Von DEVK beantwortete Beschwerde. | 313 Views | 07.11.2013 | 16:29 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1650372

DEVK (Hannover)

Zahlung an Zulassungsbehörde trotz Einhalten der Absprache

Bestell-/Kundennummer: KFZ VersicherungsNr. 64 371 250 4

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

es bestand bereits Emailkontakt zu einer Ihrer Kundenberaterinnen bezüglich des Zahlungsrückstandes.

Frau W. teilte mir per Email mit, dass ich den Betrag in Höhe von 250,00 Euro bis Ende Oktober überweisen soll.

Die weiteren Zahlungen würden dann wieder auf monatlich umgestellt werden.

Ich war sehr erfreut über diese Kulanz. Bis zum 5.11., da erreichte mich ein Brief der Zulassungsstelle.

Ich solle innerhalb von 3 Tagen einen neuen Versicherungsschutz vorlegen, ansonsten würde mein Auto zwangsweise stillgelegt werden.

Diese Mitteilung überraschte mich aufgrund der Vereinbarung via Email doch sehr.

Sofort wendete ich mich nun wieder an die Devk Hannover und fragte, ob das Geld eingegangen wäre.

Dieses wurde verneint. Ich sollte Frau W. doch bitte einen Nachweis zukommen lassen, auf dem die Abbuchung von meinem Konto vermerkt ist.

Gesagt, getan.

Seither bekomme ich keine Antwort mehr.

Heute tätigte ich einen Anruf bei der Devk mit der erneuten Frage, ob das Geld nun endlich eingegangen sei.

Ja, das wäre es.

SUPER!

Doch was ist nun mit der Kündigung?

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Die Dame teilte mir mit, dass sie dem Straßenverkehrsamt nun einen Datensatz zusendet, der bescheinigt, dass mein Auto seit dem 05.11.2013 (der Tag an dem das Geld erst eingegangen sei - 8 Tage nach Abbuchung von meinem Konto!) dort wieder versichert ist.

Alles gut und schön.

So entgehe ich der Stilllegung.

Aber was ist mit den Kosten in Höhe von 52,80 Euro, die ich an das Straßenverkehrsamt aufgrund der Kündigung zahlen soll?

Ich habe mich nachweislich an die Absprache mit Frau W. gehalten, sprich das Geld pünktlich überwiesen und frage mich, weshalb dann automatisierte Vorgänge wie diese Kündigung nicht einfach gestoppt werden, wenn Sie doch in Kontakt zu der betreffenden Person stehen.

Am Telefon wurde mir direkt von der Kundenbetreuerin (ohne, dass ich nachgefragt habe) gesagt, dass ich die Kosten ans Straßenverkehrsamt selbst zu tragen habe

Es kann nicht mein Fehler sein, wenn sie den Eingang des Geldes erst am 5.11.

-ich wiederhole - 8TAGE nach Abbuchung von meinem Konto, wahrnehmen.

Ich finde diese Vorgehensweise nicht in Ordnung und bin ferner nicht gewillt, dieses zu akzeptieren.

MFG

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Meine Forderung an DEVK: Erstattung der 52,80 Euro die ich ans Straßenverkehrsamt zahlen muss


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.11.2013 | 14:35
Firmen-Antwort von: DEVK
Abteilung: xxxxxxxxxxxxx

Guten Tag,

schade, dass Sie unzufrieden sind. Wir haben uns den Ablauf noch einmal angeschaut und möchten Ihnen die Sache gern erläutern.

Da wir hierbei vertrauliche Informationen nennen müssen bitten wir Sie, uns eine kurze E-Mail an socialmediadevk.de zu senden, damit wir auf diesem Weg mit Ihnen in Kontakt treten können.

Vielen Dank!

Ihre DEVK

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