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511 Views | 04.01.2017 | 09:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7292428
Bestell-/Kundennummer: 206352
Am 07.12.2016 habe ich fristgerecht zum 13.01.2017 wegen Auszug gekündigt.
Auf meine E-Mails und Rückrufwünsche keine Reaktion! Wartezeiten von 20 Minuten am Telefon sind keine Seltenheit.
Am 23.12.2016 teilte mir ein Mitarbeiter mit, dass zwingend auch eine Abmeldebestätigung der Gemeinde/Stadt vorgelegt werden muss. Dies sei so in den AGB auch hinterlegt. Jedoch konnte er mir diesen § nicht nennen und ich finde diesen auch nicht!
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Bestätigung der Kündigung zum 13.01.17
nach 20 Tage
24.01.2017 | 17:53
Firmen-Antwort von:
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Textor,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Kündigungsanfrage wurde wunschgemäß umgesetzt. Wir gehen davon aus, dass Ihnen die Bestätigung nunmehr zugegangen ist.
Herzliche Grüße
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
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