ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Rechnung und Mahnung nach fristgerechtem Widerspruch
Bestell-/Kundennummer: 01244324
Am 16.12.2012 erteilte ich Extraenergie einen Stromlieferauftrag, welchen ich am 19.12.2012 fristgerecht widerrief.
Eine Bestätigung des rechtzeitigen Widerrufs erhielt ich erst am 23.1.2013. Durch diese verspätete Bestätigung wurde auch mein Stromanschluss nicht rechtzeitig freigegeben, sodass erst zum 5.2.2013 statt wie geplant zum 1.2.2013 der neue Anbieter die Stromlieferung aufnehmen konnte.
Soweit nichts dabei gedacht, erhielt ich dann am 21.3.2013 eine Schlussrechnung mit falschen Abrechnungsdaten, welche ich umgehend reklamierte. Diese Rechnung wurde am 28.5.2013 storniert und eine neue Schlussrechnung per 30.5.2013 ausgestellt.
Obwohl ich damals die Zahlung einer Grundgebühr nicht eingesehen habe, habe ich den Forderungsbetrag 1 m 10.6.2013 mit dem Vermerk "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" beglichen.
Gem. den mir vorliegenden AGB werden Rechnungen zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung (4.1. der AGB) fällig. Am 10.6.2013 erhielt ich dann eine Mahnung mit einer Mahngebühr. Diese Mahnung ist also vor Fälligkeit der Rechnung ausgestellt worden.
Da sich Mahnung und Zahlung überschnitten haben, habe ich nicht weiter reagiert, da ein entsprechender Satz in der Mahnung enthalten war (Überschneidung von Zahlung und Mahnung).
Jetzt erhielt ich von einem Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung, die 2,50 Euro zuzüglich 39 Euro "Inkassokosten" zu zahlen. Damit nicht noch etwas passiert, habe ich diesen Betrag ebenfalls mit dem Vermerk "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" bezahlt.
Ein solches Verhalten ist in meinen Augen absolut unmoralisch.
05.08.2013 | 09:51
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
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Mit freundlichen Grüßen
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