596 Views | 15.11.2016 | 11:21 Uhr
geschrieben von Dieter Kern

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Potsdam)

Rechtsbeugung zu Gunsten Barmer GEK

Bestell-/Kundennummer: B 770739264

Bereits im Oktober 2015 habe ich eine Beschwerde gegen die Barmer GEK bei Ihnen ins Netz gestellt. Die Barmer GEK kassiert von meiner Rente Pflichtbeiträge, fordert aber gleichzeitig auch noch Freiwilligenbeiträge von mir. Da ich diese nicht bezahle, erhalte ich von der Barmer GEK keinen Versicherungsschutz.

SCHLAGWORTE

Ich klagte vor dem Sozialgericht Münster, was sich nicht für zuständig erklärte. Verweis an das SG Berlin. Hier bemühte sich Richterin S. mir weiß zu machen, dass die Barmer GEK völlig zu Recht handelt. Eine Beschwerde an das Landessozialgericht wurde ebenfalls zurückgewiesen und zwar mit der Begründung, dass die Barmer GEK glaubhaft machen konnte, dass sie im Recht ist.

Was sie aber glaubhaft gemacht hat, wurde mir niemals mitgeteilt, dafür aber eine Beschwerde an das Bundessozialgericht für nicht möglich erklärt. Also konnte ich mich nicht mehr wehren. Verantwortlich sind für diese Rechtsbeugung folgende Richter des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg: P., Dr. S., W.

Ich gratuliere Barmer GEK zu solchen Verbündeten!

Fakt ist: Ich bin 69 Jahre alt und werde bestraft, weil ich im Jahre 2011 Rentner geworden bin und seit dieser Zeit die Barmer GEK mich als Mitglied abgelehnt hat, dann aber in 2013 mich als Pflichtmitglied erklärt, von der Rente die Beiträge kassiert, aber dennoch zusätzlich noch Freiwilligenbeiträge kassieren will und mich weder kranken- noch pflegeversichert.

Ich frage mich, ob Deutschland eine Bananenrepublik ist und die o. g. Richter auf der Gehaltsliste der Barmer GEK stehen?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: Verurteilung der Barmer GEK wegen vorsätzlichen Betruges


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


22.11.2016 | 12:08
von Dieter Kern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Für diese Rechtsangelegenheit wurde erneut beim Sozialgericht Berlin Klage eingereicht.


06.12.2016 | 15:14
von Dieter Kern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Gericht fordert mich auf zu beweisen, dass ich nicht versichert bin. Jedoch liegt dem Gericht das Kündigungsschreiben meines Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes von der Barmer GEK vor, d. h., wenn ich mit meiner Gesundheitskarte zum Arzt gehe, was ich bereits getan habe, dann die Karte dort überprüft wurde und auch für ungültig erklärt wurde.
Abgesehen vom betrügerischen Verhalten der Barmer GEK, ist die Aufforderung des Gerichtes nicht nur lächerlich und hochgradig skandalös, sondern gleichzeitig ein Beweis der vorsätzlichen Rechtsbeugung zu Gunsten der Barmer GEK.


16.12.2016 | 08:47
von Dieter Kern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute (16.12.2016) keine Reaktion des Sozialgerichtes Berlin und der Barmer GEK.


09.01.2017 | 08:30
von Dieter Kern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wie vor verschleppt das Gericht eine Entscheidung über den vorsätzlichen Betrug der Barmer GEK. Offensichtlich findet keine Überprüfung der Beweislage statt.


30.01.2017 | 18:13
von Dieter Kern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wird mir ein Schreiben des Sozialgerichts Berlin vom 02.01.2017 vorgelegt. In diesem Schreiben behauptet die Richterin A., dass ich weder freiwillig bei der Barmer GEK, noch pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner bin. Fakt ist aber, dass ich die Bestätigung der Barmer GEK vorliegen habe, ebenso von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, dass ich in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert bin. Auch hat die Richterin A. sämtliche Unterlagen, dass mir von meiner Rente die Pflichtbeiträge abgehalten und an die Barmer GEK abgeführt werden. Fakt ist aber, dass sich nach wie vor die Barmer GEK weigert mich zu versichern, weil ich nach wie vor mich weigere, zu meiner Pflichtversicherung an die Barmer GEK auch noch Freiwilligenbeiträge zu zahlen. Im gleichen o. g. Schreiben erklärt die Richterin A., welche Sinnhaftigkeit meine Klage gegen die Barmer GEK eigentlich haben sollte. Aus meiner Sicht wäre es jetzt langsam an der Zeit, dieser Richterin einmal den Puls fühlen zu lassen und zu prüfen, welche Qualifikation sie eigentlich für ihren Beruf vorweisen kann.
Damit noch nicht genug, präsentiert diese Richterin in einem weiteren Schreiben vom 17.01.2017 zusätzlich als Anlage ein Formular der Barmer GEK, dass beweisen soll, dass die Barmer GEK für mich nach Spanien Beiträge bezahlt, sodass ich als eigenständig Versicherter über das spanische Krankenversicherungssystem eingeschrieben bin. Jedoch ist für jeden juristischen Laien auf diesem sogenannten Beweisstück zu erkennen, dass es sich um die Versicherung meiner Frau handelt und nicht um mich. D. h. nichts anderes, dass diese Richterin alles glaubt, was die betrügerische Barmer GEK ihr vorgaukelt, egal ob ich klare Beweise dagegen halte, die mir die Richterin als "überholt" als Beweis ablehnt.
Ich wiederhole meine Gratulation an die Barmer GEK: mit einer solchen Richterin im Hintergrund kann alles nur gut ausgehen. Mir stellt sich lediglich die Frage, seit wann die Richterin schon auf der Gehaltsliste der Barmer GEK steht.
Ich scheue mich auch nicht, in den nächsten Tagen gegen diese Richterin Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zu stellen.


08.01.2019 | 22:28
von S. Sandmann | Regelverstoß melden
Hallo Herr Kern,

ich befinde mich in einer sehr ähnlichen Situation. Allerdings geht
es dabei um die Untätigkeit und Ignoranz des Landessozialgerichts
bei einer Klage gegen die Berufsgenossenschaft.
Darf ich fragen ob Sie damals gegen die Richterin vorgegangen sind
und ob Sie Erfolg in der Sache hatten?
LG Sandmann



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: