Durch Fuxx-Die Sparenergie gelöste Beschwerde. | 1352 Views | 31.03.2016 | 15:16 Uhr
geschrieben von Hanno Krämer

Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)

Problem-Fuxx, schlechter geht es kaum. Hilfe! Dringend!

Bin seit Mitte Dezember 2014 bei Fuxx, das hat bis Dezember 2015 auch soweit funktioniert. Aber dann: statt im Januar ohne Abschlagszahlung erst einmal die Abrechnung mit den tatsächlichen Zählerdaten zu stellen, kam erst eine Mahnung und dann am 29.01.2016 eine fatal falsche Abrechnung: über 100 Euro von mir geleistete Zahlungen wurden einfach unterschlagen, der Jahresverbrauch wurde dann von Fuxx -viel zu hoch- geschätzt, statt den korrekt abgelesenen Zählerstand vom 16.12.2015 zur Abrechnung zu verwenden, daraus wurde eine viel zu hohe Abschlagsforderung für 2016 pro Monat abgeleitet und das dreisteste: auf Seite 4 im Kleingedruckten wurde einfach einmal der Arbeitspreis von 23,57 auf 29,20 ct/kWh angehoben.

SCHLAGWORTE

Das alles hab ich ersteimal gar nicht verstanden, dann aber dagegen Einspruch erhoben:

Stammham, 06.03.2016
Vertragsnummer: 83716115144
Rechnungsnummer RES00078766

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Einspruch gegen Ihre Verbrauchsabrechnung für den Zeitraum 17.12.2014 - 31.12.2015 und die von Ihnen geforderte Abschlagshöhe ab März 2016. Gleichzeitig kündige ich hiermit den Vertrag, da Sie in der Abrechnung auf S. 4 eine Preiserhöhung außerhalb Ihrer eingeschränkten Preisgarantie auf 29,20 ct/kWh aussprechen, die somit ab 01.04.2016 wirksam werden wird.

Im Detail:

a) Die Abrechnung bezieht Vertragskontobewegungen aus 2016 mit ein (s. S.3) und verrechnet diese obendrein auch noch offensichtlich falsch (negative Zahl für eine bereits bezahlte Abschlagsforderung im Januar). Hieraus resultiert ein zu niedrig berechnetes Guthaben aus 2015, dessen Berücksichtigung ich hiermit beanspruche.

b) Der Zählerstand für 2015 wurde von Ihnen geschätzt, obwohl dem Netzbetreiber der Zählerstand vom 16.12.2015 mitgeteilt wurde. Da Ihre Schätzung viel zu hoch ist, ist auch Ihre Abrechnung zu hoch.

b) Die Höhe des Neukundenbonus für das erste Jahr ist nicht nachvollziehbar. Bitte die Berechnung offenlegen.

c) Da ich im Januar und Februar bereits Abschlagszahlungen geleistet habe, und noch Ansprüche meinerseits aus a) und b) bestehen, mache ich von meinem Recht gebrauch die Abschlagszahlung für März auszusetzen. Etwaige zwischenzeitliche Mahnungen Ihrerseits betrachte ich aufgrund Ihrer offensichtlich falschen Abrechnung vom 29.01.2016 als gegenstandslos.

d) Der Netzbetreiber wird von mir den Zählerstand vom 31.03.2016 erhalten auf dessen Basis Sie dann bitte eine korrekte Endabrechnung durchführen. Diese werde ich selbstverständlich genauestens prüfen.

Bitte bestätigen Sie meinem nachfolgenden Versorgungsunternehmen (eprimo) meine Kündigung Ihres Vertrages zum 31.03.2016, damit eprimo die Belieferung ab 01.04.2016 sicherstellen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. -Ing. Hanno Krämer

Stand heute, 28.03.2016

zu a) habe ich nie eine direkte Antwort bekommen. Lediglich die ohnehin unberechtigte Abschlagsforderung für März wurde komischerweise um ca. 100 Euro vermindert.

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zu b1) habe ich gar keine Reaktion bekommen. Bei einem tatsächlich gemeldeten Jahresverbrauch von ca. 4700 kWh und einer Schätzung seitens Fuxx von 5200 kWh mit einer folgenden Einteilung für das Folgejahr von knapp 5300 kWh muß ich mich schon fragen, ob Fuxx seriös wirtschaftet. Jedenfalls wurde mein berechtigter Einspruch völlig ignoriert.

zu b2), dem harmlosesten Punkt (Berechnung Bonushöhe), gab es eine Antwort, die ich dann mit einiger Mühe nachvollziehen konnte. => Betrachten wir diesen Punkt als erledigt.

zu c) gab es gar keine Antwort. Im März wurde 2x gemaht und dann ein Inkasso-Vorgang eingeleitet! Erst falsch abrechnen und dann auch noch so etwas. Das geht gar nicht!

zu d) Die außerordentliche Kündigung meinerseits beruht auf den ABG von Fuxx und einer sinngemäß gleichlautenden Formulierung in der Abrechnung vom 29.01.2016:

Preisänderungen außerhalb der eingeschränkten Preisgarantie sind nur zum Monatsersten möglich. Der Lieferant wird dem Kunden die Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem
geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung - nicht jedoch nach diesem Zeitpunkt - in Textform zu kündigen.

Sachstand heute 28.03.2016:

Ich habe über Fuxx für 15,5 Monate Strom bezogen. (17.12.2014-31.03.2016)

Zählerstände: 75138 am 17.12.2014, 81244 am 28.03.2016. => Verbrauch: 6106 kWh in 15,5 Monaten.

Grundpreis: 15,5*11,62 Euro = 180,11 Euro

Arbeitspreis laut Vertrag: 6106*0,2357 Euro = 1439,18 Euro

Neukundenrabatt für das erste Jahr: -317,70 Euro

Macht in Summe eine Forderung von Fuxx an mich von: 1301,59 Euro

Geleistete Abschlagszahlungen für Stomlieferung durch mich: 14*106 Euro = 1484 Euro

ICH HABE 182,41 Euro GUTHABEN BEI FUXX, ABER BEKOMME MAHNUNGEN UND EIN INKASSO-VERFAHREN! DAS WISSEN DIE GENAU UND TUN ES TROTZDEM!

Meine berechtigte Kündigung laut AGB und Abrechnung wurde übrigens kommentiert mit:

Ihre Erklärung, den Vertrag außerordentlich kündigen zu wollen, haben wir erhalten. Leider müssen wir Ihnen aber mitteilen, dass wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen können. Ihr Vertrag unterliegt festen Laufzeiten, innerhalb derer eine Kündigung grundsätzlich nicht möglich ist. Weiterhin ist davon auszugehen, dass Ihnen eine Fortführung des Vertrages zugemutet werden kann.

Gelten für Fuxx die eigenen AGB und Angaben in der eigenen Abrechnung nicht!

Fuxx hat die Anspannung hoch geschraubt und über das völlig unberechtigte Inkasso-Verfahren noch zusätzlichen Druck erzeugt. Ich erwarte eine Lösung bis morgen Abend, 29.03.2016!

Folglich werde ich morgen einen Anwalt kontaktieren und prüfen lassen ob nicht sogar eine Strafanzeige gegen Fuxx möglich ist.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie GmbH: Sofortige Rücknahme Inkasso, Stopp der unberechtigten Mahnungen, Annahme meiner Kündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.04.2016 | 13:53
Firmen-Antwort von: Fuxx-Die Sparenergie GmbH
Abteilung: Leitung Kundenservice

Lieber Kunde,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Fuxx Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


31.03.2016 | 16:18
von ReclaBoxler-9433196 | Regelverstoß melden
-nicht böse gemeint-
Aber wie doof kann man sein und vom einen Übel ins nächste rennen?
Lesen doch erst die Bewertungen hier, bevor Sie zu eprimo wechseln.

31.03.2016 | 21:43
von Hanno Krämer | Regelverstoß melden
Hallo Kirstin R.
Ja, doof stimmt schon irgendwie. Hab mir aber auch die Beschwerdeliste von eon angeschaut. Etwas anders halt, aber auf den ersten Blick nicht wirklich besser. Danach kamen auch alle günstigeren Anbieter wieder in Frage. Risiko von Ärger scheint überall hoch.

01.04.2016 | 22:50
von Hanno Krämer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Fall läuft jetzt über Anwaltskanzlei, kann daher hier über das Portal nicht mehr gelöst werden. Konnte nicht länger warten. Da hat Fuxx mit seinem Inkasso einfach zu viel Druck gemacht. Werde aber gerne berichten wie es ausgeht.


28.04.2016 | 18:32
von Hanno Krämer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Einigung zeichnet sich ab. Meine Hauptforderungen werden vermutlich akzeptiert, auf den Anwaltskosten werd ich wohl sitzen bleiben. Das alles kann ich aber erst endgültig bestätigen, wenn es auch wirklich geklappt hat und eine korrekte Abrechnung vorliegt.


01.05.2016 | 17:05
von Hanno Krämer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 29.04.2016 kam eine erneut völlig falsche Abrechnung für den Zeitraum 17.12.2014-16.12.2015, deren Ungültigkeit ich bestätigt haben möchte. Habe dies Fuxx und meiner Anwaltskanzlei entsprechend mitgeteilt. Also, es bleibt spannend.


19.05.2016 | 15:09
von Hanno Krämer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Insgesamt 2 von 3 Abrechnungen von Fuxx waren falsch. Stets zu meinen Ungunsten.
Erst mit Hilfe einer Anwaltskanzlei wurde der Fall nun gelöst.


19.05.2016 | 15:10
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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