Deutsche Postbank AG (Bonn)
Ungerechtfertigte Abbuchung von Pfändungsschutzkonto
Bestell-/Kundennummer: 24948305
Postbank bucht von Pfändungdsschutzkonto Betrag ab, obwohl geschützter Betrag unterschritten und Betrag des Auskehrungskonto bei 0€ liegt. Bei Beschwerde am Schalter Falschauskünfte, dann an pampige Hotline vewiesen, die einfach auflegt.
Ich unterhalte seit mehreren Jahren ein Konto bei der Postbank, das seit nunmehr eineinhalb Jahren als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Am 21.6.2016 wurde bei einem Kontostand von 534,77 € der Betrag von 534,77 € abgebucht/gepfändet obwohl das zuständige Auskehrungskonto ein Betrag von 0,00 € aufwies.
Die mir bekannte Pfändungsfreigrenze für ledige Personen liegt in 2016 bei 1073.88 € und war damit ebenfalls weit unterschritten. Eine Mitteilung bzw. eine Ankündigung über den geplanten Einzug meines Geldes von meinem Konto ist nicht bei mir eingegangen, obwohl sonst alle Briefe stets ankommen. Am Schalter sagte man mir, Ich sei angeblich unbekannt verzogen. Am Schalter der Postbankfiliale Kaiserslautern erklärte der Leiter der Bankabteilung mir, es könne kein P. -Konto sein, da dies nicht auf der Bankkarte vermerkt sei. Ich bat ihn nachzufragen und er gab mir zu verstehen, es handele sich tatsächlich um ein P. -Konto. Er könne mir aber mit dieser Erkenntnis keine Auskunft mehr geben und ich solle mich an folgende Telefonnummer der „Pfändungsschutzstelle“ (?) der Postbank wenden: TEL. 0228 55001000. Dort erreichte ich nach mehrmaligen „aus der Warteschleife-fliegen“ eine Mitarbeiterin, die mich zu provozieren versuchte und nicht bereit war, mir zuzuhören und das Problem zu lösen und schließlich einfach auflegte.
Zusätzliche Beschwerde: man war bei der Postbank in Kaiserslautern der Meinung, es müsse aus der Bankkarte ersichtlich sein, dass es sich um ein P. -Konto handelt. Das Gesetz besagt exakt das Gegenteil. Ich wurde weiterhin darüber informiert und damit unter Druck gesetzt, ein P. -Konto könne erst wieder nach 10 Jahren aufgelöst werden. Bitte sorgen Sie dafür, das dergleichen nicht wieder vorkommt.