1021 Views | 18.06.2015 | 19:20 Uhr
geschrieben von Gerhard Kreß

VOLKSWAGEN AG (Wolfsburg)

Motor-Totalschaden

Bestell-/Kundennummer: VW-2015/05-010947

Motortotalschaden: Kulanzzusage i. H. v. 2250. -€ bei Reparaturkosten (laut Angebot) von ca. 10. 500. - € mit Kupplungstausch bzw. ca. 9100. - € ohne Kupplungstausch.

SCHLAGWORTE

Bei meinem VW Tiguan 1.4TSI, Erstzulassung Juli 2009, wurde ein Motortotalschaden diagnostiziert. Vom Autohaus wurde eine Kulanzanfrage gestellt. VW würde 50% der Materialkosten für den Rumpfmotor übernehmen, die restlichen Reparaturkosten müsste ich selbst tragen (Summen siehe oben). Zwei weitere Kulanzanträge die ich direkt an VW gestellt habe wurden abgelehnt. Seitens VW werden für die Beurteilung folgende Kriterien betrachtet:

1. Die Betriebszeit des Fahrzeuges

Das Fahrzeug wurde im Juli 2009 zugelassen und ist somit fünf Jahre und zehn Monate im Einsatz (das Fahrzeug steht seit Anfang Mai in der Werkstatt, wie schon des Öfteren).

2. Die Kilometerlaufleistung

Das Auto hat einen Kilometerstand von 98.000 km.

3. Die Einhaltung der Wartungsvorgaben

Alle Wartungen wurden termingerecht und im vollen Umfang durchgeführt und zwar direkt im Autohaus in dem das Auto gekauft wurde.

Als Kunde kann ich nicht nachvollziehen das ein Auto nach fünf Jahren und 98.000 km, bei den alle Wartungsintervalle von der Vertragswerkstatt durchgeführt wurden, einen Motortotalschaden hat und ich, als Kunde, auf ca. 8.250. -€ sitzen bleibe.

Ich dachte das VW für Qualität steht und für Kundenzufriedenheit. Doch davon ist VW so weit weg das es mit einem 1.4er VW nie zu erreichen ist.

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Meine Forderung an VOLKSWAGEN AG: 100% Kulanzübernahme auf die nötigen Reparaturkosten


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Kommentare und Trackbacks (3)


19.06.2015 | 00:05
von ReclaBoxler-8558384 | Regelverstoß melden
Leider kein Einzelfall und ein bekanntes Problem bei dieser Motorvariante.

app.handelsblatt.com/auto/nachrichten/1-4-tsi-motor-was-vw-den-besitzern-von-tsi-motoren-empfiehlt/6505670-2.html

Hier sollte der Kulanzantrag unter Verweis auf dieses generelle Problem mit dieses sehr anfälligen Motor direkt an VW gerichtet werden. Viel Erfolg!

26.06.2015 | 08:45
von Gerhard Kreß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seitens VW gibt es keinerlei Reaktion.
P. S. Ihrer Empfehlung "Hier sollte der Kulanzantrag unter Verweis auf dieses generelle Problem mit dieses sehr anfälligen Motor direkt an VW gerichtet werden. " bin ich zuvor gekommen. Der Antrag wurde zwei mal gestellt und die zweite Ablehnung erfogte telefonisch und erst auf meiner Bitte hin, auch schriftlich. Die schriftliche Ablehnung ist (um es vorsichtig zu formulieren) "frech" geschrieben. Es würde mich schon wundern, wenn VW auf diese Beschwerde reakieren würde.
Schöne Grüße
Gerhard Kreß


10.07.2015 | 09:09
von Gerhard Kreß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

seitens VW gibt es ein neues "Angebot" zur Kulanz. VW würde nun 50% der gesamten Reparaturkosten übernehmen. Dies ist zwar ein Entgegenkommen, trotzdem werden die Kosten, die ich als Kunde tragen muß, nicht unerheblich sein. Bis zur entgültigen Abrechnung des Schadens bleibt für mich der Fall als "nicht gelöst".

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Kreß




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