Durch Jochen Schweizer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 684 Views | 19.02.2015 | 14:24 Uhr
geschrieben von Stefan Thim

Jochen Schweizer GmbH (München)

Kein Entgegenkommen bei abgelaufenem Wertgutschein

Ich weiß, dass Geschenkgutscheine in der Regel eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren bis zum Jahresende haben. Mein Wertgutschein in Höhe von 99€ wurde im Februar 2010 ausgestellt. Die Gültigkeit des Gutscheins kann man auf der Internetseite von JS eingeben und prüfen lassen. Dort wird mir nicht angezeigt, dass dieser abgelaufen sei. Diese Prüfung habe ich in den letzten Jahren mehrmals durchgeführt. Immer mit dem gleichen Ergebnis. Nun wollte ich den Gutschein für einen Tandemfallsprung einlösen, aber dort wird mir angezeigt, Guthaben aufgebraucht. Nach einem Anruf bei der Servicehotline, wurde mir gesagt, dass der Gutschein schon solange abgelaufen ist (Paragraph…) und mir deswegen nicht mehr geholfen werden kann.

SCHLAGWORTE

Nun verstehe ich aber nicht, warum bei der Gültigkeitsprüfung nicht das Ablaufdatum angezeigt wird? Das kann man mit Sicherheit programmieren.

Nun steckt sich die Jochen Schweizer GmbH die 99€ ein, ohne eine Gegenleistung erbracht zu haben.

Ich hoffe auf eine kulante Lösung, damit der Wertgutschein auch eingelöst werden kann.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Kulante Lösung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.03.2015 | 10:03
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: CRM

Guten Morgen Herr Thim,

vielen Dank für Ihr Feedback. Gerne würden wir diese überprüfen. Würden Sie mir hierzu bitte eine E-Mail an feedback spider monkey jochen-schweizer.de senden, dann werde ich sehen, was ich für Sie tun kann.

Liebe Grüße aus München,

Nadine aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


19.03.2015 | 18:56
von Stefan Thim noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Für mich leider kein akzeptables Angebot, bei meinem nächsten Tandemsprung soll es ein Rabatt von 20€ geben. 99€ kassieren ohne Gegenleistung, na dann danke.


05.04.2015 | 01:46
von Stefan Thim endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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