Durch klarmobil gelöste Beschwerde. | 391 Views | 21.02.2014 | 12:01 Uhr
geschrieben von Kon Mer

klarmobil GmbH (Büdelsdorf)

Keine Reaktion auf Widerruf und letzte Mahnung

Bestell-/Kundennummer: 1051061343

So klarmobil, da sie mir nicht auf meine Schreiben (letztes vom 25.01.2014 per Einschreiben empfangen) von Frau B. nicht antworten, sondern mir die letzte Mahnung schicken, forde ich sie hier auf, mir auf meinen Anschreiben zu antworten und die Drohungen mit Anwalt und Inkasso zu lassen. Sollte das nachste Schreiben, was von ihnen kommt, eins vom Anwalt sein, dann übergebe ich die Sache meinem Anwalt und zeige klarmobil wegen Betrug an.

SCHLAGWORTE

Forderung: bearbeiten sie mir mein Schreiben, geben sie mir eine vollständige Aufzählung der Rechnungspostion und erklären sie mir, warum klarmobil von einem Konto abbucht ohne Einzugsermächtingung und was seit Jahren nicht mehr bei der Bank vorhanden ist. Desweiteren forde ich sie auf, alle meine gespeicherten Daten unverzüglich und unwiederruflich zu löschen gemäß § 35 Bundesdatenschutzgesetz

Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, dass die Löschung auch von den Stellen durchgeführt wird, denen Sie meine Daten übermittelt haben

Sollte ich nichts mehr von ihnen hören und standdessen ein Schreiben Ihres Anwalts vorfinden, leite ich gerichtliche Schritte gegen sie ein.

Die Erfüllung meiner Forderungen erwarte ich bis zum 25.02.2014

Bitte sparen sie sich die vordefinierten Texte und drohen sie mir nicht mit ihren Schreiben.

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Meine Forderung an klarmobil GmbH: S.o.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.02.2014 | 07:54
Firmen-Antwort von: klarmobil GmbH
Abteilung: kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Merkel,

mit Bedauern haben wir Ihre Eingabe zur Kenntnis genommen. Aufgrund der von Ihnen getätigten Angaben haben wir den Vorgang nochmals an den Kundenservice gegeben. Dieser wird sich hier direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüssen

V. Kistenmacher

Ihr klarmobil.de Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


26.02.2014 | 13:58
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


06.03.2014 | 08:22
von Kon Mer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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