120 Views | 10.08.2016 | 19:41 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5163957
Ja, habe auch diesen Fall:
Rucksack über 97,91 Euro am 21.03.2016 bestellt, dann nicht geliefert.
Mehrmals Rückerstattung angefordert, mehrmals Frist gesetzt und werde nun einfach anzeigen. Habe den gesamten Mailverkehr dazu gespeichert und werden den wohl vorlegen.
Dieser Laden ist eine einfache Abzocke und die gehören vor Gericht.
Meine Forderung an OutdoorTrekking2010:
Rückerstattung der 97,91 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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da tut sich nichts und ehrlich, wenn ich nicht selbst nach meinem Urlaub mit Anwalt tätig werde, dann kommt da auch nix.
Hier muss sich jeder sein Recht selbst "erkämpfen".
Das ist wohl auch das Konzept, oder?
Kleine Beträge von Vielen. Für den Einzelnen viel Aufwand für "wenig" Verlust.
Das ist meines Erachtens ein Fall für eine Staatsanwaltschaft. Ist da nicht schon eine tätig?
Gruß
Oliver
ich habe da keine Erwartung, dass sich ohne einen Anwalt meinerseits irgendetwas bewegen wird.
Passt doch zum Konzept dieser online-Läden.
Gruß
oliver