Durch MVV Energie gelöste Beschwerde. | 583 Views | 05.02.2014 | 16:57 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5179973

MVV Energie AG (Mannheim)

Mahnungen trotz Vertragskündigung; keine Jahresabrechnungen

Meine negativen Erfahrungen mit der MVV können auf eine lange Tradition zurückblicken. Das Vertragsverhältnis begann im April 2011. Ein Jahr später erhielt ich die Aufforderung, zur Erstellung der Jahresabrechnung den Zählerstand abzulesen. Die Jahresabrechnung erfolgte anschließend allerdings mehrere Monate nicht.

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Nach wiederholter (!) Aufforderung wurde sie spät in der zweiten Jahreshälfte zugesendet. Der Grund war offensichtlich: Im Gegensatz zu anderen Kunden wies unsere Abrechnung ein positives Guthaben aus. Die MVV hat sich also durch das lange Herauszögern der Jahresabrechnung eigenmächtig einen kostenlosen Kredit verschafft.

Ein Brief, in dem ich meine Unzufriedenheit mit diesem Prozedere zum Ausdruck brachte, blieb unbeantwortet. Im folgenden Jahr wiederholte sich das ganze Spiel: Die Jahresabrechnung für den Zeitraum 04/2012-04/2013 erhielt ich im Dezember 2013. Da wieder ein positiver Saldo ausgewiesen war, scheint dahinter ein planvolles Verhalten der MVV zu stecken.

Aufgrund meiner Unzufriedenheit mit dem mangelhaften Service wechselte ich Anfang Dezember 2013 zu einem anderen Stromanbieter, der auch einen weitaus kostengünstigeren Stromtarif zu bieten hatte. Die Kündigung bei der MVV wurde von dem neuen Stromanbieter durchgeführt, die MVV versendete eine entsprechende Bestätigung der Kündigung an den neuen Anbieter. Anfang Februar 2014 folgte nun die Überraschung: Die MVV sendete mir eine Mahnung über den Abschlagsbetrag für den Januar 2014. Bei einem ersten Anruf erklärte man mir, eine Kündigung sei nicht eingegangen.

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Nachdem mir mein neuer Stromanbieter die Kündigung jedoch telefonisch bestätigt hatte, bemerkte man bei meinem zweiten Anruf bei der MVV, dass ihnen "ein Fehler unterlaufen" sei. Aus irgendwelchen Gründen war ich doppelt im System vorhanden. Es war der MVV also bekannt, dass ich seit Dezember 2013 Fremdstrom bezog, doch leider war diese Information irgendwo verloren gegangen. Daher bestand aus Sicht der MVV der Vertrag weiter fort, obwohl ich gar keinen Strom mehr von ihnen bezog. Leider hatte man es auch versäumt, den Zählerstand zum Vertragsende ablesen zu lassen. Wie weiter verfahren wird, steht noch aus.

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Meine Forderung an MVV Energie AG: Schnelle und für mich schadlose Lösung des Falles; zügige Endabrechnung; Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.02.2014 | 11:31
Firmen-Antwort von: MVV Energie AG
Abteilung: Kommunikation

Sehr geehrter Recla-Boxler,
wir bedauern sehr, dass es im Zuge Ihres Versorgerwechslers offensichtlich zu Unstimmigkeiten und in Folge auch zu Unannehmlichkeiten für Sie gekommen ist. Um den Vorgang nachvollziehen und dann auch klären zu können, benötigen wir allerdings Ihren Namen und Ihre Kundennummer. Damit Sie diese Daten nicht in diesem öffentlichen Forum mitteilen, bitte ich Sie um eine kurze Mail an kontakt spider monkey mvv.de mit einem Hinweis auf Ihre ReclaBox-Beschwerde 73452. Wir werden uns dann zeitnah darum kümmern.
Mit freundlichen Grüßen - Roland Kress, MVV Energie

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Kommentare und Trackbacks (1)


27.02.2014 | 14:14
von ReclaBoxler-5179973 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Beschwerdemanagement bei MVV war sehr freundlich. Es ist zwar schade, dass ich erst den Weg über ReclaBox nehmen musste, damit etwas passierte, aber nun wurde das Problem hoffentlich endgültig und zufriedenstellend gelöst.




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