998 Views | 17.06.2016 | 13:21 Uhr
geschrieben von Ina Wanderer

Care-Energy (Hamburg)

Care-Energy zahlt Guthaben nicht aus

Ich habe bei Care Energy vom Jahre 2015 ein Guthaben von 411,93 Euro und dies auf den Internetseiten des Unternehmens eingefordert. Weil keinerlei Eingang auf meinem Konto zu entdecken war, schrieb ich mehrere E-Mails an die Buchhaltung und Briefe an den Vorstand Herrn Kristek. Auf Schriftverkehr erfolgt keine Antwort und Geld kommt nicht.

Für mich sieht das nach unseriösen und kriminellen Machenschaften aus.

Ebenso habe ich gekündigt und bin seit Mai dort nicht mehr Kunde, forderte daher die Schlussrechnung für die vier Monate Januar bis April 2016 ein. Nichts.

Ich weiß echt nicht, was ich noch machen soll. Diese Reaktionslosigkeit und Einbehalten von Geldern, die denen nicht gehören, sind einfach unverschämt.

Nun überlege ich schon, ob ich eine Fernsehsendung mit dem Fall beauftrage? Ich bin ja nicht die einzige Person, die sich mit Care herum ärgert und ihre Freizeit dafür opfern muss.

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Meine Forderung an Care-Energy: Überweisung meiner Guthaben auf mein Konto.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


24.06.2016 | 16:42
von Ina Wanderer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe Care Energy über meine Beschwerde informiert und gleichzeitig Termin gestellt zur Überweisung meiner Guthaben sowie die Endabrechnung Januar - April 2016 (wegen Kündigung meinerseits) zum wiederholten Mal angefordert. Null Reaktion seitens dieses Unternehmens, keine Antwort (weder auf Mails, noch auf Schreiben per Post an den Herrn Kristek), keine Überweisung - gar nichts.
Meiner Meinung nach sind das kriminelle Machenschaften, denen die Kunden ausgeliefert sind.
Ich habe die Absicht, mich an Fernseh-Reporter zu wenden, um erstens mein Geld zu erhalten und zweitens die Medien vor Care Energy zu warnen.
Was könnte man noch tun? Mir fällt nichts weiter ein.


08.07.2016 | 22:23
von Ina Wanderer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis jetzt hat sich noch gar nichts getan. Ich habe nur ein unverschämtes, mit Fehlern gespicktes Rundschreiben erhalten, in welchem der Unterschied zwischen Guthaben und Gutschrift erläutert wurde. Gleichzeitig forderte man die Kunden zum Denken auf, bevor diese bei Care Energy anrufen und Mails senden, weil sie ihr Geld wollen. Ich habe nun die Schlichtungsstelle-Energie beauftragt. Sollte dieser Versuch auch leer ausgehen, führt mein nächster Weg zum Amtsgericht.
Außerdem habe ich bei "Akte-Reporter kämpfen für Sie" nachgefragt, ob diese Machenschaften ein Thema für eine Sendung sein könnten. Abgelehnt wurde das nicht; dauert nur einige Zeit, bis eine Bearbeitung erfolgen könnte.
MfG
Ina Wanderer


14.07.2016 | 11:36
von Ina Wanderer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Kristek,

was haben wir aus Ihrem Rundschreiben vom 3. Juli 2016 gelernt?

Äpfel und Birnen sind Obst.

Und was sollten Sie lernen?

Ob Gutschrift oder Guthaben – beides sind Gelder, die Ihnen nicht gehören.

Ganz besonders trifft das zu, wenn ein Kunde bei Ihnen gekündigt hat. Dann ist nämlich das so genannte Vertragskonto erloschen.
Das heißt, Gutschriften werden zu Guthaben und müssen ausgezahlt werden, was Sie aber nicht tun. Sie behalten Gelder, die Ihnen nicht gehören! Und wie nennt man das? Unterschlagung? Und Unterschlagung ist eine kriminelle Handlung – das sollten Sie auch noch lernen.

Ihr Apfel-Birne-Schreiben im Kindergartenstil ist albern.

Nicht albern ist der Appell an Ihre Kunden, sie mögen erst denken, ehe sie agieren und ihre Mitarbeiter mit Anrufen und Mails bombardieren. Das ist eine Unverschämtheit.
Zumal die Leute nicht ohne Grund anrufen und Mails schicken. Wenn Ihr Unternehmen ordentliche, korrekte und solide Arbeit leisten würde, müsste gar keiner anrufen oder mailen.

Für Sie und Ihr Team gilt: Machen sie bitte erst einen Deutschkurs, ehe Sie mit Rundschreiben um sich werfen! Ich habe die Fehler nicht gezählt, es waren zu viele!
Einfach nur peinlich!


17.07.2016 | 20:22
von Ina Wanderer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das ist mein nächster Schritt:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesminister Heiko Maas
Dienstsitz Berlin Mohrenstraße 37

10117 Berlin

Sehr geehrter Bundesminister Herr Maas,

mit diesem Brief möchte ich Sie auf eine höchst unseriöse Firma aufmerksam machen, die in Deutschland ungehindert und ungebremst ihr kriminelles Unwesen treibt und keiner etwas dagegen unternimmt.
Es handelt sich um den Energielieferanten Care Energy Management GmbH in Hamburg.
Dieses Unternehmen zahlt den Kunden keine Guthaben aus, reagiert weder auf Schreiben per Brief oder Mails und das offenbar im großem Stil.
Es gibt eine Internetseite caremi-reclabox. Wenn man dort hinein blickt, erkennt man, dass dies das Prinzip von Care-Energy ist und System hat.
Dass Guthaben von Energielieferanten auszuzahlen sind, hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Urteil vom 16.12.2014 entschieden (Az. I-20 U 136/14).
Care Energy interessiert das allerdings überhaupt nicht.
Der Kunde steht diesen kriminellen Machenschaften vollkommen ohnmächtig gegenüber.
Es wäre an der Zeit, dass der Staat hier eingreift und dem Herrn Kristek als Geschäftsführer Einhalt gebietet und dafür sorgt, dass die Bürger/Kunden zu ihrem Recht und Geld kommen. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die gegen Gesetze verstoßen und betrügen, unbehelligt durch das Leben gehen und sich dann noch als Gutmenschen mit sozialen Projekten feiern lassen, wie es der Herr Kristek lachender Weise tut.

Ich möchte Sie bitten, dass sie sich als Minister der Justiz der Sache annehmen und etwas unternehmen, für Recht und Ordnung sowie die Einhaltung der Gesetze sorgen.

Natürlich bin ich bereit, gegebenenfalls Unterlagen zur Sache zu übermitteln.

In der Hoffnung auf ein Eingreifen von Seite des Staates verbleibe ich

mit freundlichem Gruß


07.08.2016 | 23:29
von Ina Wanderer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe inzwischen an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geschrieben.
Die Antwort lautete wie folgt:

Der Stromanbieter Care Energy ist seit längerer Zeit aus unterschiedlichen Gründen in den Schlagzeilen. Auch unserem Haus sind die verschiedensten Probleme, die Verbraucher mit diesem Energieanbieter haben, bekannt. Auch der von Ihnen geschilderte Fall, eine Kündigung auf Grund von angeblichen Zahlungsrückständen erhalten zu haben, scheint bedauerlicherweise kein Einzelfall zu sein.

Es ist nicht zu tolerieren, wenn Unternehmen gesetzliche Regelungen oder vertragliche Absprachen missachten. Die Regelungen gelten für alle Unternehmen gleichermaßen. Auch der von Ihnen erwähnte Energieversorger Care Energy ist verpflichtet, sich an das geltende Recht und die mit seinen Kunden vertraglich vereinbarten Absprachen zu halten.

Wie bei allen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen ist es aber notwendig, geltendes Recht auch durchzusetzen. Von besonderer Wichtigkeit ist es daher, dass Betroffene sich wehren. Das geltende Recht bietet für Verbraucher (auch) im Energiebereich bereits ein sehr hohes Schutzniveau.

Ob bzw. inwieweit in Ihrem konkreten Fall gegen gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Regelungen verstoßen wurde, können und dürfen wir hier nicht prüfen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist für den Schutz und die Wahrung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zuständig. Das Ministerium erfüllt diese Aufgabe jedoch in erster Linie durch den Entwurf von Gesetzen sowie durch die Vorbereitung politischer Entscheidungen. Das BMJV hat jedoch keine Befugnisse, eigene Maßnahmen gegenüber Unternehmen zu ergreifen oder Rechtsberatung in Einzelfällen durchzuführen. Ich möchte Ihnen jedoch folgende Hinweise geben:

Um eine längere (in der Regel teurere) Grund- bzw. Ersatzversorgung zu vermeiden, ist es ratsam, unverzüglich nach der Kündigung Ihres Stromliefervertrags einen anderen Anbieter mit einem für Sie passenden Tarif zu suchen. Durch die fristlose Kündigung seitens Care Energy haben Sie nunmehr die Möglichkeit, schnell einen anderen günstigen Anbieter zu wählen, der nicht zuletzt auch hinsichtlich der Forderungsabrechnung und des Beschwerdemanagements gute Verbraucherbewertungen vorzuweisen hat.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf das vom unabhängigen Bund der Energieverbraucher e. V. geführte Portal der Energieanbieterinformation hinweisen ( www.energieanbieterinformation.de). Hier können Sie sich über verschiedenste Energieanbieter und deren Tarife speziell unter dem Gesichtspunkt der Verbraucherfreundlichkeit neutral informieren. Den Aufbau dieses Portals hat der Bund der Energieverbraucher e. V. im Jahr 2013 gestartet – die diesbezügliche Projektarbeit wird bis zum Ende des Jahres 2016 von unserem Haus auch finanziell unterstützt.

Hinsichtlich der von Care Energy Ihnen gegenüber geltend gemachten Forderung empfehle ich Ihnen, vor jeglicher weiterer Zahlung gegenüber Care Energy zunächst Ihre Schlussabrechnung einzufordern. Gemäß § 40 Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes müssen Lieferanten sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält. Ohne die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussrechnung ist Ihnen eine Überprüfung der von Care Energy geltend gemachten Forderungen nicht möglich; ggf. haben Sie auf Grund Ihrer Abschlagszahlungen auch noch Guthabenauszahlungen einzufordern.

Da die Verbraucherzentralen ebenfalls bereits mit den Vorgängen bei Care Energy auf Grund verschiedenster Verbraucherbeschwerden befasst sind, kann Ihnen bei Bedarf auch von dortiger Seite kompetent mit konkreten Reaktionsvorschlägen kurzfristig weitergeholfen werden. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich im Bedarfsfall auch an eine Verbraucherzentrale vor Ort zu wenden.

Sie sollten Ihr Anliegen auch gegenüber der Bundesnetzagentur vortragen. Der dort ansässige Verbraucherservice Energie sammelt u. a. Problemfälle und kann auf Basis der dort vorliegenden Informationen entscheiden, welche Vorgänge ggf. auch behördlich weiterverfolgt werden können. So hat die Bundesnetzagentur erst Ende Juni 2016 gegen die Care-Energy AG ein Aufsichtsverfahren eingeleitet (Ermittlungen wegen des Verdachts der fehlenden Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 5 EnWG). Der Verbraucherservice Energie hat folgende Kontaktdaten:

Verbraucherservice Energie, Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn,
Telefon-Hotline Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr: 030/ 22 480 – 500,
E-Mail: verbraucherservice-energie spider monkey bnetza.de

Im Zusammenhang mit den ggf. noch auszufechtenden Streitigkeiten in Bezug auf offene Forderungen möchte ich Sie auch noch auf die Schlichtungsstelle Energie hinweisen. Die Schlichtungsstelle Energie ist vom Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als zentrale Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern anerkannt. Das für Verbraucher im Regelfall kostenlose (für Unternehmen hingegen entgeltpflichtige) Schlichtungsverfahren, an dem die Energieversorgungsunternehmen zwingend (entgeltpflichtig) teilnehmen müssen, soll nicht länger als drei Monate dauern und mit einer Empfehlung des Schlichters enden. Die Schlichtungsempfehlung ist zwar nicht bindend, aber die meisten Versorger halten sich daran. Mit Ihrem Fall vergleichbare Fälle könnten der Schlichtungsstelle gegebenenfalls bereits aus anderen Verfahren bekannt sein, so dass ggf. schnell über diesen Weg (oder zumindest über die Androhung dieses Weges) eine Lösung gefunden werden kann.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ulbich

_________________________________
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Referat Bürgerkommunikation
Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
Telefon: (030) 18 580-0
Fax: (030) 18 580-9525
E-Mail: buergerservice spider monkey bmjv.bund.de




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