1204 Views | 27.07.2015 | 19:12 Uhr
geschrieben von Hermann-Josef Wagner

fuerst-autoteile.de (Perlesreut)

Teil nicht geliefert, aber Geld bis heute unterschlagen

Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer 15-680040

SCHLAGWORTE

Am 19.06.2015 hatte ich bei Autoteile Fürst einen Druckspeicher bestellt und den Betrag von 221,76 sofort überwiesen. Nach 4 Tagen kam per E-Mail die Nachricht, daß man das Teil wegen eines "Lagerfehlbestandes" nicht mehr liefern könne. Trotz mehrfachem Telefon- und E-Mail Verkehr mit Fristsetzung habe ich mein Geld bis heute noch nicht zurück. Noch dreister ist, daß in dem Shop-Bewertungssystem auf meine Beschwerde mit Datum vom 01.07.2015 geantwortet wurde, die Rückerstattung des Betrages noch am gleichen Tage in die Wege zu leiten. Nun, heute ist der 23.07.2015 und das Geld ist immer noch nichr da. Für mich ist das Unterschlagung. Ich kann nur jeden davor warnen, bei dieser dubiosen Firma zu bestellen. Und wenn man im Internet etwas nachforscht, bin ich nicht der einzige, der auf diese Art und Weise sich betrogen fühlt. Ich habe auch den ADAC schon hierüber informiert und beim Amtsgericht Euskirchen einen Mahnbescheid beantragt in der Hoffnung, daß ich mein Geld doch noch wiedersehe. Eigentlich schade, daß es immer wieder solche schwarzen Schaafe gibt.

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Meine Forderung an fuerst-autoteile.de: Sofortige Rückzahlung von 221,76€


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Kommentare und Trackbacks (3)


03.08.2015 | 20:02
von Hermann-Josef Wagner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen hat die Firma zwar die Hauptforderung des nicht lieferbaren Ersatzteiles beglichen, aber die Kosten für den gerichtlichen Mahnbescheid nicht, so daß ich noch auf 32 Euro warte. Allerdings ist es für mich nach wie vor nicht akzeptabel, daß eine Firma per Vorkasse erhaltenes Geld für ein nicht lieferbares Teil erst nach etwa 6 Wochen und einem gerichtlichen Mahnbescheid zurückerstattet. Hierzu kann ja jeder selbst seine Schlüsse ziehen, aber ich für meinen Teil werde bei Autoteile Fürst nie mehr was bestellen.


18.08.2015 | 09:20
von Hermann-Josef Wagner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat nach Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheides am 29.07.2015 die Hauptforderung beglichen, allerdings die Kosten des Mahnbescheides noch nicht bezahlt. Daher habe ich jetzt den Vollstreckungsbescheid beantragt.


28.06.2016 | 23:28
von Paulsen83 | Regelverstoß melden
Hallo,

wie ging es bei dir weiter? Habe gerade einen ähnlichen Fall.
Danke

Gruß,
Paul



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