Durch almado-ENERGY gelöste Beschwerde. | 946 Views | 16.01.2015 | 11:48 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2307515

almado-ENERGY GmbH (Köln)

Unseriöse Praktiken, um Bonus nicht zu zahlen

Bestell-/Kundennummer: 11309017468

Der Wechsel zu Almado-Energy Köln am 01.01.2014 hat gut geklappt. Neun Monate war auch alles gut. Die Abschläge wurden aufgrund der erteilten Einzugsermächtigung eingezogen. Mein neuer Stromanbieter kündigte den Vertrag fristgerecht zum 31.12.2014. Almado bestätigte diese ordentliche Kündigung.

SCHLAGWORTE

Im Monat 11/2014 erhielt ich per Mail eine Mahnung für 2 nicht bezahlte Abschläge. Dass Almado ab Monat 10/2014 den Einzug der Abschläge eingestellt hatte, war mir bis dahin nicht aufgefallen. Daher habe ich den Lieferanten in umfangreichem Schriftverkehr mehrfach aufgefordert weiterhin die Einziehung der Fehlbeträge vorzunehmen. Ob per Mail, Einschreiben mit Rückschein, auch an die Geschäftsleitung, immer die gleiche Reaktion, Hinweis auf den offenen Saldo, ohne zu begründen warum dieser durch das Unternehmen verursacht wurde. Alle Bemühungen einen sachlichen Dialog herzustellen, verliefen im Sande. Dann kam EWO-Inkasso auf den Plan. Dem habe ich widersprochen, Ergebnis gleiche Reaktion wie bei Almado.

Danach wurde mein Vertrag zum 24.11.2014 gekündigt. Die Endabrechnung vom 19.12.2014 war natürlich ohne Bonus. Die Kosten der Inkasso wurden einfach von den eingezogenen Abschlägen abgezogen. Somit ist eine Nachzahlung gefordert. Auch auf den Widerspruch gegen die Rechnung durch einen Rechtsanwalt werden fadenscheinige Antworten per Mail an mich gesandt. Der Gipfel, nunmehr wird einerseits behauptet, es habe nie eine schriftliche Einzugsermächtigung bestanden, anderseits wird argumentiert, das aufgrund der Kündigung zum 31.12.2014 von der Einzugsermächtigung kein Gebrauch mehr gemacht werden könnte. Also alles windige Aussagen, um die rechtswidrigen Handlungen zu begründen.

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Ich bin gepannt, ob ein Mahnbescheid bantragt wird, dann wird ein Gericht diese Praktik durchleuchten. Ich kann nur hoffen, dass alle Leser die Erfarungen aller Betroffenen weitersagen, damit Almado eine entsprechende Quittung bekommt, nämlich Rückzug von Interessenten. Auch die Vergleichsportale sollten aufgrund der vielen Beschwerden diesen Anbieter aus ihren Programmen streichen. Die bisherige Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW scheint ebenfalls nicht gefruchtet zu haben, die Zusage derartige Praktiken nicht mehr anzuwenden war anscheinend nur ein Lippenbekenntnis, es werden neue Taktiken angewendet, nämlich einen Zahlungsverzug zu provozieren, um den Vertrag kündigen zu können und somit die Lieferung von 12 Monaten zu unterbrechen.

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Meine Forderung an almado-ENERGY GmbH: Ordentlich Abrechnung inclusive der Bonusberücksichtigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.01.2015 | 11:48
Firmen-Antwort von: almado-ENERGY GmbH
Abteilung: Online

Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
almado-ENERGY GmbH
Kundenservice-Online

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Kommentare und Trackbacks (3)


18.01.2015 | 22:31
von ReclaBoxler-6383424 | Regelverstoß melden
Tipp: Nachschauen, ob wirklich die Almado AG gekündigt hat oder nicht die Almado GmbH, die gar nicht Vertragspartner ist (so war es bei mir). Zu der Einzugsermächtigung: Durch die Vereinbarung des Einzugs im Lastschriftverfahren wird eine Geldschuld zur Holschuld. Der Gläubiger ist verpflichtet, von der Einzugsermächtigung rechtzeitig Gebrauch zu machen und trägt das Risiko der Nichtzahlung, soweit die Gründe dafür in den Bereich der übernommenen Verantwortung fallen (BGH MDR 1984, 573; MDR 1978, 212). Die Vereinbarung des Einzugs muss aufgehoben werden, ich gehe davon aus, dass Sie einer anderen Handhabung als dem Einzugsverfahren nicht zugestimmt haben. Dass die Einzugsermächtigung bestand, lässt sich einfach durch Vorlage der Abbuchungen bei Gericht beweisen.

26.01.2015 | 17:49
von ReclaBoxler-2307515 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Verbraucherberater von Almado hat am 16.01.2015 ein Angebot unterbreitet. Der Bonus wird für die Zeit der Belieferung bezahlt. Mahn-und Verzugskosten wie auch die Kosten der Inkassogesellschaft werden storniert. Die Schlussrechnung wird dahingehend aktualisiert. Trotz Zustimmung zu dieser Vereinbarung und Anmahnung der Umsetzung erfolgte dieses bisher nicht. Abwarten, ob es ein ernsthaftes Angebot oder nur Lippenbekenntnis war, zumal in einer Anmerkung erwähnt wurde, dass den Vorschlägen des Beraters soweit es Almado möglich ist, gefolgt wird.


07.02.2015 | 17:10
von ReclaBoxler-2307515 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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