666 Views | 21.10.2015 | 11:59 Uhr
geschrieben von Angelica Ampezzan

Ryanair Ltd. (Dublin)

Rynair und Beförderungsausschluss Minderjähriger

Bestell-/Kundennummer: UJ4CRV

Ich habe einen 15jährigen, der nun seinen Rückflug aus dem Internat in England nach Hause nicht antreten kann. Rynair verweist auf seine AGB, nach denen erst ab 16 Jahren ohne Begleitung gereist werden kann und verweigert das Einchecken. Dies knapp 24 Stunden vor dem geplanten Flug als erstmaligen Hinweis zu erhalten, ist schon prickelnd.

SCHLAGWORTE

Es ist an keiner Stelle im Buchungsvorgang ein Hinweis auf diese Praxis zu finden. Insbesondere nicht, dass ein zweiter Flug für eine Begleitperson gebucht werden muss. Auch in der Buchungsbestätigung erfolgt kein Hinweis auf Besonderheiten. Man kann die AGB auch nur als überraschend bezeichnen, weil dieser Beförderungsausschluss im Anschluss an den allgemeinen AGB unter der Rubrik "Regelungen von Rynair zu bestimmten Punkten" in einem Sammelsurium vor der Gebührentabelle zu finden ist.

Man kommt auch mit Nachdenken nicht unbedingt darauf, denn ich kenne keine Airline, die mit einem 15jährigen Alleinflieger noch Probleme hat. Ich wäre mal besser bei den anderen Anbietern geblieben, aber da waren die Flüge schon ausgebucht und mit dieser Überraschung habe ich nicht gerechnet, da die meisten ab 12 bzw. dann ab 14 Jahren mitnehmen.

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Ich kann jedem, der ebenfalls darauf reinfällt, empfehlen, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden (die sammeln diese Punkte für spätere Verfahren), sich an die EU-Beschwerdestelle zu wenden und im übrigen diese Info an spezialisierte Rechtsanwälte zum Flugrecht zu geben. Ggf. können diese das sammeln und eine AGB-Klage einreichen. Rynair sollte seine Buchungsseite dahingehend ändern, dass bei einem Alter unter 16 Jahren auf die Begleitperson hingewiesen wird.

Mein Chat mit Rynair war insofern "erhellend", da man empfahl, den Flug doch kostenpflichtig umzubuchen. Dies macht meinen Sohn aber auch nicht älter und ehrlich gesagt, bestätigt sich das negative Bild von Rynair und ich habe keine Lust, weitere "Fußangeln" zu suchen. Einmal ist "keinmal". und ich habe jetzt erst einmal andere Sorgen und muss sehen, wie ich meinen Sohn jetzt auf einen Flug bekomme. Eine Ironie, wenn man bedenkt, dass Rynair den Transport aus "Sicherheitsgründen" ablehnt und ich jetzt sehen kann, wie man dies über die Distanz regelt.

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.10.2015 | 11:55
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Vertrag ist Vertrag und geschlossene Verträge sind einzuhalten oder 'pacta sunt servanda' wie wir Lateiner unter uns sagen. So muß auch Ryanair den für den Minderjährigen geschlossenen Beförderungsvertrag einhalten.

Ich habe soeben mal eine Probebuchung bei Ryanair gemacht. Die Allgemeinen Geschäftswbedingungen (AGB) werden kurz vor Abschluß mit in den Beförderungsvertrag einbezogen; dies heißt auch die AGB-Regelgungen werden Vertragsbestandteil. Diese enthalten jedoch keine Bestimmungen über alleinreisende Jugendliche.

Die 'Regelgungen von Ryanair zu bestimmten Themen', wonach Ryanair keine Jugendlcihen unter 15 jahre alleine reisen läßt werden übeerhauipt nicht Vertragsbestandteil. Somit ist der Jugendlich zu Unrecht vom Flug zurückgewiesen worden.

Somit liegt eine Nichtbeförderung vor und die Eltern des 15jährigen können Fluggastrechte für ihren Sohn gem. der 'Europ. Fluggastrtechteverordnung' geltend machen (Ausgleichzahlung EUR 250,- usw.). Näheres dazu hier: www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/nichtbeforderung.html

28.10.2015 | 14:30
von Angelica Ampezzan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hätte mich sehr gewundert, wenn Rynair in irgendeiner Form reagiert hätte. Nach Zahlungseingang ist der Rest "Privatsache" der Kunden. ;-)




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