Durch DHL gelöste Beschwerde. | 918 Views | 24.05.2014 | 23:07 Uhr
geschrieben von Neumann

DHL (Bonn)

DHL Paket Inhaltsverlust Erstattung abgelehnt ohne Grund

Ich habe über DHL ein Paket (Standard, versichert bis 500,-) verschickt. Vier Eintrittskarten für ein Konzert, MARKTwert (aufgedruckter Preis) ist 266 Euro. Laut DHL-AGB in Ordnung. Eintrittskarten darf ich versenden als Paket national, wenn Wert nicht mehr als 500 Euro.

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Paket unten aufgerissen ohne die Eintrittskarten (im Umschlag) beim Empfänger angekommen. Ich als Absender bei DHL reklamiert am 14.04.2014.
Forderung nach Erstattung von mir an DHL. Ablehnung Nummer 1 von DHL: Wert zu hoch (ich gab 610 Euro an. Das ist der VERKAUFSWERT bei eBay (Versteigerung von privat zu privat), aber nicht der MARKTPREIS, also der AUFGEDRUCKTE PREIS (Nennwert).

Ich habe der 1. Ablehnung widersprochen mit dem Hinweis, dass ich leider nicht den Marktpreis, wie laut AGB und Reklamationsformular von DHL gefordert, angab. Ich irrte mich und korrigierte die Beschwerde formlos schriftlich mit Unterschrift. Dies ist zulässig, weder in den AGB noch im BGB ein Hinweis, dass das nicht gestattet ist – wäre ja auch Quatsch. Also Änderung der Forderung meinerseits auf TATSÄCHLICHEN Kartenwert in Höhe von 266,- Euro. DHL möchte ja den tatsächlichen Wert angegeben haben.

SCHLAGWORTE

Ablehnung Nummer 2 von DHL folge 2 Tage (recht schnell, nachdem es vorher 4 Wochen dauerte) später: Es handle sich um "unzulässige Gegenstände. Sendung laut AGB nicht zugelassen. Haftung ausgeschlossen." Auffällig: Bei der ersten Ablehnung wurde noch genau der Grund angegeben, bei der zweiten nur pauschal „laut AGB nicht zugelassen“.

Meine Sendung ist aber laut AGB explizit zugelassen.

Eintrittskarten sind laut AGB Valoren Klasse II und bis 500 Euro im Paket erlaubt. Habe genau das anonym angefragt bei der DHL und mir wurde dies mehrfach per E-mail bestätigt.

Habe also nochmals widersprochen. Nun wird mir eröffnet, dass eine "nachträgliche Änderung der unterschriebenen Forderung laut Rechtsabteilung nicht möglich ist" (DHL-facebook-Chat, noch keine offizielle schriftliche Antwort von DHL erhalten).

Man konnte mir jedoch weder im oben genannten Chat noch am Telefon sagen, wo in den AGB steht, dass man seine Forderung nicht korrigieren darf.

Pikant: Die Grundlage der 1. Entscheidung, also der ersten Ablehnung, von DHL ist die falsche Preisart! Die Art (also eBay Verkaufspreis) ist gar nicht zulässig laut eigenen Regelungen, sondern der Marktpreis also tatsächliche Preis, wird von DHL gefordert anzugeben. Habe ich entsprechend korrigiert, liegt nun unter 500 Euro. DHL dreht es sich so, wie es gerade passt. Die falsche Preisart ist in Ordnung, wenn es über 500 Euro liegt? Hauptsache, man hat einen Grund zum Ablehnen.

Selbstverständlich habe ich alles in Schriftform eingereicht.

Gestern den Vorgang an Herrn Dr. Frank Appel, Vorstand per Einschreiben geschickt.

Verbraucherschutz ebenfalls eingeschaltet.

Mal schauen, wie es weitergeht.

(Konnte leider nur drei Dateien hochladen.)

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Meine Forderung an DHL: Erstattung des Kartenwertes in Höhe von 266,- Euro


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


25.05.2014 | 18:56
von DD | Regelverstoß melden
Und warum ist auf jedem Bild der Link zu einer Webseite zu sehen
Ist die beschwerde ev nur ein versuchter Werbegaga damit jeder auf die Seite klickt? und dann je Klick dafür kassiert wird durch Werbung?

sehr suspekt

25.05.2014 | 20:20
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Hallo Neumann,

ist Ihr Vorname zufällig Alfred E.? Die Älteren unter uns werden sich erinnern.

26.05.2014 | 12:58
von Neumann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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