BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Kundenunfreundlicher Mahnprozess sowie überzogene Mahngebühren
Zum Sachverhalt: Aufgrund eines Auslandsaufenthaltes war das Konto temporär nicht gedeckt. Dies führte dazu, dass es zu einer Rücklastschrift kam. Dies war unser Verschulden. Nicht in Ordnung ist jedoch die Tatsache, dass Sie am 20.8. eine Mahnung versendet haben mit einem äußert kurzen Zahlungsziel von lediglich einer Woche. Ebenfalls nicht in Ordnung ist, dass Sie darauf hin gleich eine Anwaltskanzlei mit einer zusätzlichen Gebührenforderung in Höhe von 70,20€ eingeschaltet haben, ohne eine zweite Zahlungserinnerung zu senden. Im Folgemonat haben Sie dann - ohne das uns dies bewusst war - den Lastschrifteinzug nicht mehr vorgenommen, weshalb es zu einer erneuten Mahnung kam, erneut mit einem sehr kurzen Zahlungsziel sowie einer anwaltlichen Gebühr.
Vor dem Hintergrund, dass ich beruflich in Afrika war, habe ich nicht rechtzeitig auf diese Vorgänge reagieren können. Ungeachtet dessen halte ich Ihr Vorgehen für äußerst kundenunfreundlich und zweifle, was die Fristsetzung und Höhe der Mahngebühr angeht, die Rechtmäßigkeit an. Gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17. September 2009 (Az. Xa ZR 40/08) ist die Erhebung von Bearbeitungsgebühren und die Erhebung einer erhöhten Pauschalgebühr für Verzugsschäden rechtswidrig. Die Bearbeitungsgebühren gehören zu den allgemeinen Vertragskosten, deren Ersatz nicht vom Schutzzweck der Haftungsnormen umfasst wird und somit nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden kann.
09.11.2015 | 16:48
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Frau Grau,
wir bedauern sehr, dass Sie Anlass zur Beschwerde haben.
Am vergangenen Freitag haben wir Ihre Beschwerde geprüft und bearbeitet. Eine entsprechende Antwort unserers Kundenservice liegt Ihnen vor. Die Rückerstattung der geleisteten Mahngebühren wurde ebenfalls bearbeitet und Ihrem Konto gutgeschrieben.
Wir bitten die Ihnen entstandenen Irritationen und Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und hoffen, dass wir die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit lösen konnten.
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH