714 Views | 20.03.2014 | 14:55 Uhr
geschrieben von Eva Baumann

Deutsche Post AG (Stuttgart)

Post wird nicht zugestellt trotz Namen auf Briefkasten

Seit über einem Jahr wird an mich adressierte Post nicht sachgemäß zugestellt, obwohl mein Name deutlich am Briefkasten steht (siehe hierzu Foto).

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Eine Beschwerde per Email im Januar vergangenen Jahres wurde nie beantwortet.

Der Zusteller Ihres Unternehmens hinterließ einige Male eine Notiz auf dem Briefumschlag, mit der Behauptung, mein Name sei nicht am Briefkasten (siehe Fotos). Nun frage ich mich, ob der/diejenige nicht lesen kann oder will. Interessanterweise kommen manche Briefe an und manche wiederum nicht. Ob das daran liegt, daß der Zusteller in meinem Bezirk wechselt oder es an der Gemütslage Ihres Arbeitnehmers liegt - ob er gedenkt, meine Post sachgemäß zuzustellen oder nicht - stelle ich mal so offen in den Raum. Leider habe ich denjenigen noch nie persönlich zu Gesicht bekommen sonst hätte ich ihn natürlich selbst gefragt.

Ich habe als „Test“ einen Brief an mich selbst geschickt mit einem Vermerk auf dem Briefumschlag an den Zusteller, er möge die Post bitte einwerfen. Dieser Brief wurde dann zwar zugestellt aber er wurde an der Unterseite geöffnet und mit Tesafilm wieder zugeklebt. Ich muß Ihnen hoffentlich nicht erklären, daß dies gegen das Briefgeheimnis verstößt und nicht rechtens ist!

Ich fordere Sie hiermit auf, herauszufinden wer in meinem Bezirk die Post zustellt und denjenigen zur Rechenschaft zu ziehen.

Und selbstverständlich fordere ich, daß mir meine Post in Zukunft rechtmäßig zugestellt wird.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Klärung der Sache, Konsequenzen für den Postzusteller (Abmahnung, Entlassung)


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


10.04.2014 | 14:59
von Eva Baumann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.04.2014 | 18:20
von Eva Baumann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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