458 Views | 02.03.2014 | 17:25 Uhr
geschrieben von Mario L.

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (München)

Provider besteht auf Laufzeit von 26 Monaten

Bestell-/Kundennummer: 14296347

Am 15.12.2010 schloss ich einen Mobilfunkvertrag mit o2 über 24 Monate. Diesen kündigte ich fristgerecht zum 14.12.2012.

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Am 18.10.2012 nahm ich ein Rückgewinnungsangebot von o2 an, durch welches o2 und ich im gegenseitigen Einvernehmen den vorherigen Vertrag sofort durch den neuen ablösten. Dies ist dadurch belegbar, dass der neue Vertrag ab sofort Gültigkeit hatte (sowohl Preis als auch Leistung waren sofort gültig) und in meinem Vertragscenter bei o2online der Vertragsbeginn außerdem auf den 18.10.2012 geändert wurde (siehe Bild).

Dieser neue Vertrag soll nun aber eine vermeintliche Mindestvertragslaufzeit bis 14.12.2014 haben. Beim Start des Vertrages am 18.10.2012 bedeutete dies, dass die Mindestlaufzeit 26 Monate wäre. Die ist jedoch nach §309 BGB (Nr. 9a) unzulässig.

Ich habe in vier Schreiben versucht, die Vertragslaufzeit auf 24 Monate zu reduzieren (eigentlich nur aus Gründen der unterirdischen Netzabdeckung in Stuttgart) - leider ohne Erfolg. o2 begründet die Laufzeit, weil sich die Laufzeiten der beiden Verträge "regulär" addieren (“regulär” bedeutet hier wohl, dass o2 hier jeden Kunden auf die Art und Weise täuscht).

SCHLAGWORTE

Wenn die von o2 beschriebenen Praktiken legitim wären, könnte ein Provider einem Kunden bei Abschluss eines 24 Monatsvertrages gleich aus Kulanz einen weiteren 24 Monatsvertrag abschließen lassen, der aber natürlich erst im Anschluss des ersten Vertrages beginnt. So hätte der Kunde effektiv einen 48 Monatsvertrag geschlossen, ohne dass der Provider gegen die 24 Monate maximale Laufzeit nach BGB verstoßen hätte. In meinen Augen ist dies absolut sittenwidrig!

Da bei o2 jedoch auf vier Schreiben (alle sachlich belegt) stets die Handhabung von o2 als Begründung zurück kam, habe ich mein Vertragsverhältnis zu o2 zum 31.01.0214 fristgerecht gekündigt. Lange genug habe ich o2 die Möglichkeit gegeben, 2 Jahre Laufzeit zu akzeptieren. Die Addition der Vertragslaufzeiten ist überraschend und den benachteiligt mich als Kunden gegen geltende Gesetze. Daher ist die Mindestlaufzeit ungültig.

Diese Ungültigkeit sieht o2 natürlich anders. Die Kündigung ist bis heute nicht akzeptiert, obwohl ich sie bereits zwei Mal verschickt habe.

Ich wünsche mir von o2, dass sie entweder akzeptieren, dass ich eindeutig im Recht bin oder mir wenigstens das Statement geben, dass sie gegen mich klagen werden (denn Rechnungen des gekündigten Vertrages zahle ich nicht mehr). Eine Klage ermöglicht endlich einmal ein Referenzurteil für alle gleich geplagten Kunden…

Sehr enttäuschend - besonders, weil der initiale Grund der Kündigung die schlechte Netzabdeckung war!

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Meine Forderung an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG: Kündigung anerkennen (zum 31.01.2014)


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Kommentare und Trackbacks (10)


10.03.2014 | 00:01
von Mario L. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ganz im Gegenteil. Nun habe ich eine Rechnung für den bereits gekündigten Monat Februar erhalten. o2 reagiert einfach gar nicht mehr.


26.03.2014 | 08:01
von Mario L. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwischenzeitlich kam eine Rechnung von o2 für einen bereits gekündigten Monat. Dieser habe ich widersprochen. Bislang ohne Reaktion von o2 - ebenso wie keine Reaktion auf meine Kündigung kam. Sehr unseriös - unglaublich.


31.03.2014 | 07:40
von Mario L. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch immer keine Reaktion auf meine Schreiben - weder auf die Kündigung noch auf mein Widerspruch zur Rechnung.
Für ein Unternehmen, dass Kommunikation verkauft ist das reichlich unkommunikativ.


20.04.2014 | 20:47
von Nadine H. | Regelverstoß melden
Hallo Mario, vielleicht kann ich hier ein bisschen Licht ins Dunkel für dich bringen; )

Du hast am 18.10.2012 einen 24-monatigen Vertrag abgeschlossen, vermutlich genau 2 Monate VOR Ablauf deines zuvor geschlossenen 24-monatigen Vertrages. Somit addieren sich diese beiden Verträge und genau das ist auch völlig legitim. Du bist 2x jeweils 24-monatige Verträge eingegangen. Du hast diese Verträge abgeschlossen und genauso wie O2 Ihre Plichten zu erfüllen hat, hast du das nunmal auch. Warum sollte O2 es auch akzeptieren dir einen deiner Verträge plötzlich auf 22 Monate zu kürzen? Du bist beide Verträge eingegangen und fertig. Wunderst du dich denn wirklich, dass deine Kündigung abgelehnt wurde und du weiterhin bezahlen musst? Nochmal: Du bist 2x mal einen Vertrag eingegangen und diese sind bindend sowohl für dich als Kunden, als auch für O2. Was hättest du denn gemacht, wenn O2 dir von heute auf morgen plötzlich deinen Anschluss zumacht, einfach so, weil man halt Lust drauf hat? Hättest du das rechtens gefunden? Ich wundere mich ehrlich gesagt nur, dass dir als Selbstständigen nicht klar zu sein scheint, dass Verträge auch für Kunden bindend sind?

08.05.2014 | 07:59
von Mario L. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aktuell droht o2 mit einem Eintrag bei der Schufa. Bei denen scheint keiner verstanden zu haben, dass deren Meinung in Frage gestellt wird und das Kunde und Anbieter sich auf Augenhöhe begegnen.
Ich habe o2 darauf hingewiesen, dass ein Eintrag bei Schufa o. ä. ohne Titel zu einer Buße von 250.000 Euro führen kann (Referenzurteil) und bin gespannt.

PS: Sehr lustig ist, dass o2 im Nachhinein auch keine Möglichkeit hat, eine Dauerrechnung für ein Myhandy Vertrag ausstellen kann.

PPS: Außerdem hat mir der o2 Shop kürzlich einen Garantiefall verweigert, bei dem ein iPhone 1,5 Jahre alt war. Sie meinten "auf Apple geben wir auch nur 1 Jahr". o2 scheint juristisch ein einer völlig anderen Sphäre zu schweben.


08.05.2014 | 08:28
von Mario L. | Regelverstoß melden
Liebe Nadine,

vielen Dank für Deine Antwort. Diese habe ich bereits öfter gehört und auch die Argumentation von o2 verstanden. Dennoch halte ich sie für untragbar in Deutschland.

Technisch und wirtschaftlich gesehen hat der Vertrag mit dem Tag der Unterschrift begonnen. Dies kann ich anhand von Rechnungen belegen.

Hätte der neuste Vertrag erst nach Laufzeitende des voherigen Vertrages angeknüpft, würde ich mich gewiss anders verhalten. Doch so hat o2 meinen alten Vertrag durch den neuen mit dem Tag der Unterschrift ersetzt. Dadurch ergibt sich eine Laufzeit von 26 Monaten für den neuen Vertrag. Das zeigt sogar das Bild des Kundencenters von o2.

Gerade als Selbstständiger weiß ich, dass ich nicht alles in Verträge schreiben darf. Besonders nicht mit Konsumenten - und der o2 Vertrag wurde initial mit mir als Konsument/natürliche Person geschlossen.

Es freut mich, dass Du gerade das Thema Verlässlichkeit ansprichst. Denn gerade diese (oder eher der Mangel daran) war der Grund, warum ich o2 überhaupt kündigen wollte.

-----

 spider monkey 3547973: Siehe oben. Mich interessiert keine Rechtfertigung warum die Laufzeit nun länger ist. Dieses Verhalten ist klar sittenwidrig. Wenn dies möglich wäre, gründe ich morgen einen Mobilfunkprovider, der gleich drei kaskadierte Verträge mit einem mal abschließen lässt (je 24 Monate) und damit erstmalig 72 Monate Laufzeit in Deutschland einführt. Logisch?

Und nochmals ganz deutlich: mich stört es nicht, gegen o2 vor Gericht zu gehen. Ganz im Gegenteil. Doch da o2 hier die Forderung hat, sollte o2 aber den ersten Schritt machen. Mein Einsatz sind ~500 Euro + Prozesskosten. Dafür bekomme ich (in meinen Augen und denen meines Antwaltes ganz offensichtlich) eine schriftliche Bestätigung, dass o2 schlichtweg Unsinn betreibt. Diese kann ich ruhigen Gewissens den Verbraucherschutzzentralen geben, damit die Sachlage künftig bei anderen "Vertragsverlängerungen" klar ist.

08.05.2014 | 08:42
von ReclaBoxler-1547413 | Regelverstoß melden
Hallo Mario,

Apple gibt auf seine Geräte nur ein Jahr Garantie! Für alles andere gibt es die Plus-Garantie, mit der Apple natürlich gerne mehr Geld verdienen möchte ;-)

08.05.2014 | 08:55
von Mario L. | Regelverstoß melden
Hallo ReclaBoxler,

ich weiß, dass Apple ein Jahr Garantie gibt. Allerdings muss der Händler in Deutschland 24 Monate Gewährleistung auf verkaufte Ware geben (für Mängeln, welche u. U. versteckt aber unbeeinflussbar vorlagen). Und eben jene hat mir mein Verkäufer (o2) verwährt. Aber wie gesagt, das war nur ein interessantes Erlebnis von 02 am Rande ;-)

08.05.2014 | 09:13
von ReclaBoxler-1547413 | Regelverstoß melden
Garantie und Gewährleistung sind allerdings zwei verschiedene paar Schuhe :-)Und bzgl Gewährleistung müssen Sie nun nach 1,5 Jahren (Beweislastumkehr nach 6 Monaten) nachweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.

Bzgl Ihres Apple-Problems kann ich Ihnen eigentlich nur raten, sich an Apple direkt zu wenden, am besten direkt in einen großen AppleStore gehen. Basierend auf meinen Erfahrungen zeigt sich Apple oft sehr kulant.

06.10.2014 | 15:16
von Mario L. | Regelverstoß melden
Zwischenzeitlich gibt es ein Update:

Am 17. September hat die juristische Abteilung von o2 auf ein Schreiben meines Antwaltes reagiert, in dem es seitens o2 heißt:

"[. ] Am 17. Oktober 2012 erfolgte unstrittig eine Vertragsverlängerung des Mobilfunkvertrages mit der Rufnummer +49 (0) 176 31xx 4xxx. Dies bedeutet, dass der Vertrag unter der selben Kundennummer mit der selben Rufnummer weitergeführt wird. Eine Beendigung eines Alt-Vertrages hat nicht stattgefunden.
Korrekterweise hätte der Vertrag nur 24 Monate verlängert werden dürfen. Dies bedeutet, dass das reguläre Vertragsende der 16. Oktober 2014 ist. [.]"

Liebe o2!

Es freut mich, dass Sie endlich gelernt haben, dass Dauerschuldverhältnisse keine Laufzeit von 26 Monaten haben können. Ihre letzte Fehleinschätzung ist nun noch das Verhalten bei ungültigen Vertragslaufzeiten. Hier gilt klar der gesetzliche Standard und NICHT der nächst-gültige Wert. Daher ist und bleibt meine Kündigung zum Ende Januar 2014 absolut valide.

Da zwischenzeitlich Kosten durch den Anwalt auf mich zugekommen sind, Sie mir aber gleichzeitig mein Recht bestätigt haben, bitte ich Sie nachdrücklich, den Fall gerichtlich auszufechten, damit ich meine Kosten erstattet bekomme ;-)

Spass bei Seite - ich schreibe hier, sobald es Neues gibt. Ich kann aber nur jeden ähnlich geplagten o2 Kunden in vergleichbarer Situation ermutigen, sich genau so wie in meinem Fall zu verhalten. Trotz aller Drohungen mit Schufa etc. und trotz unversierter Kommentare auf meine fundierten Schreiben ist und bleibt die Rechtslage unverändert. Das gilt auch für o2.



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