Sparda-Bank Baden-Württemberg eG (Stuttgart)
Keine Gebührenanzeige bei Geldautomaten des BankCard ServiceNetz
Meine Sparda-Bank erhebt Gebühren für Geldabhebungen an Automaten anderer Volksbanken, die zum BankCard ServiceNetz (Verband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken) gehören. Wie gesetzlich seit 2011 vorgeschrieben, wird die Gebühr am Automat aber nicht angezeigt. Somit habe ich keine Möglichkeit, den Vorgang evtl. abzubrechen.
Es haben sich bereits 1 ReclaBoxler angeschlossen.
Ich habe den Ombudsmann der VR-Banken angeschrieben, dort heißt es aber, ich bin kein Kunde der VR-Bank und man kann mir nicht helfen. Die Sparda-Bank gehört aber auch zu demselben Verband, deshalb verstehe ich die Antwort nicht.
Also meine Bank angeschrieben und die Gebühren zurückgefordert. Außerdem bat ich um die genaue Vertrags- oder Rechtsvorschrift, warum sie ohne Gebührenanzeige trotzdem diese erhebt. Ich bekam daraufhin nur eine „Wir bedauern es sehr“ Antwort, ohne Angaben der Rechtsgrundlage! In einem Satz heißt es nur: „Daher haben wir uns entschieden, ... die Gebühr… an die Kunden weiterzugeben.“
Mehrere Bankmitarbeiter der Volksbanken bestätigten mir, dass die Gebühr angezeigt werden muss. Einer war sogar mit am Automat, um sich zu überzeugen, dass keine Anzeige erfolgte.
Warum darf die Sparda-Bank straffrei auf die Gebührenanzeige verzichten?
Es geht hier sicherlich um einige tausend Euro pro Monat, die auf diese Weise zusätzlich eingenommen werden. Würde ich per Anwalt klagen, könnte ich nur meine Gebühren zurückfordern = lohnt nicht.
Wer kann die Bank im Ganzen auf Rückerstattung der Gebühren verklagen, wenn es denn unrechtmäßig ist?
Dem Motto der Sparda-Bank "freundlich & fair" kann ich hier in keinster Weise zustimmen.
Sehe gerade, dass die Beschwerde doch einer Kategorie zugeordnet ist (Sparkasse), vielen Dank.
MFG
AC