Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Potsdam)
Rechtsbeugung zu Gunsten Barmer GEK
Bestell-/Kundennummer: B 770739264
Bereits im Oktober 2015 habe ich eine Beschwerde gegen die Barmer GEK bei Ihnen ins Netz gestellt. Die Barmer GEK kassiert von meiner Rente Pflichtbeiträge, fordert aber gleichzeitig auch noch Freiwilligenbeiträge von mir. Da ich diese nicht bezahle, erhalte ich von der Barmer GEK keinen Versicherungsschutz.
Ich klagte vor dem Sozialgericht Münster, was sich nicht für zuständig erklärte. Verweis an das SG Berlin. Hier bemühte sich Richterin S. mir weiß zu machen, dass die Barmer GEK völlig zu Recht handelt. Eine Beschwerde an das Landessozialgericht wurde ebenfalls zurückgewiesen und zwar mit der Begründung, dass die Barmer GEK glaubhaft machen konnte, dass sie im Recht ist.
Was sie aber glaubhaft gemacht hat, wurde mir niemals mitgeteilt, dafür aber eine Beschwerde an das Bundessozialgericht für nicht möglich erklärt. Also konnte ich mich nicht mehr wehren. Verantwortlich sind für diese Rechtsbeugung folgende Richter des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg: P., Dr. S., W.
Ich gratuliere Barmer GEK zu solchen Verbündeten!
Fakt ist: Ich bin 69 Jahre alt und werde bestraft, weil ich im Jahre 2011 Rentner geworden bin und seit dieser Zeit die Barmer GEK mich als Mitglied abgelehnt hat, dann aber in 2013 mich als Pflichtmitglied erklärt, von der Rente die Beiträge kassiert, aber dennoch zusätzlich noch Freiwilligenbeiträge kassieren will und mich weder kranken- noch pflegeversichert.
Ich frage mich, ob Deutschland eine Bananenrepublik ist und die o. g. Richter auf der Gehaltsliste der Barmer GEK stehen?
Abgesehen vom betrügerischen Verhalten der Barmer GEK, ist die Aufforderung des Gerichtes nicht nur lächerlich und hochgradig skandalös, sondern gleichzeitig ein Beweis der vorsätzlichen Rechtsbeugung zu Gunsten der Barmer GEK.
Damit noch nicht genug, präsentiert diese Richterin in einem weiteren Schreiben vom 17.01.2017 zusätzlich als Anlage ein Formular der Barmer GEK, dass beweisen soll, dass die Barmer GEK für mich nach Spanien Beiträge bezahlt, sodass ich als eigenständig Versicherter über das spanische Krankenversicherungssystem eingeschrieben bin. Jedoch ist für jeden juristischen Laien auf diesem sogenannten Beweisstück zu erkennen, dass es sich um die Versicherung meiner Frau handelt und nicht um mich. D. h. nichts anderes, dass diese Richterin alles glaubt, was die betrügerische Barmer GEK ihr vorgaukelt, egal ob ich klare Beweise dagegen halte, die mir die Richterin als "überholt" als Beweis ablehnt.
Ich wiederhole meine Gratulation an die Barmer GEK: mit einer solchen Richterin im Hintergrund kann alles nur gut ausgehen. Mir stellt sich lediglich die Frage, seit wann die Richterin schon auf der Gehaltsliste der Barmer GEK steht.
Ich scheue mich auch nicht, in den nächsten Tagen gegen diese Richterin Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zu stellen.
ich befinde mich in einer sehr ähnlichen Situation. Allerdings geht
es dabei um die Untätigkeit und Ignoranz des Landessozialgerichts
bei einer Klage gegen die Berufsgenossenschaft.
Darf ich fragen ob Sie damals gegen die Richterin vorgegangen sind
und ob Sie Erfolg in der Sache hatten?
LG Sandmann