Durch primamobile gelöste Beschwerde. | 749 Views | 17.12.2013 | 16:23 Uhr
geschrieben von Gerd Tinius

primamobile GmbH (Berlin)

Unerwünschte Vertragsänderung durch Wechsel des Netzanbieters

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 240658059

Primamobile nimmt sich das Recht heraus, entgegen den eigenen AGB Vertragsumstellungen kurzfristig (14 Tage), statt mit einer Vorlaufzeit von 6 Wochen, durchzuführen und akzeptiert auch nicht das in den AGB festgeschriebene fristlose Kündigungsrecht bei Vertragsänderung!

SCHLAGWORTE

Mit Schreiben vom 15.11.13 teilte mir Primamobile die Vertragsänderung mit, verpackt in freundliche Worte mit angeblichen Vorteilen. Da ich die ganze Woche auf Montage unterwegs bin, hielt ich das Schreiben erst am 23.11. in den Händen. Die Vertragsänderung sollte kurzfristig erfolgen, jedoch ohne ein Datum zu nennen. Für die folgende Woche hatte ich mir vorgenommen, mich um die Angelegenheit zu kümmern. Doch bereits am 29.11. konnte ich schon nicht mehr mit der alten SIM-Karte telefonieren.

Die neue SIM-Karte habe ich jedoch auch nicht aktiviert, denn dadurch hätte ich ja auch eine neue Telefon-Nummer und eben das O2 statt dem Vodafone-Netz, was ich jedoch kategorisch ablehne, denn O2 hat (derzeit noch) eine deutlich schlechtere Netzabdeckung als Vodafone.

Am 30.11. schrieb ich dann eine Kündigung an primamobile mit Verweis auf die zu geringe Informationsfrist und die Möglichkeit der fristlosen Kündigung bei Vertragsänderung. Bei Vertragsänderung muss Primamobile laut AGB 6 Wochen vorher informieren! Bei Vertrragsänderung steht dem Kunden das Recht zu,. diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.

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Heute am 14.12. erhielt ich die Antwort von primamobile: Neben viel allgemeinem blabla und zwei Sätzen zur Rufnummernmitnahme ist darin zu lesen:

Eine außerordentliche fristlose Kündigung weisen wir zurück.

Wir hoffen, Ihnen den Sachverhalt hinreichend erläutert zu haben und stehen Ihnen für Rückfragen. zur Verfügung.

Mehr Arroganz geht eigentlich kaum noch! Mit keinem einzigen Wort geht Primamobile auf meine mit den AGB begründete Kündigung ein, d. h., weiterhin Mißachtung der eigenen AGB! Keine Begründung der Kündigungsablehnung! Von hinreichender Erläuterung des Sachverhalts auch keine Spur außer dem mir bereits bekannten Verweis auf den Wechsel des Netzbetreibers. Doch genau dieser stellt eine gravierende Vertragsänderung dar, ebenso wie die Zuweisung einer neuen Telefon-Nummer.

Ich habe nun meinerseits in einer Mail an primamobile die Kündigungsablehnung zurückgewiesen und bestehe weiterhin auf Grundlage der AGB auf der Kündigung. Sollte diese nicht erfolgen, habe ich mir die Einschaltung eines Anwalts vorbehalten.

Nach dem Lesen weiterer, die gleiche Angelegenheit bei und mit Primamobile betreffend, muss ich auch die Frage stellen, wieso es sich Primamobile leisten kann, hunderte, wenn nicht gar tausende von Kunden zu verprellen. Eine gute und seriöse Gesellschaft, die Mobilfunkdienstleistungen erbringt, hätte das nicht nötig!

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Meine Forderung an primamobile GmbH: Bestätigung der sofortigen Vertragskündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.12.2013 | 16:47
Firmen-Antwort von: primamobile GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Tinius,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, möchten wir zunächst unser Bedauern über Ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen.

Vorliegend handelt es sich nicht um eine Vertragsänderung, sondern lediglich um eine Tarifanpassung zum Vorteil der Kunden. Insofern sind die von Ihnen zitierten Regelungen in unseren AGB auch nicht entscheidend. Es ist zutreffend, dass wir nunmehr mit einem anderen Infrastruktur-Partner kooperieren. Der jeweilige Kooperationspartner ist jedoch nicht Bestandteil der Verträge zwischen Primamobile und unseren Kunden.

Da unsere attraktiven Tarifupdates im Übrigen unseren Kunden ausschließlich tarifliche Vorteile bieten, (Grundgebühren, Minutenpreise, SMS-Gebühren und Datentarife sind allesamt erheblich günstiger als bisher) kommt eine außerordentliche Kündigung wegen Vertragsänderung nicht in Betracht.

Wir haben Ihre Kündigung daher als ordentliche Kündigung, die wir naturgemäß sehr bedauern, interpretiert. Da Ihr bisheriger Tarif keine Mindestlaufzeit beinhaltet, können wir Ihnen Ihre Kündigung bereits zum 31. Januar 2014 bestätigen.

Wir hoffen wir konnten somit eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung bieten und sind zuversichtlich Sie auch in Zukunft wieder von unseren Produkten überzeugen zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Primamobile Team!

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Kommentare und Trackbacks (4)


10.01.2014 | 18:16
von Gerd Tinius noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute, am 10.01.14, erhielt ich ein Schreiben von primamobile, erstellt am 02.01.14, in dem mir abweichend zu der an dieser Stelle gemachten Aussage (". können wir Ihnen Ihre Kündigung bereits zum 31. Januar 2014 bestätigen. ") folgenmdes mitteilt: "Wir teilen Ihnen mit, dass wir an der bisher geäußerten Sachlage festhalten. Hierzu verweisen wir auf unser vorangegangenes Schreiben vom 12.12.2013, in welchem Sie über die Vertragslage hinreichend informiert wurden.
Es ist zutreffend, dass wir nunmehr mit einem anderen Infrastruktur-Partner kooperieren. Der jeweilige Kooperationspartner ist jedoch nicht Bestandteil der Verträge zwischen primamobile und unseren Kunden. "

Das schlägt ja nun dem Fass den Boden aus. Mein Vetrag mit primamobile kommt auf der Grundlage der zum Vertragsabschluss geltenden AGB zustande, diese werden somit Bestandteil des Vertrages. Und nun wird einfach mal das Gegenteil behauptet? Im Übrigen maßt sich primamobile an, die AGB nach Belieben zu ändern. Bei einem heutigen Blick in diese ist die aktuellste Version vom 09.01.2014. Leider habe ich die Vorgängerversion nicht gespeichert.
Sicher und für jeden nachzulesen ist aber die Präampel der AGB: "Die primamobile GmbH (nachstehend PRIMAMOBILE oder DIENSTEANBIETER) erbringt Mobilfunkdienstleistungen aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden, AGB“) über den Netzbetreiber Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 23, 80992 München, Sitz und Registergericht München. Diese AGB sowie die produktspezifischen Preislisten und Leistungsbeschreibungen werden Bestandteil des Vertrages mit PRIMAMOBILE über die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen sowie aller zukünftigen Verträge über Mobilfunkdienstleistungen, die PRIMAMOBILE mit dem Kunden abschließt, es sei den in dem jeweiligen Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn PRIMAMOBILE diesen nicht ausdrücklich widerspricht. "

Als ich meinen Vertrag abschloss, stand anstelle der Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG noch die Vodafone GmbH drin.

Ich erwarte nun letztmalig die schriftliche Bestätigung der Vertragskündigung.


19.01.2014 | 16:52
von Gerd Tinius noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.02.2014 | 15:14
von Gerd Tinius noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.02.2014 | 16:44
von Gerd Tinius gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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