225 Views | 03.12.2014 | 16:13 Uhr
geschrieben von Daniel Runge

Sparkasse Mittelthüringen (Erfurt)

Bearbeitungsentgelt Darlehen

Bestell-/Kundennummer: 1130076810

Es geht um die Erstattung von einem Bearbeitungsentgelt für ein Darlehen. Nach dem BGH-Urteil wurde die Bearbeitungsgebühr bei einem Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt.

SCHLAGWORTE

Scheinbar will sich die Sparkasse Mittelthüringen aber nicht an dieses Urteil halten. So bekam ich nach der Rückforderung von mir ein Schreiben, mit folgendem Wortlaut:

"Bei der Prüfung Ihres Erstattungsbegehrens haben wir festgestellt, dass Sie Ihr Darlehen bereits vollständig und vorbehaltlos zurückgezahlt haben. Aufgrund der vorbehaltlosen Rückzahlung des kompletten Darlehens besteht kein aktives Darlehensverhältnis mehr zu unserem Haus. Auch mussten wir nicht mehr mit einer Rückforderung hinsichtlich des Bearbeitungsentgeltes Ihrerseits rechnen. Die von Ihnen gestellte Rückforderung ist deshalb verwirkt".

Fakt ist, dass Darlehen ist abbezahlt - nicht jedoch das die Rückforderung damit verwirkt wäre. Gerne wollte ich das Anliegen mit den Bearbeitern telefonisch klären - nur leider sind diese nicht erreichbar (man kann nicht an die Abteilung durchstellen).

Der Sparkasse Mittelthüringen geht es hier scheinbar nur um "Schadenseingrenzung" - sie hoffen, dass der Kunde das so hinnimmt. Deshalb muss man bis zum 31.12.2014 handeln um seine Forderung auch durchzusetzen. Ein Besuch beim Anwalt genügt - die Kosten hierfür muss (wenn die Sachlage so klar wie bei mir ist) die Sparkasse tragen! Alternativ kann man sich auch an den Ombudsmann wenden (0361 222100).

Aus einer sicheren Quelle weiß ich, dass ein Großteil der Kunden diese Ablehnung erhalten hat - auch der Vermerk "INFO" auf dem Briefumschlag steht dafür, dass dieses Schreiben in großen Mengen verschickt wurde.

LASST EUCH NICHT EINSCHÜCHTERN!

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Meine Forderung an Sparkasse Mittelthüringen: Rückzahlung Bearbeitungsgebühr


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