Durch almado-ENERGY gelöste Beschwerde. | 704 Views | 04.06.2013 | 02:12 Uhr
geschrieben von Johannes Schneider

almado-ENERGY GmbH (Köln)

Keine AGB bei Vertragsabschluß erhalten

Nach der Insolvenz der EnergenSüd-Genossenschaft musste auch ich mir Anfang 2012 einen neuen Stromversorger suchen, weil ich (zum ersten Mal) in die teure Grundversorgung gefallen war. Weil ich dort nicht zu lange verweilen wollte, versäumte ich es auch, mich vorher über meinen neuen "Stromversorger" almado AG und seine "Geschäftsführer" zu informieren. Ich wurde nicht stutzig, als der Lieferbeginn nicht sofort, sondern erst sechs Wochen später war und auch nicht, als ich keine anständigen Vertragsunterlagen erhielt. Viele Bestätigungsmails, alles nur online und die Vertragsbedingungen schwammig formuliert.

SCHLAGWORTE

So kam es auch, dass mir nun die in der Zeit von 10.03.2012 bis 20.03.2012 gültigen AGB der almado AG fehlen. Ich hätte sie mir damals selbst ausdrucken müssen; zugeschickt wurden sie mir nicht.

Ich könnte die AGB nunmehr gut gebrauchen, da die almado AG ein anderes Vertragsabschlußdatum und eine andere Laufzeit des Vertrages behauptet.

Eine erste Willkommens-Email von der almado AG (mit Widerrufsbelehrung) erhielt ich an einem Sonntag. Ich lese sonntags keine Emails! Am 19. März, einen Tag später, erreichte mich eine Vertragsbestätigungs-Email, aber ohne Lieferbeginn. Dann herrschte vier Wochen Funkstille. Mit Anrufen kam ich nicht durch und auf Email reagierte niemand. Am 12. April erhielt ich eine Email mit der Mitteilung, dass man zum 15.04. den ersten Abschlag einziehen werde und zum 01.05.2012 der Lieferbeginn sein solle.

Im November erhielt ich die allgemein bekannten Preiserhöhungsschreiben dieses "Stromversorgers" per Email. Man räumte mir darin zweimal ein fristloses Sonderkündigungsrecht ein: zum einen wegen der Erhöhung der EEG-Umlage und zum anderen aufgrund einer allgemeinen Preiserhöhung um über 30 Prozent zum 01.05.2013!

Um den Bonus nicht zu verlieren, wollte ich nicht gleich vom ersten Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sondern erst zum (vermeintlichen) Ablauf des Vertragsjahres am 30.04.2013 kündigen.

Am 13. März 2013 war es dann soweit: ich beantragte bei VERIVOX den Wechsel zu einem anderen Stromversorger. Am Samstag den 16. März erhielt ich eine Email des "künftigen" Stromlieferanten, dass die Belieferung nicht möglich sei, weil mich mein alter Lieferant nicht aus dem Vertrag entlässt. Der Vertrag sollte angeblich noch bis zum 16.03.2014 laufen! Auf meine Beschwerde ging die almado AG nicht ein.

Deshalb kündigte ich am 18.03.2013 per Fax den Vertrag. Ich machte dabei von dem eingeräumten fristlosen Sonderkündigungsrecht Gebrauch.

Bis dahin war ich Idiot doch tatsächlich der Meinung, dass Lieferzeit und Vertragszeit bei Stromlieferverträgen stets und automatisch übereinstimmen - so kann man sich täuschen (lassen). Immerhin habe ich keine überzogenen Abschläge bezahlt und nach 12 Abschlägen die Zahlungen eingestellt.

Meiner (nachträglichen) Meinung nach ist:

1. kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen;
2. das ganze Vertragsgeschwurbel dieser "Firma" sittenwidrig;
3. der Einzug von Abschlägen vor Lieferbeginn rechtswidrig und

4. meine Kündigung rechtsgültig.

Aber: mir fehlen halt die AGB!

In den heutigen AGB heißt es bei almado:
"Der Vertrag kommt – vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2 - durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung. Vertragsbestandteil sind – neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen – auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag) sowie die Vertragsbestätigung von ENERGY. Über den Beginn der Belieferung erhält der Kunde im Rahmen des Wechselprozesses eine gesonderte Belieferungsbestätigung."

Was denn nun:kommt zustande - beginnt mit.!

Muss man Jura studiert haben, um einen Stromliefervertrag abschließen zu können?

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Meine Forderung an almado-ENERGY GmbH: Anerkennung meiner fristlosen Kündigung vom 18.03.2013


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Kommentare und Trackbacks (5)


05.06.2013 | 10:23
von Johannes Schneider | Regelverstoß melden
Zu Kommentar v. ReclaBoxler-7594982:

Vielen Dank für Ihre Hinweise.
Sie waren sicher gut gemeint, gehen aber in die falsche Richtung.

Ihr Supermarkt um die Ecke hat auch AGB's. Lesen Sie die jedesmal durch, bevor Sie dort einkaufen? Nein, Sie verlassen sich auf Ihre bisherigen Erfahrungen aus Ihrem Leben und dass alle Supermärkte in etwa gleich sind. Dass ich beim ALDI keine Beratung bekomme, ist klar.
Aber dass Waren bei NETTO um 30 Prozent teurer werden, wenn ich bis 20.00 Uhr noch nicht durch die Kasse bin?
Rein rechtlich kann man so handeln, wie es dieser "Stromversorger" tut; aber zufriedene Kunden an sich binden sieht anders aus.

06.06.2013 | 02:48
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey Johannes Schneider

Der Vergleich ist aber grottenschlecht!

Wenn Sie bei ALDI 5 Bananen für 2,50 Euro kaufen, verpflichten Sie sich ja nicht, nun 1 Jahr lang jeden Tag 5 Bananen dort zu kaufen. Falls Sie es aber machen würden, dann würde ich mir auf jeden Fall die AGB durchlesen. Könnte ja drin stehen, dass die alle 14 Tage 2 Euro teurer werden.

Ihre Argumente sind mehr als dürftig.

07.06.2013 | 13:04
von Johannes Schneider | Regelverstoß melden
"Die wahren Probleme im Umgang des Menschen mit seiner selbst und seiner Umwelt gründen im Fehlen von Altruismus und nicht des Verstandes. "

Der Satz ist von mir - den schenke ich Ihnen.

Wer solche "Verträge" austüftelt und einen derartigen Umgang mit seinen Kunden pflegt bzw. eben nicht pflegt, muss sich doch nicht wundern, wenn er vom ungebildeten Proletariat mit faulen Eiern beworfen wird.

08.06.2013 | 12:35
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08.06.2013 | 13:03
von Johannes Schneider | Regelverstoß melden
Die Beschwerde hat sich erledigt/ist gelöst.

Es scheint wohl tatsächlich so zu sein: bei diesem meinem Vertrag sind Vertragszeit und Lieferzeit nicht identisch. Ich habe also zu spät gekündigt. Dafür kann almado nichts - auch wenn man dort sonst jede Gelegenheit nutzt, den Kunden zu verärgern.

11.06.2013 | 11:11
von Johannes Schneider gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Beschwerdegrund hat sich erledigt. Die Rechtmäßigkeit ist auf diesem Wege nicht zu klären. Ich habe meine Beschwerde bereits zurückgezogen.




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