IKK classic (Dresden)
Familienversicherung: IKK will Zivildienstzeit nicht anrechnen
Bestell-/Kundennummer: 5732746020
Guten Abend,
anbei möchte ich folgenden Falle schildern:
Ich bin derzeit Student, seit Mai 25 Jahre alt und familienversichert bei der IKK. Im Jahr 2009 habe ich mein Zivildienst abgeleistet (bis einschließlich Monat August 09), daraufhin wollte ich studieren, konnte dies jedoch nicht, da meine Bewerbungen abgelehnt wurden. (Notendurchschnitt) Dementsprechend habe ich Praktika zur weiteren persönlichen Orientierung abgeleistet und mein Studium erst im Sommersemester 2010 angefangen.
Der IKK habe ich dies ordnungsgemäß gemeldet und die Verlängerung der Familienversicherung um 9 Monate (Zeit meines Zivildienstes) beantragt. Diese Woche habe ich nun nach 8 Monaten Wartezeit ein Schreiben der IKK erhalten, mit dem mein Antrag abgelehnt wird und mit der eine satte Forderung von 6 Monatsbeiträgen einhergeht. Grund der Ablehnung: Ich habe mein Studium nicht direkt nach dem Zivildienst angefangen. (Was mir jedoch nicht möglich war)
Meine Frage daher: Hat die IKK mit dieser Begründung das Recht mir die Familienversicherung für den Zeitraum zu verweigern? Und darf sie vor allem erst nach fast 8 Monaten Bearbeitungszeit dazu Rückmeldung geben?
Vielen Dank im Voraus.
Tobias Schneider
08.12.2014 | 12:11
Abteilung: Zentrale Kundenberatung Haan
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir nehmen Ihre Beschwerde sehr ernst und werden sie an unser Fachteam in Ehrbach weiterleiten. Unsere Kollegen vor Ort werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ihre IKK classic
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Vielleicht schreibst du mal das Bundesversicherungsamt www.bundesversicherungsamt.de/ an. Wäre schön, wenn dieses Amt helfen würde. Nach meinem Verständnis sollte eine oberste Aufsichtsbehörde solche Angelegenheiten regeln.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Bisher gab es seitens der IKK nur ein Schreiben, dass sie meinen Einspruch erhalten haben. (Aus diesem wird jedoch nicht deutlich, ob mein Online-Einspruch, oder mein Einschreiben per Post gemeint ist)
Falls sich im Laufe der nächsten 14 Tage nichts neues ergibt, werde ich mich an die empfohlene Behörde wenden.
Beschwerde ist noch nicht gelöst