Von Wemax beantwortete Beschwerde. | 1073 Views | 04.02.2017 | 14:42 Uhr
geschrieben von Peter Martin Klein

Wemax GmbH (Halle / Saale)

Beim Einkauf Parkzeit um 15 Minuten überschritten

Bestell-/Kundennummer: VS085560

Von Kundenfreundlichkeit haben Sie noch nichts gehört!

Ich war auf einem Zwischenstopp in der Innenstadt in Halle, kurze Pause und Reiseproviant besorgen. Habe mich über den Kundenparkplatz der Firma NP-Markt in der Geiststraße gefreut und mein Fahrzeug dort geparkt.

SCHLAGWORTE

Nach dem Einkauf (Quittungen vorhanden) und einem kleinen Imbiss in der Nähe fand ich bei der Rückkehr einen Strafzettel wegen Überschreitung der Parkdauer vor, etwas mehr als eine Viertelstunde war ich zu spät dort.

Ich habe mich über dieses Vorgehen sehr geärgert, empfinde es richtiggehend als Wegelagerei. Ihr 'Aufschreiber' muss sozusagen im Gebüsch gesessen sein, da er höchstens 5 Minuten nach meinem Eintreffen die erste Feststellung dokumentiert hat. Dann hat er vermutlich mit der Stoppuhr gewartet, bis die Stunde rum ist und dann wieder dokumentiert, 1:15 Stunden.

Wenn der Platz als Privatparkplatz gekennzeichnet gewesen wäre, hätte ich woanders geparkt. Aber die Kennzeichnung als KUNDENPARPLATZ (!) ist sicher nicht dazu angetan, mögliche Kunden freundlich zu stimmen. Ich finde das schlichtweg unverschämt.

Um weiteren Ärger zu vermeiden zahle ich, aber die Stadt Halle wird in Zukunft auf meine Anwesenheit und eventuelle Umsätze verzichten.

(Ich denke, sowas geht Ihnen aber am A. vorbei)

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Meine Forderung an Wemax GmbH: Rücknahme


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.02.2017 | 11:09
Firmen-Antwort von: Wemax GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Wie Sie richtig schreiben, handelt es sich um einen Kundenparkplatz des NP-Marktes. Dieser liegt in der Innenstadt in einem Umfeld mit hohem Fahrzeugaufkommen. Die wenigen Stellplätze sind ausschließlich für Kunden des NP-Marktes während der Zeit ihres Einkaufs gedacht. Die zulässigen 60 Minuten Parkzeit sollten dafür völlig ausreichen.

Die erwähnte Höchstparkdauer und der Hinweis, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt, stehen auf einem großen Schild an der Zufahrt. Sie haben Glück, dass Ihr Fahrzeug nicht kostenpflichtig abgeschleppt wurde. Die wenigen Stellplätze sind eben nicht dafür gedacht, dass Sie irgendwo anders noch einen Imbiss einnehmen oder sonstige Wege erledigen. Sie können von einem Marktbetreiber nicht erwarten, dass er zahlende Kunden wegen Stellplatzmangel verliert, damit Sie für Ihre Besorgungen einen kostenlosen Stellplatz haben.

Ein innerstädtischer Parkplatz ist nun mal ein Wirtschaftsgut, auf dessen kostenlose und unbegrenzte Nutzung Sie keinen Anspruch haben.

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Kommentare und Trackbacks (2)


12.02.2017 | 00:44
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Sie haben doch mit einiger Sicherheit

"Glück im Unglück" gehabt:

Was meinen Sie, was das berechtigte Abschleppen erst für "ein Loch" in Ihr Portemonnaie gerissen hätte?

Da wären mindestens 3 Restaurantbesuche (sogar mit privaten Parkplätzen) 'drin gewesen'.

23.03.2017 | 16:39
von Peter Martin Klein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich hatte ja geschrieben, dass die Parkraumbewirtschafter 'juristisch' sicher auf der sicheren Seite sind. Allerdings fühle ich mich trotzdem ungerecht behandelt, da der Parkplatz fast leer war und ich wirklich nur relativ kurz überzogen hatte. Schade, dass man mit solchen Abzocken immer wieder geärgert wird, das hat mit Eigentumsschutz in meinen Augen nichts zu tun. Zumindest erschließt sich mir nicht, was ein vollkommen leerer Kundenparkplatz dem Ladenbetreiber bringen soll. Das dient nur dem wirtschaftlichen Interesse der Wemax




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