Hermes Germany GmbH (Berlin)
Abzocke bei der Hermes-Hotline
Bestell-/Kundennummer: 65246117990040
Anruf bei kostenpflichtiger Hotline, um zu erfahren, wo das Paket ist.
Sendungs-ID: 65246117990040
Am 03.09.2016 wurde über Hermes ein Paket an einen Nachbarn zugestellt, da ich nicht anzutreffen war. Es wurde jedoch seitens des Hermes-Fahres keine Benachrichtigungskarte hinterlassen.
Also war ich gezwungen bei der Hotline für 0,60 EUR (Mobil) anzurufen, um freundlicher Weise zu erfahren, wo denn mein Paket sei.
Die Mitarbeiterin teilte mir den Namen eines Nachbarn mit und alles schien soweit OK bis hierhin.
Jedoch fand ich auch nach mehrmaligem Suchen den Namen des Nachbarn nicht am Klingelschild. Ich zweifelte schon an meinen Lesefähigkeiten.
Also wieder der Anruf bei der Hermes-Hotline. Mir wurde gesagt, dass der Mitarbeiter zuvor mir den Vornamen des Nachbarn genannt hatte. Ich muss dazu sagen, dass der Vorname nicht deutsch war und zudem auch locker als Nachname durchgehen könnte.
Aber in welcher Welt stehen denn Vornamen an den Klingelschildern?
Der zweite Mitarbeiter nannte mir nun den Nachnamen des Nachbarn und ich konnte mein Paket in Empfang nehmen.
Am 05.09.2016 schrieb ich dann über myhermes.de eine Beschwerde und schilderte den Fall. Die zugsagte Bestätigung bei Email kam jedoch bis heute nicht.
Geschweige denn eine Reaktion auf diesen Fall.
Nachdem der Fahrer zu faul war eine Benachrichtigung auzustellen, war ich gezungen zwei Mal eine kostenpflichtige Hotline anzurufen, um zu erfahren, wo mei Paket ist.
Ich habe das Porto für den Versand schon bezahlt und soll nun nochmals 1,20 EUR oben drauf packen? Schon aus Prinzip, auch wenn es "nur" um 1,20 EUR geht, lasse ich das nicht durchgehen.
30.09.2016 | 09:34
Abteilung: Social Service
Guten Morgen Herr Schröder,
das Versäumnis des Boten Ihnen eine Benachrichtungskarte zu hinterlassen, entspricht nicht unserem Servicegedanken. Ebenso wenig die angegebenen Daten, wer Ihre Sendung für Sie angenommen hat.
Dafür haben wir uns per E-Mail bei Ihnen entschuldigt.
Ferner haben wir Ihnen mitgeteilt, dass die Forderung der Telefonkosten unter die Vermögensfolgeschäden fällt, die laut Gesetzgeber von der Regulierung ausgeschlossen sind.
Sie erhielten am 10.9. und 14.9.2016 jeweils eine E-Mail von uns.
Die letzte E-Mail wurde aufgrund der von Ihnen gewählten Wortwahl uns gegenüber nicht beantwortet.
Im Sinne einer kundenorientierten Lösung erhalten Sie in den kommenden Tagen einen Gutschein auf postalischem Wege.
Herzliche Grüße aus Hamburg,
Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH