Von DPD Dynamic Parcel Distribution beantwortete Beschwerde. | 138 Views | 02.11.2015 | 13:58 Uhr
geschrieben von Sascha Rein

DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG (Aschaffenburg)

Warum muss Zustellung bei Garagenvertrag nicht nachgewiesen werde

Bestell-/Kundennummer: Sendungsnummer 15505359432053

Guten Tag,

SCHLAGWORTE

ich habe heute DPD für die Zustellung eines Pakets eine Abstellgenehmigung erteilt, soweit so gut. 7 Minuten nach angeblicher Zustellung war ich vor Ort - nur das Paket leider nicht.

Grundsätzlich verstehe ich, dass bei einer Abstellgenehmigung der Empfänger - also ich - bei Verlust oder Beschädigung des Pakets haftet. Was mich allerdings stört ist die Tatsache, dass die Zustellung nicht Nachweispflichtig ist. Im Haftungsausschluss der Abstellgenehmigung ist die Rede von einer "weisungsgemäßen Abstellung". Ob die Abstellung aber tatsächlich erfolgt, bleibt offen. In zeiten Modernster Technik wäre es doch ein Leichtes, bei Zustellung z. B. ein kurzes Foto zu machen, dass das Paket ab Abstellort zeigt.

Ich möchte niemanden etwas unterstellen, aber insbesondere bei Mitarbeitern im Niedriglohnsektor ist die Versucherung, hier und da ein paket verschwinden zu lassen vielleicht doch etwas größer und bei mir im Haus ist seit Jahren nie etwas weg gekommen (Klar, sag niemals nie). Aber wenn das Paket 7 Minuten nach Zustellung nicht da ist, ist das schon merkwürdig.

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Meine Forderung an DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG: Nachweis der Zustellung ggf. Schadenersatz


Firma hat geantwortet nach 17 Tage nach 17 Tage
19.11.2015 | 07:53
Firmen-Antwort von: DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG
Abteilung: Social Media

Guten Tag Herr Rein,

gerne können Sie über Ihren Versender und Vertragspartner eine Verlustmeldung einreichen. Ihr Versender wird sich dann an seinem Ansprechpartner der DPD wenden und eine Reklamation einleiten.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne via Email an uns wenden.

socialmedia spider monkey dpd.de

Beste Grüße

Ihr DPD Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


03.11.2015 | 21:38
von Jaqueline Alas | Regelverstoß melden
Ja richtig, der Zusteller macht ein Foto vom Paket am Ablageort und danach nimmt er die Sendung wieder mit - und was beweist nun das Foto? Gar nichts!



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