549 Views | 15.09.2014 | 13:06 Uhr
geschrieben von Klaus-Peter Hübner

United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG (Neuss)

Zusteller unzuverlässig und verlogen

Bestell-/Kundennummer: 1Z0A16096897973979

Die erwartete Sendung wurde nicht, wie der UPS-Leistungszusage entsprechend bei mir als Empfänger zugestellt. Ein Zustellversuch wurde nicht unternommen.

SCHLAGWORTE

Der UPS-Zusteller hat leider die Angewohnheit, sich aus reiner Bequemlichkeit den Weg zur Haustür von ca. 35 m zu ersparen und gibt Sendungen im Büro des Verwalters, das direkt an der Bordsteikante liegt, ab.

Eine Benachrichtigung über diese "Nachbarschaftszustellung" wurde nicht hinterlassen.

In der folgenden Bearbeitung meiner Beschwerde bei UPS wurde in haarsträubender Weise gelogen.

So wurde behauptet, es gäbe eine Anweisung der Hausverwaltung, alle Pakete und Zustellbescheide nicht dem Empfänger, sondern im Büro des Verwalters abzugeben.

Ferner wurde behauptet, Benachrichtigungen ebenfalls dort zu hinterlassen; man würde diese selbst in die Briefkästen der Empfänger werfen.

Dieses ist gelogen. Es gibt naturlich keine Anweisung über grundsätzliche Ersatzzustellung. Im Gegenteil, die Zusteller versichern bei Abgabe von Sendungen stets, dass erfolglos versucht wurde, beim Empfänger zuzustellen. Im Büro des Verwalters, Deutsche Annington, hat man mir zudem versichert, dass es nicht zugelassen wird, Benachrichtigungen über Nachbarschaftzustellungen dort zu hinterlassen. Vielmehr hätten die Zusteller die Benachrichigung selbst vorzunehmen.

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UPS sieht leider keinen Anlass, einem solchen Fall nachzugehen und den Sachverhalt, bei dem die Zusteller ihr Fehlverhalten weiter durch Lügen zu rechtfertigen versuchen, aufzuklären. Man kann die angeblichen Anweisungen nicht belegen oder Namen nennen, ist aber offensichtlich auch nicht bereit, den Vorgang z. B. durch Rückfragen beim genannten Verwalter aufzuklären.

Ich habe den Eindruck, dass alle bei UPS Effizienz zu Lasten der Kunden erreichen wollen. ich nenne das Vertragsbruch im Grundverhalten und Faulheit der beauftragten Zusteller.

Ich werde künftig Händler, die über UPS zustellen wollen, mit Hinweis auf diesen Vorgang, der leider kein Einzelfall ist, um Alternativen bitten bzw. keine Bestellung vornehmen.

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Meine Forderung an United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG: Erfüllung des vertraglichen Leistungsversprechens.


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Kommentare und Trackbacks (2)


15.09.2014 | 21:47
von Dorfschlumpf | Regelverstoß melden
Sofern Sie nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft (Seniorenheim, Asylbewerberheim o. ä.) wohnen, liegt hier eindeutig ein Verstoss gegen die Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) vor.
§ 3 Nr. 3 PUDLV:
Pakete sind zuzustellen, sofern der Empfänger nicht erklärt hat, dass er die Sendungen abholen will. Die Zustellung hat an der in der Anschrift genannten Wohn- oder Geschäftsadresse durch persönliche Aushändigung an den Empfänger oder einen Ersatzempfänger zu erfolgen, soweit keine gegenteilige Weisung des Absenders oder Empfängers vorliegt.

Eine evtl. Anweisung der Hausverwaltung ist irrelevant, da diese wohl kaum Ihr Vormund bzw. bestellter Betreuer sein kann.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesnetzagentur.

23.09.2014 | 20:27
von Klaus-Peter Hübner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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