Stromio GmbH (Düsseldorf)
Stomio verweigert Sonderkündigungsrecht wegen EEG ab 2014
Ich habe von Stromio erfahren, dass diese die Preise erhöhen werden durch die Erhöhung EEG ab 2014. Stromio verweigert jedoch die Annahme der Sonderkündigung da, die Weitergabe der EEG keine Vertragsänderung darstellt (aus Stromio Sicht).
Ich habe noch keine schriftliche Kündigung geschrieben, da sich Stromio telefonisch schon mehr als weigert.
Die Weitergabe der EEG stellt jedoch eine einseitige Veränderung des Vertrages dar und die AGB schließen die EEG in der Sonderkündigung auch nicht aus.
18.10.2013 | 15:12
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Bitte teilen Sie uns, für die weitere Bearbeitung, eine Bestell- oder Vertragskontonummer unter der E-Mail Adresse reklamationstromio.de mit.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Eine separate E-mail an die o. g. E-Maíladresse ist vershickt.
Sehr geehrter Herr Schm.,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.10.2013.
Ich habe Ihren Eintrag auf der Reclabox-Beschwerdeplattform zur Kenntnis genommen und bedauere dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Wie bereits mitgeteilt, nimmt die Stromio GmbH selbst keine Preiserhöhung vor. Eine Preisveränderung zum 01.01.2014 resultiert ausschließlich aus staatlichen Erhöhungen, welche wir lediglich 1 zu 1 an Sie weitergeben.
Die Weitergabe der vom Gesetzgeber beschlossenen Umlagenerhöhung ist nach unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Vertragsbestandteil sind, zulässig. Ebenso würde eine mögliche Senkung der Umlagen zu Ihren Gunsten von uns weitergegeben. In unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unter dem § 6 Absatz 1 geregelt, dass abweichend von § 5, welcher ein Sonderkündigungsrecht bei allgemeinen Preisanpassungen einräumt, hoheitliche Belastungen weitergegeben können.
Diese Weitergabe ist für uns als Lieferanten wirtschaftlich notwendig, da wir die Höhe der Umlagen nicht selbst beeinflussen können und diese für uns im Voraus daher unkalkulierbar sind.
Es handelt sich hierbei nicht um eine klassische Preiserhöhung, sondern um die anerkannte Weitergabe hoheitlicher Belastungen die ein Sonderkündigungsrecht ausschließt.
Über die Höhe der staatlichen Erhöhungen ab dem 01.01.2014 werden sie separat per E-Mail oder über Ihr Kundenportal informiert.
Ich bedauere, dass wir Ihnen in diesem Fall nicht entgegenkommen können und bitte um Ihr Verständnis.
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 3 331188 erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam
Nach Involvierung der Schlichtungsstelle Energie e. V. hat es keine 24 h gedauert bis Stromio dem Sonderkündigungsrecht zugestimmt hat.
Natürlich ohne allg. Rechtsverbindlichkeit. Stellt sich die Frage, warum wehrt sich Stromio erst so extrem dagegen und akzeptiert es dann doch durch die Intervention der Schlichtungsstelle!
Wenn die rechtliche Lage so eindeutig ist - wie Stromio meint - und eine Sonderkündigung nicht zulässig ist, hätten Sie ja nicht einlenken müssen.
Daraus lässt sich für mich nur Schlussvolgern, dass die EEG Erhöhung eine Sonderkündigung allg. nicht ausschließt (was ja auch der Meinugn der bundesweiten Verbraucherzentralen ist). Maßgeblich sind jedoch die AGB, da diese ein solches Recht ausschließen können.
Mein Tip:
Sofern der Versorger nicht einlenkt und die AGBs es nicht ausschließen, wendet Euch an die Schlichtungsstelle. Zumindest bei mir hat es geholfen.
Mein Tipp. Wendet Euch an die Schlichtungsstelle für Energie e. V., wenn der Energieversorger sich weigert das Sonderkündigungsrecht zu akzeptieren. Wie bereits ausgeführt, ist die rechtliche Lage durchaus nicht so eindeutig wie die Versorger einem glauben machen wollen, denn sonst würden Sie nicht einknicken. Man muss leider immer erst mit der "groben" Keule kommen.
Danke an die Schlichtungsstelle.