Care-Energy (Hamburg)
Es ist keine Abrechnung zu erhalten
Ich bin seit 2014 bei Care-Energy und versuche seitdem eine Abrechnung über meinen Stromverbrauch zu erhalten.
Ich erhalte neue, höhere Abschlagszahlungen und höhere Grundgebühren, es ist aber nicht möglich, eine Verbrauchsrechnung zu bekommen.
Die entsprechende Internetseite funktioniert nicht, was mir auch telefonisch bestätigt wurde, aber es ist auch nicht möglich telefonisch, per Fax oder E-Mail anzufordern. Dann erhalte ich immer wieder die Aufforderung, es über die Internetseite anzufordern.
Das habe ich auch erneut getan und habe dann nach Rückfrage die Antwort erhalten, dass die Abrechnung schon mehrere Wochen bis Monate dauern könnte und ich meinen Verbrauch nicht immer wieder neu melden solle, weil dann die letzte Anfrage wieder storniert werde und die ganze Sache wieder von vorn anfängt, mit neuer Wartezeit usw.
Es kann doch unmöglich wochenlang, in meinem Fall jetzt schon Jahre dauern, eine Abrechnung zu erstellen?
https://www.schlichtungsstelle-energie.de/
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Urteil vom 16.12.2014 entschieden (Az. I-20 U 136/14). Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die ExtraEnergie GmbH geklagt, weil das Unternehmen die Guthaben aus Abrechnungen erst nach und nach mit den Abschlägen verrechnet hatte.
Der Hinweis auf die Schlichtungsstellen von J-DUCK ist zwar ein gut gemeinter Rat, wird aber im Falle von CE nicht weiterhelfen
CE versteht nur eine Sprache. Stellen Sie die Zahlungen ein. Kündigen Sie den Vertrag per Einschreiben mit Rückschein. Harren Sie der Dinge die da kommen. Mahnungen von CE ignorien (CE macht das ja auch mit Ihnen). Sofern ein Mahnbescheid kommt, das Kreuzchen an der richtigen Stelle machen. Sofern CE ein Inkasso Unternehmen einschaltet auch nicht bange machen lassen und den Forderungen schriftlich widersprechen. CE muss erst mal einen vollstreckbaren Titel haben um das Geld einzutreiben.
Idealfall wäre natürlich, dass CE den Vetrag von sich aus kündigt.
Ein evtl. vorhandenes Guthaben dürfen Sie als "Lehrgeld" abschreiben.
Laut Energiegesetz § 40 steht dir eine Abrechnung innerhalb von 6 Wochen zu! Ansonsten zum Anwalt, Verbraucherschutz!