich setze Sie darüber in Kenntnis, dass der Polizei bereits eine Anzeige gegen Sie vorliegt. Diese Anzeige wird zurückgezogen, wenn Sie den geschuldeten Betrag von 393,22 EUR bis zum 21.05. auf mein Ihnen bekanntes Konto (ING DiBa, BLZ xxxxxxxx, Kontonummer xxxxxxxx) zurück gebucht haben. Sollte die Rückzahlung bis dahin nicht erfolgt sein, werde ich weitere gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten!

Mit freundlichen Grüßen
Txxxxx Rxxxx

20.05.2013 | 10:49
von Eine enttäuschte Kundin noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die betroffene Firma hat sich auf den Antwortkommentar bzw. die direkte E-Mail-Antwort nicht gemeldet und ist bisher auch noch immer nicht der Forderung zur Rückzahlung des Geldbetrages nachgekommen.


29.05.2013 | 08:44
von Eine enttäuschte Kundin noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Antwort auf Nachfrage seitens Reclabox ob die Beschwerde gelöst ist: Der Firmeninhaber hat seit seinem Kommentar vom 16.05. nicht mehr reagiert. Die Rückzahlung ist ausstehend. Folglich ist die Beschwerde noch immer nicht gelöst. In der Zwischenzeit wurde von mir bei der Polizei ein Strafantrag gegen die Verantwortlichen dieser Firma gestellt.


02.06.2013 | 11:56
von Eine enttäuschte Kundin gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Antwort auf Nachfrage seitens Reclabox ob die Beschwerde gelöst ist:

Nachdem die Firma darüber informiert wurde, dass Strafantrag gegen den Inhaber gestellt und in diesem Zusammenhang eine neue Frist für die Rückzahlung gesetzt wurde, ist diese nun. Die Sachlage ist für mich damit nun endlich gelöst.

Abschließend sei noch einmal vor Einkäufen in diesem Webshop gewarnt!




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